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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-08-12 · Publiziert: 2026-08-13

Kabinett beschließt Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) – administrative Vermögensabschöpfung, Sicherstellung von Kryptowerten und Stärkung der FIU

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 das Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) beschlossen. Federführung und Vortrag lagen beim Bundesministerium der Finanzen. Der Entwurf setzt nach Angaben des BMF wesentliche Teile des Gemeinsamen Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität vom Februar 2026 und des Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität vom Juli 2026 für den Bereich der Zollverwaltung um. Neben einer Strukturreform der Zollverwaltung enthält er neue Eingriffsbefugnisse, eine Fortentwicklung des Geldwäschegesetzes und eine Stärkung der Financial Intelligence Unit (FIU).

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-12 (Kabinettbeschluss)
Gericht/InstitutionBundeskabinett; Federführung Bundesministerium der Finanzen (BMF)
AktenzeichenRegierungsentwurf „Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG)"; BMF-Pressemitteilung Nummer 15/2026
RechtsgrundlageFortentwicklung des Geldwäschegesetzes (GwG); Grundstoffüberwachungsgesetz (Catch-All-Klausel synthetische Drogen); Regelungen zur Sanktionsdurchsetzung; konkrete Paragrafen ergeben sich erst aus dem Entwurfstext
WirkungRegierungsentwurf – parlamentarisches Verfahren steht aus. Ein Inkrafttretensdatum wird in den Primärquellen nicht genannt

Was das bedeutet

Der Entwurf betrifft Unternehmen vor allem dort, wo sie mit Geldwäscheprävention, Sanktionsdurchsetzung, Kryptowerten und grenzüberschreitendem Zahlungsverkehr zu tun haben. Nach den amtlichen Veröffentlichungen sind vorgesehen:

Es handelt sich um einen Regierungsentwurf. Bundestag und Bundesrat können den Text noch ändern; vor Verkündung im Bundesgesetzblatt bestehen keine neuen Pflichten oder Befugnisse. Konkrete Schwellenwerte, Verfahrensfristen oder Bußgeldtatbestände nennen die hier ausgewerteten Primärquellen nicht; sie sind erst dem Entwurfstext zu entnehmen.

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