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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-08-12 · Publiziert: 2026-08-14

Kabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) – elektronische Bekanntgabe ab 2027, Zinssatz der Abgabenordnung auf 3,6 Prozent, neue Umsatzsteuer-Organschaft

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen (BMF-Pressemitteilung Nummer 14/2026). Der Entwurf enthält nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht mit den Schwerpunkten Bürokratierückbau, Digitalisierung und Verhinderung unrechtmäßiger Steuergestaltungen. Reagiert wird zudem auf Änderungen des Unionsrechts sowie auf Rechtsprechung von EuGH, Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-12 (Kabinettbeschluss)
Gericht/InstitutionBundeskabinett; Federführung Bundesministerium der Finanzen (BMF)
AktenzeichenRegierungsentwurf „Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026)"; BMF-Pressemitteilung Nummer 14/2026
Rechtsgrundlageu. a. § 122a Abgabenordnung (elektronische Bekanntgabe), Zinsregelung der Abgabenordnung, Umsatzsteuergesetz (Organschaft), Forschungszulagengesetz, Mindeststeuergesetz, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren
WirkungRegierungsentwurf; parlamentarisches Verfahren steht aus. Einzelne Regelungen sind ausdrücklich auf den 1. Januar 2027 bzw. auf Verzinsungszeiträume ab 2027 datiert

Was das bedeutet

Für Steuerpflichtige und Unternehmen sind nach der BMF-Pressemitteilung insbesondere folgende Punkte relevant:

Es handelt sich um einen Regierungsentwurf. Bundestag und Bundesrat können den Text noch ändern; vor Verkündung im Bundesgesetzblatt entstehen keine neuen Pflichten. Weitere Einzelheiten, Übergangsregelungen und Anwendungszeitpunkte ergeben sich erst aus dem Entwurfstext.

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