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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-07-29 · Publiziert: 2026-08-11

Kabinett beschließt Novelle des Elektromobilitätsgesetzes – Entfristung, kostenfreies Anwohnerparken, Ausweitung auf Busse und schwere Nutzfahrzeuge

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen; Vortrag: Bundesministerium für Verkehr (BMV). Das EmoG ist seit Juni 2015 in Kraft und zunächst bis Ende 2026 befristet. Die Regelungen, mit denen Kommunen E-Fahrzeugen Vorteile im Straßenverkehr einräumen können, sollen verlängert und teilweise entfristet werden. Neu vorgesehen ist unter anderem die Option auf kostenfreies Anwohnerparken für E-Fahrzeuge; der Anwendungsbereich soll auf Busse und schwere Nutzfahrzeuge erweitert werden.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-07-29 (Kabinettbeschluss, 54. Kabinettsitzung)
Gericht/InstitutionBundeskabinett; Vortrag: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
AktenzeichenRegierungsentwurf „Gesetz zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge"; Bundestags-Drucksachennummer zum Redaktionsschluss noch nicht vergeben
RechtsgrundlageElektromobilitätsgesetz (EmoG), in Kraft seit Juni 2015, zunächst befristet bis Ende 2026
WirkungRegierungsentwurf – parlamentarisches Verfahren steht aus; Inkrafttreten offen. Ohne Novelle würde die bestehende Befristung Ende 2026 auslaufen

Was das bedeutet

Für Halterinnen und Halter von E-Fahrzeugen bleibt die Rechtslage vorerst unverändert – geändert wird sie erst mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Das EmoG gewährt Vorteile nicht unmittelbar, sondern gibt Kommunen die Option, sie einzuräumen: eigene Parkplätze vor Ladesäulen, die Erlaubnis zur Nutzung von Busspuren sowie Gebührenbefreiungen beim Parken. Ergänzend ist nach dem Kabinettbeschluss die Option auf kostenfreies Anwohnerparken für E-Fahrzeuge vorgesehen. Ob und in welchem Umfang solche Vorteile vor Ort gelten, entscheidet damit weiterhin die jeweilige Kommune – die Novelle erweitert nur den Rahmen.

Vom Anwendungsbereich erfasst sind laut Bundesregierung rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Range Extender sowie mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellenfahrzeuge. Für Fuhrparkbetreiber und Verkehrsunternehmen relevant ist die geplante Ausweitung auf Busse und schwere Nutzfahrzeuge.

Praktisch bedeutsam ist vor allem die Entfristung: Bislang läuft der Rechtsrahmen Ende 2026 aus. Kommunen, die Bevorrechtigungen angeordnet haben oder planen, gewinnen mit der Novelle Planungs- und Rechtssicherheit. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt handelt es sich jedoch um einen Regierungsentwurf; Änderungen im Bundestag und im Bundesrat sind möglich.

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