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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-07-28 · Publiziert: 2026-08-04

Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226)

Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226)

Kurzmeldung

Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226) verkündet (Ausfertigung: 23. Juli 2026). Federführend sind das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (GESTA E035). Das Änderungsgesetz greift zentrale Vorschriften des Gebäudeenergierechts (GEG) und der Gebäude-Ladeinfrastruktur (GEIG) auf.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-07-28 (Verkündung im BGBl.)
Gericht/InstitutionDeutscher Bundestag / BMWSB und BMWE (Federführung)
AktenzeichenBGBl. 2026 I Nr. 226; GESTA E035; Ausfertigung 23.07.2026; FNA u. a. 754-30, 754-25, 2129-69
RechtsgrundlageÄnderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sowie weiterer Vorschriften im Wärmebereich
WirkungVerkündung am 28.07.2026; Inkrafttreten nach Maßgabe des Regelungstextes

Was das bedeutet

Das Gebäudeenergiegesetz ist das Kernstück des deutschen Heizungs- und Gebäudeenergierechts und regelt unter anderem die Anforderungen an Heizungsanlagen, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Mit der im Bundesgesetzblatt verkündeten Änderung passt der Gesetzgeber das GEG und das Gesetz zur Gebäude-Ladeinfrastruktur (GEIG) sowie flankierende Regelungen im Wärmebereich an. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, Vermieter, Bauträger sowie das Fachhandwerk sind damit potenziell geänderte Pflichten bei Heizungstausch, Sanierung und Ladeinfrastruktur verbunden. Der genaue Umfang der Änderungen, die betroffenen Paragrafen und die jeweiligen Inkrafttretens- und Übergangsregelungen ergeben sich aus dem verkündeten Regelungstext; die dauerhaften Detailregelungen werden in den einschlägigen Fakten-Themenseiten fortgeschrieben. Wer in nächster Zeit eine Heizung erneuert oder saniert, sollte prüfen, ob die geänderten GEG-Vorgaben bereits einschlägig sind.

Für vertiefte Information

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