Nexvyra

← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-08-12 · Publiziert: 2026-08-14

Kabinett beschließt 30. BAföG-Änderungsgesetz – Wohnkostenpauschale auf 440 Euro, Bedarfssätze bis 563 Euro, vollständig digitaler Antrag

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beschlossen; Vortrag und Federführung lagen beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Der Entwurf hebt die Wohnkostenpauschale und die Bedarfssätze stufenweise an, führt eine jährliche Dynamisierung der Freibeträge ein und stellt das Antragsverfahren bundesweit vollständig auf das Portal „BAföG Digital" um. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-12 (Kabinettbeschluss)
Gericht/InstitutionBundeskabinett; Federführung Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
AktenzeichenRegierungsentwurf „Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes" (55. Kabinettsitzung, 12.08.2026)
RechtsgrundlageBundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
WirkungRegierungsentwurf; einzelne Verbesserungen sind ausdrücklich ab Sommersemester 2027, Wintersemester 2027/28, Schuljahr bzw. Wintersemester 2028 und Sommersemester 2029 vorgesehen

Was das bedeutet

Betroffen sind Studierende, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Aufstiegs-BAföG-Berechtigte. Nach der amtlichen Darstellung der Bundesregierung sind vorgesehen:

Es handelt sich um einen Regierungsentwurf. Bundestag und Bundesrat können den Text noch ändern; die genannten Beträge und Stichtage sind erst mit Verkündung im Bundesgesetzblatt verbindlich. Bis dahin gelten die bisherigen Bedarfssätze und Verfahrensregeln fort.

Für vertiefte Information

Quelle

Stand