Nexvyra

Aufstiegs-BAföG 2026 (AFBG) – Förderung Meister, Techniker, Fachwirt

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-06-30 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Aufstiegs-BAföG 2026 (AFBG) – Förderung Meister, Techniker, Fachwirt

Kurzantwort

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist eine staatliche Förderung für berufliche Weiterbildung zu höheren Berufsabschlüssen — Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher, IT-Fachkraft. Im Unterschied zum klassischen BAföG ist es altersunabhängig und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Maßnahmen werden zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Zusätzlich bei Vollzeit-Maßnahmen Unterhaltsbeitrag (vergleichbar BAföG-Sätze). Seit der Reform vom 01.08.2024 wurden Sätze deutlich erhöht: maximaler Maßnahmen-Zuschuss von 15.000 € auf 18.000 €, Unterhaltsförderung-Höchstbeträge angepasst. Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung wird 50 % des Restdarlehens erlassen — also Maßnahmen werden faktisch zu 75 % geschenkt.

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageAFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) [gesetze-im-internet.de]
Reform27. AFBG-Änderungsgesetz vom 01.08.2024
Maximaler Maßnahmen-Zuschuss 202618.000 € (vorher 15.000 €)
Zuschuss-Anteil bei Maßnahmen50 %
Darlehens-Anteil bei Maßnahmen50 % (KfW-Darlehen, zinsgünstig)
Erlass des Restdarlehens bei Bestehen50 % [§ 13b AFBG]
Faktischer Förderanteil bei Erfolg75 % der Maßnahmenkosten
Geförderte AbschlüsseMeister, Techniker, Fachwirt, Erzieher, IT-Bachelor-Professional
AltersgrenzeKeine (im Gegensatz zu Studierenden-BAföG)
Einkommens-/VermögensprüfungBei Maßnahmen-Förderung: nein
Unterhaltsförderung Single ohne Kinder1.013 €/Monat (Stand 08/2024)
Unterhaltsförderung mit Familienzuschlag+ Kinderbetreuungszuschlag 160 €/Kind
Familienzuschlag Ehegatte/Lebenspartner+ 235 €/Monat
Unterhalts-Zuschuss-AnteilVoller Zuschuss seit 01.08.2024 (vorher teilweise Darlehen)
AntragstellungAmt für Ausbildungsförderung am Wohnort (oder online)
Kombination mit BBiG-BildungsurlaubMöglich
Anbieter MaßnahmenIHK, HWK, akkreditierte Lehrgangsträger

Geltungsbereich

Das AFBG gilt für berufliche Aufstiegsfortbildungen, die zu einem anerkannten Abschluss oberhalb der dualen Berufsausbildung führen. Gefördert werden:

Voraussetzung: vorhergehende Berufsausbildung oder gleichwertige Berufserfahrung. Keine Altersgrenze — auch Berufstätige mit 45+ können sich noch fördern lassen. Bei Vollzeit-Lehrgängen kann zusätzlich Unterhaltsbeitrag (vergleichbar BAföG für Studierende) beantragt werden.

Wie funktioniert die Förderung

Schritt 1 — Maßnahmenförderung. Maximal 18.000 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bezuschusst. Davon 50 % als Zuschuss (= geschenkt) und 50 % als KfW-Darlehen (zinslos in der Maßnahme, ab 6 Monate nach Ende verzinst). Beispiel: Meister-Vorbereitung 10.000 € → 5.000 € Zuschuss + 5.000 € Darlehen.

Schritt 2 — Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit-Maßnahmen). Single ohne Kinder: 1.013 €/Monat. Mit Kind: +160 €/Kind. Mit Ehepartner: +235 €. Voller Zuschuss seit 01.08.2024 — kein Darlehen-Anteil mehr.

Schritt 3 — Bestehen. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt 50 % des Restdarlehens erlassen (§ 13b AFBG). Bei Existenzgründung im erlernten Beruf: zusätzlich 33 % Erlass. Wer alle Boni kombiniert, zahlt im Idealfall nur 25 % der Kosten zurück.

Schritt 4 — Rückzahlung. Beginnt 6 Monate nach Maßnahmenende, Mindestrate 128 €/Monat, max. 10 Jahre Laufzeit. Zinsfreiheit während der Lehrgangszeit.

Beispielrechnung — Meister-Vorbereitung

Maßnahmenkosten:                  10.000 €
  Zuschuss (50 %):                 -5.000 €
  Darlehen (50 %):                 -5.000 €

Bei Bestehen:
  Erlass Restdarlehen (50 %):      -2.500 €
  → Effektive Eigenkosten:          2.500 €

Bei Existenzgründung zusätzlich:
  +33 % Erlass:                    -1.650 €
  → Effektive Eigenkosten:            850 €

Plus ggf. Unterhaltsbeitrag, der bei Vollzeit-Maßnahmen über mehrere Monate auch erheblich (mehrere 1.000 €) sein kann.

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Stand