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Lebenslauf-Aufbau 2026 – Pflichtangaben, Reihenfolge, DSGVO-Foto

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-06-29 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Lebenslauf-Aufbau 2026 – Pflichtangaben, Reihenfolge, DSGVO-Foto

Kurzantwort

Der Lebenslauf ist das Kerndokument jeder Bewerbung. Er fasst die berufliche und ausbildungsbezogene Laufbahn der Bewerberin oder des Bewerbers zusammen. Rechtlich vorgeschrieben ist keine Form — der Lebenslauf ist nach deutschem Recht kein Vertragsdokument. Aber: das AGG (§§ 1, 7 AGG) verbietet diskriminierende Pflichtangaben durch Arbeitgeber. Foto, Familienstand, Religion und Geburtsdatum sind freiwillig und dürfen vom Arbeitgeber nicht verlangt werden — die Praxis erwartet sie aber oft. Seit der DSGVO (25.05.2018) gelten Datenminimierungs-Regeln (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO): Arbeitgeber dürfen nur Daten verlangen, die für die Stellenbesetzung erforderlich sind. Empfohlene Standardstruktur 2026: tabellarisch, antichronologisch (aktuellste Stelle zuerst), 1-2 Seiten, ohne Foto wenn nicht ausdrücklich gewünscht.

Kernfakten

PunktWert
Rechtlich vorgeschriebenKeine Form (Lebenslauf ist Bewerberunterlage, kein Vertrag)
Diskriminierungsverbot Arbeitgeber§§ 1, 7 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Datenschutz BewerberArt. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO (Datenminimierung)
Empfohlene Länge1-2 Seiten, bei langjähriger Karriere max. 3
Empfohlene FormTabellarisch, antichronologisch
Foto-PflichtNein — freiwillig, kann weggelassen werden
FamilienstandNicht verpflichtend [§ 8 AGG]
ReligionDarf NICHT erfragt werden [§ 1 AGG]
GeburtsdatumÜblich, aber rechtlich nicht zwingend
GeburtsortPraxis: häufig angegeben
StaatsangehörigkeitNicht zwingend — nur bei aufenthaltsrechtlich relevanten Stellen
UnterschriftÜblich, nicht zwingend
DatumÜblich, nicht zwingend
Empfohlene SchriftartSans-Serif, 10-12 pt (Arial, Calibri, Helvetica)
Tabellarisch vs. ausformuliertTabellarisch ist 2026 Standard
Anlagen-ReihenfolgeAnschreiben → Lebenslauf → Zeugnisse
Aufbewahrungspflicht bei BewerberdatenMax. 6 Monate nach Absage [BAG 6 AZR 519/19]

Geltungsbereich

Der Lebenslauf ist ein freiwilliges Dokument der Bewerberin oder des Bewerbers — kein gesetzlich vorgeschriebenes Format. Inhalt und Form bleiben ihm überlassen. Rechtlich relevant sind aber:

Empfohlene Struktur 2026

PERSÖNLICHE DATEN
  Name, Adresse, Telefon, E-Mail
  (Geburtsdatum optional; Foto, Familienstand, Religion weglassen)

BERUFLICHE ERFAHRUNG (antichronologisch)
  Position - Unternehmen - Zeitraum
  ggf. 2-3 Bullet Points zu Aufgaben/Erfolgen

AUSBILDUNG (antichronologisch)
  Abschluss - Institution - Jahr

WEITERBILDUNG / ZERTIFIKATE
  Falls relevant

KENNTNISSE
  Sprachen, IT, Fachkenntnisse

EHRENAMT / WEITERES
  Falls für die Stelle relevant

ggf. Unterschrift und Datum

Antichronologisch heißt: die aktuelle/letzte Position zuerst, ältere Stationen danach. So sieht der Recruiter sofort den jüngsten Stand.

Foto, Familienstand, Religion — was du weglassen kannst

Foto. Seit AGG-Inkrafttreten 2006 ist das Foto rechtlich freiwillig. Praktisch wird es in Deutschland in 70-80 % der Bewerbungen noch beigefügt — Erwartung ist branchenabhängig. In internationaler Bewerbung (USA, UK) ist Foto nicht üblich und sollte weggelassen werden. Empfehlung: bei deutschen Bewerbungen mitgeben, bei Zweifeln weglassen — die fehlende Anwesenheit ist kein Ablehnungsgrund.

Familienstand und Religion. Beides darf vom Arbeitgeber nicht erfragt werden (§§ 1, 7 AGG iVm § 8 AGG). Im Lebenslauf sind sie überflüssig — Weglassen ist die saubere Lösung.

Geburtsdatum. Rechtlich nicht zwingend. In Deutschland praktisch noch Standard, in internationalen Kontexten unüblich. Wer Diskriminierung wegen Alter befürchtet (>50), kann es weglassen.

Foto-Pose. Wer mit Foto bewirbt: helle Aufnahme, neutraler Hintergrund, dezente Kleidung passend zur Branche. KEIN Urlaubsfoto, KEIN Selfie.

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Stand