Lebenslauf-Aufbau 2026 – Pflichtangaben, Reihenfolge, DSGVO-Foto
Lebenslauf-Aufbau 2026 – Pflichtangaben, Reihenfolge, DSGVO-Foto
Kurzantwort
Der Lebenslauf ist das Kerndokument jeder Bewerbung. Er fasst die berufliche und ausbildungsbezogene Laufbahn der Bewerberin oder des Bewerbers zusammen. Rechtlich vorgeschrieben ist keine Form — der Lebenslauf ist nach deutschem Recht kein Vertragsdokument. Aber: das AGG (§§ 1, 7 AGG) verbietet diskriminierende Pflichtangaben durch Arbeitgeber. Foto, Familienstand, Religion und Geburtsdatum sind freiwillig und dürfen vom Arbeitgeber nicht verlangt werden — die Praxis erwartet sie aber oft. Seit der DSGVO (25.05.2018) gelten Datenminimierungs-Regeln (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO): Arbeitgeber dürfen nur Daten verlangen, die für die Stellenbesetzung erforderlich sind. Empfohlene Standardstruktur 2026: tabellarisch, antichronologisch (aktuellste Stelle zuerst), 1-2 Seiten, ohne Foto wenn nicht ausdrücklich gewünscht.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtlich vorgeschrieben | Keine Form (Lebenslauf ist Bewerberunterlage, kein Vertrag) |
| Diskriminierungsverbot Arbeitgeber | §§ 1, 7 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) |
| Datenschutz Bewerber | Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO (Datenminimierung) |
| Empfohlene Länge | 1-2 Seiten, bei langjähriger Karriere max. 3 |
| Empfohlene Form | Tabellarisch, antichronologisch |
| Foto-Pflicht | Nein — freiwillig, kann weggelassen werden |
| Familienstand | Nicht verpflichtend [§ 8 AGG] |
| Religion | Darf NICHT erfragt werden [§ 1 AGG] |
| Geburtsdatum | Üblich, aber rechtlich nicht zwingend |
| Geburtsort | Praxis: häufig angegeben |
| Staatsangehörigkeit | Nicht zwingend — nur bei aufenthaltsrechtlich relevanten Stellen |
| Unterschrift | Üblich, nicht zwingend |
| Datum | Üblich, nicht zwingend |
| Empfohlene Schriftart | Sans-Serif, 10-12 pt (Arial, Calibri, Helvetica) |
| Tabellarisch vs. ausformuliert | Tabellarisch ist 2026 Standard |
| Anlagen-Reihenfolge | Anschreiben → Lebenslauf → Zeugnisse |
| Aufbewahrungspflicht bei Bewerberdaten | Max. 6 Monate nach Absage [BAG 6 AZR 519/19] |
Geltungsbereich
Der Lebenslauf ist ein freiwilliges Dokument der Bewerberin oder des Bewerbers — kein gesetzlich vorgeschriebenes Format. Inhalt und Form bleiben ihm überlassen. Rechtlich relevant sind aber:
- AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verbietet Arbeitgebern, diskriminierende Auswahlentscheidungen zu treffen — was praktisch die Liste der erlaubten Fragen im Vorstellungsgespräch und implizit auch im Lebenslauf prägt.
- DSGVO (insbesondere Art. 5, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f, § 26 BDSG) regelt, welche personenbezogenen Daten der Arbeitgeber speichern und verarbeiten darf.
- § 109 GewO verpflichtet zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses am Ende des Arbeitsverhältnisses — daher sind „Zeugnisse" als Anlagen praktisch Standard.
Empfohlene Struktur 2026
PERSÖNLICHE DATEN
Name, Adresse, Telefon, E-Mail
(Geburtsdatum optional; Foto, Familienstand, Religion weglassen)
BERUFLICHE ERFAHRUNG (antichronologisch)
Position - Unternehmen - Zeitraum
ggf. 2-3 Bullet Points zu Aufgaben/Erfolgen
AUSBILDUNG (antichronologisch)
Abschluss - Institution - Jahr
WEITERBILDUNG / ZERTIFIKATE
Falls relevant
KENNTNISSE
Sprachen, IT, Fachkenntnisse
EHRENAMT / WEITERES
Falls für die Stelle relevant
ggf. Unterschrift und Datum
Antichronologisch heißt: die aktuelle/letzte Position zuerst, ältere Stationen danach. So sieht der Recruiter sofort den jüngsten Stand.
Foto, Familienstand, Religion — was du weglassen kannst
Foto. Seit AGG-Inkrafttreten 2006 ist das Foto rechtlich freiwillig. Praktisch wird es in Deutschland in 70-80 % der Bewerbungen noch beigefügt — Erwartung ist branchenabhängig. In internationaler Bewerbung (USA, UK) ist Foto nicht üblich und sollte weggelassen werden. Empfehlung: bei deutschen Bewerbungen mitgeben, bei Zweifeln weglassen — die fehlende Anwesenheit ist kein Ablehnungsgrund.
Familienstand und Religion. Beides darf vom Arbeitgeber nicht erfragt werden (§§ 1, 7 AGG iVm § 8 AGG). Im Lebenslauf sind sie überflüssig — Weglassen ist die saubere Lösung.
Geburtsdatum. Rechtlich nicht zwingend. In Deutschland praktisch noch Standard, in internationalen Kontexten unüblich. Wer Diskriminierung wegen Alter befürchtet (>50), kann es weglassen.
Foto-Pose. Wer mit Foto bewirbt: helle Aufnahme, neutraler Hintergrund, dezente Kleidung passend zur Branche. KEIN Urlaubsfoto, KEIN Selfie.
Häufige Fehler
- „Lebenslauf muss handschriftlich unterschrieben sein." Falsch — keine gesetzliche Vorgabe. Bei Online-Bewerbungen Unterschrift einscannen oder weglassen.
- „Lücken im Lebenslauf sind ein Ausschlussgrund." Differenziert — Lücken von mehr als 2 Monaten sollten erklärt werden („Berufliche Neuorientierung", „Reise", „Pflege Angehöriger"). Ehrlichkeit ist sicherer als Schönfärben.
- „Bewerbungsfoto muss beim professionellen Fotografen entstehen." Falsch — selbstgemacht mit guter Kamera reicht, solange Qualität stimmt. Frontale Aufnahme, neutraler Hintergrund.
- „Beruf der Eltern muss angegeben werden." Falsch — völlig veraltete Praxis. Weglassen.
- „Tabellenform ist veraltet, ausformulierter Text wirkt persönlicher." Falsch für DACH-Markt — der Recruiter scannt in 60 Sekunden. Tabellarisch ist 2026 weiterhin Standard.
Quellen
- §§ 1, 7 AGG – Diskriminierungsverbot: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
- § 26 BDSG – Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html
- Art. 5 DSGVO – Grundsätze: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679
- § 109 GewO – Arbeitszeugnis: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html
- BAG, Urteil vom 23.09.2020 – 6 AZR 519/19 (Bewerberdaten-Aufbewahrung): https://www.bundesarbeitsgericht.de/
- BMAS – Diskriminierungsfreie Bewerbung: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/arbeitsrecht.html
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Praxisleitfaden: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/
Änderungsverlauf
- 2026-06-29: Erstveröffentlichung. Quellen AGG, BDSG, DSGVO, BAG 6 AZR 519/19 verifiziert. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
Stand
- Stand: 2026-06-29
- Gültig ab: 2018-05-25 (DSGVO Inkrafttreten); AGG seit 2006
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (AGG, BDSG, DSGVO, BAG)
- Lizenz: CC BY 4.0