Kabinett beschließt 30. BAföG-Änderungsgesetz – Wohnkostenpauschale auf 440 Euro, Bedarfssätze bis 563 Euro, vollständig digitaler Antrag
Kurzmeldung
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beschlossen; Vortrag und Federführung lagen beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Der Entwurf hebt die Wohnkostenpauschale und die Bedarfssätze stufenweise an, führt eine jährliche Dynamisierung der Freibeträge ein und stellt das Antragsverfahren bundesweit vollständig auf das Portal „BAföG Digital" um. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-08-12 (Kabinettbeschluss) |
| Gericht/Institution | Bundeskabinett; Federführung Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) |
| Aktenzeichen | Regierungsentwurf „Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes" (55. Kabinettsitzung, 12.08.2026) |
| Rechtsgrundlage | Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) |
| Wirkung | Regierungsentwurf; einzelne Verbesserungen sind ausdrücklich ab Sommersemester 2027, Wintersemester 2027/28, Schuljahr bzw. Wintersemester 2028 und Sommersemester 2029 vorgesehen |
Was das bedeutet
Betroffen sind Studierende, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Aufstiegs-BAföG-Berechtigte. Nach der amtlichen Darstellung der Bundesregierung sind vorgesehen:
- Wohnkostenpauschale: Anhebung ab dem Sommersemester 2027 von 380 Euro auf 440 Euro monatlich.
- Bedarfssätze für Studierende: schrittweise Anhebung ab dem Wintersemester 2027/28 von 475 Euro auf 503 Euro und im Sommersemester 2029 auf bis zu 563 Euro – das entspricht laut Bundesregierung dem aktuellen Grundsicherungsniveau. Für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende erfolgt eine entsprechende Anpassung.
- Freibeträge: jährliche Steigerung um 1,5 Prozent ab dem Schuljahr beziehungsweise Wintersemester 2028, um den Kreis der Berechtigten zu erhalten.
- Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge: Anpassung an gestiegene Versicherungskosten.
- Digitalisierung des Antrags: Die Antragstellung soll bundesweit einheitlich und vollständig digital über das Portal BAföG Digital laufen; die Verwaltung kann die Daten direkt übernehmen.
- Bürokratierückbau: Regelungen wie der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester und Ausnahmetatbestände bei der Altersgrenze sollen entfallen.
- Finanzieller Rahmen: Der Bund stellt nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2027 rund 137 Millionen Euro an Mehrausgaben bereit, ansteigend bis 2030 auf rund 355 Millionen Euro.
Es handelt sich um einen Regierungsentwurf. Bundestag und Bundesrat können den Text noch ändern; die genannten Beträge und Stichtage sind erst mit Verkündung im Bundesgesetzblatt verbindlich. Bis dahin gelten die bisherigen Bedarfssätze und Verfahrensregeln fort.
Für vertiefte Information
Quelle
- Bundesregierung, „Im Kabinett beschlossen: BAföG-Reform – Mehr Geld, weniger Bürokratie" (12.08.2026): https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-bafoeg-reform-2436150
- Bundesregierung, „Bundeskabinett – Ergebnisse" (55. Sitzung, 12.08.2026): https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-ergebnisse-2449358
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Kurzmeldung zum Kabinettbeschluss (12.08.2026): https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/08/120826-bafoeg-kabinettsbeschluss.html
Stand
- News-Publikation: 2026-08-14
- Ereignis-Datum: 2026-08-12
- Rechtsbereich: Sozialrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0