Kabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) – elektronische Bekanntgabe ab 2027, Zinssatz der Abgabenordnung auf 3,6 Prozent, neue Umsatzsteuer-Organschaft
Kurzmeldung
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen (BMF-Pressemitteilung Nummer 14/2026). Der Entwurf enthält nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht mit den Schwerpunkten Bürokratierückbau, Digitalisierung und Verhinderung unrechtmäßiger Steuergestaltungen. Reagiert wird zudem auf Änderungen des Unionsrechts sowie auf Rechtsprechung von EuGH, Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-08-12 (Kabinettbeschluss) |
| Gericht/Institution | Bundeskabinett; Federführung Bundesministerium der Finanzen (BMF) |
| Aktenzeichen | Regierungsentwurf „Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026)"; BMF-Pressemitteilung Nummer 14/2026 |
| Rechtsgrundlage | u. a. § 122a Abgabenordnung (elektronische Bekanntgabe), Zinsregelung der Abgabenordnung, Umsatzsteuergesetz (Organschaft), Forschungszulagengesetz, Mindeststeuergesetz, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren |
| Wirkung | Regierungsentwurf; parlamentarisches Verfahren steht aus. Einzelne Regelungen sind ausdrücklich auf den 1. Januar 2027 bzw. auf Verzinsungszeiträume ab 2027 datiert |
Was das bedeutet
Für Steuerpflichtige und Unternehmen sind nach der BMF-Pressemitteilung insbesondere folgende Punkte relevant:
- Elektronische Bekanntgabe wird Regelfall: Ab dem 1. Januar 2027 sollen Steuerpflichtige bestimmte Steuerbescheide und andere Schreiben – etwa Einkommensteuerbescheide und Einspruchsentscheidungen – grundsätzlich elektronisch erhalten, wenn sie über ein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügen. Eine ausdrückliche Einwilligung ist nach der Änderung des § 122a Abgabenordnung nicht mehr erforderlich. Über die Bereitstellung wird per E-Mail informiert. Wer kein aktives ELSTER-Nutzerkonto hat, erhält Bescheide weiterhin per Post; wer eines hat und die Post-Zustellung wünscht, muss diese elektronisch über das Nutzerkonto beantragen.
- Zinssatz der Abgabenordnung steigt: Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen soll ab dem Jahr 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent je vollem Monat angehoben werden – also von 1,8 auf 3,6 Prozent je vollem Jahr. Grund ist laut BMF die Evaluierung nach dem deutlich gestiegenen Basiszinssatz des BGB.
- Umsatzsteuerliche Organschaft mit Erklärung: Die Rechtsfolgen der Organschaft sollen künftig nur noch auf ausdrückliche Erklärung des Organträgers eintreten; bislang gibt es kein aktives Wahlrecht. Begründung der Organschaft und Aufnahme einzelner Organgesellschaften sollen kurzfristig mit Wirkung für die Zukunft möglich werden.
- Lizenzzahlungen ins Ausland: Die Freigrenze, bis zu der vom Steuerabzug abgesehen werden kann, soll von 10.000 Euro auf 100.000 Euro steigen. Die Pflicht zur Steueranmeldung bleibt bestehen.
- Kapitalertragsteuerentlastung: Beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit Beteiligungen ab 10 Prozent sollen keine Freistellungsbescheinigungen im Voraus mehr erhalten, sondern nach der jeweiligen Transaktion einen Erstattungsantrag stellen.
- Plattform-Meldepflichten: Die Meldepflicht nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz soll auf in Drittstaaten ansässige Anbieter erweitert werden, um den Informationsaustausch mit Drittstaaten zu ermöglichen, mit denen eine wirksame völkerrechtliche Vereinbarung besteht.
- Forschungszulage: Forschungszulagen sollen periodenübergreifend pro Unternehmen und Vorhaben bis 25 Millionen Euro gewährt werden können; zusätzlich ist eine eigene Ablaufhemmung vorgesehen, damit die Festsetzung auch bei länger laufendem Bescheinigungsverfahren möglich bleibt.
- Mindeststeuergesetz: Der „Side-by-Side Approach" aus der Einigung des Inclusive Framework on BEPS soll im deutschen Mindeststeuergesetz nachvollzogen werden.
Es handelt sich um einen Regierungsentwurf. Bundestag und Bundesrat können den Text noch ändern; vor Verkündung im Bundesgesetzblatt entstehen keine neuen Pflichten. Weitere Einzelheiten, Übergangsregelungen und Anwendungszeitpunkte ergeben sich erst aus dem Entwurfstext.
Für vertiefte Information
Quelle
- Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 14/2026 „Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026" (12.08.2026): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/08/2026-08-12-jahressteuergesetz-2026.html
- Bundesregierung, „Bundeskabinett – Ergebnisse" (55. Sitzung, 12.08.2026): https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-ergebnisse-2449358
Stand
- News-Publikation: 2026-08-14
- Ereignis-Datum: 2026-08-12
- Rechtsbereich: Steuerrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0