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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-07-29 · Publiziert: 2026-08-11

Kabinett beschließt EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket – Direktvermarktung, 50-Prozent-Einspeisegrenze für kleine und mittlere PV-Dachanlagen

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 in seiner 54. Sitzung zwei energiepolitische Gesetzentwürfe beschlossen: die EEG-Novelle 2027 und ein Netzanschlusspaket zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ist die Novelle der wichtigste Eingriff in den Förderrahmen seit Jahren: Die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer PV-Dachanlagen soll auf 50 Prozent begrenzt und der Ausbau schrittweise von der festen Einspeisevergütung auf die Direktvermarktung umgestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-07-29 (Kabinettbeschluss, 54. Kabinettsitzung)
Gericht/InstitutionBundeskabinett; Vortrag: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
AktenzeichenZwei Regierungsentwürfe: EEG-Novelle 2027 sowie Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket); Bundestags-Drucksachennummern zum Redaktionsschluss noch nicht vergeben
RechtsgrundlageErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG); Energiewirtschaftsrecht (Netzanschluss- und Redispatch-Regelungen)
WirkungRegierungsentwürfe – parlamentarisches Verfahren in Bundestag und Bundesrat steht aus; Inkrafttreten und Übergangsregelungen noch offen

Was das bedeutet

Wer eine PV-Dachanlage plant oder betreibt, sollte den weiteren Gesetzgebungsgang eng verfolgen. Nach dem Regierungsentwurf soll die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer PV-Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt werden – erklärtes Ziel ist es, Mittagsspitzen im Einspeiseprofil zu vermeiden, die Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber zu stärken und den Zubau von Speichern anzureizen. Neue Anlagen sollen künftig grundsätzlich über intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen in die Direktvermarktung integriert werden und sich an Preissignalen orientieren; vorgesehen ist ein schrittweiser Übergang weg von einer festen Einspeisevergütung.

Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt sollen nach dem Entwurf grundsätzlich nicht dauerhaft gefördert, sondern „in den Markt entlassen" werden – flankiert von einem vierjährigen Direktvermarktungsbonus als Starthilfe. Bei der Solarenergie setzt die Bundesregierung zudem stärker auf kostengünstigere Freiflächenanlagen und vereinheitlicht die Förderung. Für Wind an Land sind zusätzliche 12 GW Ausschreibungsvolumen vorgesehen; für Bioenergie werden die Ausschreibungsmengen bis 2032 fortgeschrieben und ein neues Ausbauziel bis 2035 gesetzt.

Das Netzanschlusspaket zielt auf günstigeren Netzausbau und stabilere Netze. Anreize sollen dafür sorgen, dass Großspeicher und große EE-Anlagen dort entstehen, wo im Netz Bedarf besteht: Bei Abregelungen im Redispatch sollen an entsprechenden Standorten für Neuanschlüsse teilweise die Entschädigungszahlungen an die Anlagenbetreiber entfallen. Die Redispatch-Kosten lagen laut Bundesregierung im Jahr 2025 bei mehr als drei Milliarden Euro und werden von allen Stromverbrauchern getragen. An den Ausbauzielen hält die Bundesregierung fest: bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.

Wichtig: Es handelt sich um Regierungsentwürfe, nicht um geltendes Recht. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich; verbindliche Stichtage, Schwellenwerte und Übergangsfristen ergeben sich erst aus der späteren Verkündung im Bundesgesetzblatt.

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