DAC7 / PStTG – Plattform-Meldung ans Finanzamt 2026 (Airbnb, eBay, Vinted)
DAC7 / PStTG – Plattform-Meldung ans Finanzamt 2026 (Airbnb, eBay, Vinted)
Kurzantwort
Die EU-Richtlinie 2021/514 (DAC7) verpflichtet digitale Plattformen (Airbnb, eBay, Kleinanzeigen, Vinted, Etsy, Amazon-Marketplace, Uber, Fiverr etc.), Nutzer-Einkünfte an die Steuerbehörden zu melden. In Deutschland umgesetzt durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vom 20.12.2022, gültig seit 01.01.2023. Meldeschwellen: Verkauf von Waren nur meldepflichtig, wenn > 30 Verkäufe/Jahr ODER > 2.000 € Verkaufsumsatz/Jahr. Bei Dienstleistungen und Vermietung gibt es keine Freigrenze — jeder Umsatz wird gemeldet. Gemeldet werden: Name, Anschrift, Steuer-ID, IBAN, Verkaufssumme, Anzahl Transaktionen — an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die Daten an die Wohnsitz-Finanzämter weiterleitet. Bußgeld bei Nicht-Meldung durch Plattform: bis 50.000 € je Datensatz. Für die Nutzer bedeutet das: Einkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden — Finanzamt weiß es sowieso schon.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| EU-Rechtsgrundlage | Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7) |
| DE-Umsetzungsgesetz | Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vom 20.12.2022 |
| Gültig seit | 01.01.2023 |
| Erste Meldung an BZSt | 31.01.2024 (für Meldezeitraum 2023) |
| Zuständige Behörde DE | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Bonn |
| Empfänger der Weitergabe | Wohnsitz-Finanzamt des Nutzers |
| Betroffene Plattformen | Airbnb, eBay, Kleinanzeigen, Vinted, Etsy, Amazon Marketplace, Uber, Fiverr, Booking.com, Fotolia, TaskRabbit, Momox, Rebuy, etc. |
| Freigrenze Warenverkauf | ≤ 30 Verkäufe/Jahr UND ≤ 2.000 € Umsatz [§ 6 PStTG] |
| Freigrenze Dienstleistungen | Keine – ab 1 € meldepflichtig |
| Freigrenze Vermietung | Keine – ab 1 € meldepflichtig |
| Freigrenze Vermietung von Unterkünften pro Anschrift | > 2.000 Anmietungen/Jahr = ausgenommen (Kettenanbieter) |
| Gemeldete Daten pro Nutzer | Name, Anschrift, Steuer-ID, IBAN, Verkaufsumsatz, Anzahl Transaktionen, gezahlte Vergütungen |
| Meldefrist der Plattform | 31.01. des Folgejahres [§ 13 PStTG] |
| Bußgeld Plattform bei Nicht-Meldung | Bis 50.000 € je Datensatz [§ 25 PStTG] |
| Verwendungspflicht Nutzer | Angabe in Anlage SO (sonstige Einkünfte) / Anlage V (Vermietung) / Anlage G (Gewerbe) |
| Cross-Border-Datenaustausch | Ja – DE-Behörden erhalten Daten aus allen EU-Mitgliedstaaten |
| Aufbewahrungsfrist Plattform | 10 Jahre [§ 12 PStTG] |
| Nutzer-Einwilligungspflicht | Nein – gesetzliche Meldepflicht ohne Einwilligung |
Wer ist betroffen?
Als Nutzer/Anbieter von Plattformen-Aktivitäten:
- Airbnb-/Booking-Vermieter — jeder Umsatz meldepflichtig, keine Bagatellgrenze bei Vermietung
- eBay-/Kleinanzeigen-Verkäufer — meldepflichtig ab 30 Verkäufen ODER 2.000 € Umsatz
- Vinted-/Momox-Verkäufer — dito
- Uber-Fahrer — jede Dienstleistung meldepflichtig
- Fiverr-/Etsy-Selbstständige — jede Dienstleistung/Verkauf meldepflichtig
- Airtasker/TaskRabbit-Handwerker — dito
Als Plattform-Betreiber:
- Alle in der EU aktiven digitalen Vermittlungsplattformen
- Auch Nicht-EU-Plattformen mit EU-Nutzern (extraterritorial, wenn Nutzer in EU)
Was wird tatsächlich gemeldet?
Für jeden meldepflichtigen Nutzer erhält das BZSt einmal jährlich (Meldefrist 31.01. für Vorjahr):
- Persönliche Daten: Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum
- Steuer-Identifikationsnummer (DE: 11-stellige Steuer-ID; für Ausländer die entsprechende TIN des Wohnsitzstaats)
- Bankverbindung: IBAN (oder anderes Zahlungskonto)
- Umsatzdaten: Gesamtvergütung, Anzahl Transaktionen, in welchen Quartalen, in welcher Währung
- Bei Vermietung: Adresse der Immobilie, Anzahl Vermietungstage, Kategorie (Wohnung, Zimmer, Ferienhaus, etc.)
- Gebühren: Provisionen der Plattform (wird als Werbungskosten anrechenbar sein)
Das BZSt leitet an das Wohnsitz-Finanzamt weiter. Bei ausländischen Nutzern erfolgt der Austausch an das jeweilige Land.
Was Nutzer tun müssen — Praxis
Schritt 1 — Alle Plattform-Einkünfte in Steuererklärung angeben.
- Vermietung/Verpachtung: Anlage V (auch bei Airbnb-Zimmer im eigenen Haus)
- Selbstständige Tätigkeit (Uber, Fiverr): Anlage S oder Anlage G (Gewerbe)
- Warenverkauf (eBay, Vinted, Kleinanzeigen):
- Privater Verkauf gebrauchter Gegenstände: steuerfrei, wenn keine Verkaufsabsicht bei Kauf (private Vermögensverwaltung)
- Regelmäßige Verkäufe von Neuwaren oder Sammlungen: gewerblich = Anlage G + ggf. Umsatzsteuer
Schritt 2 — Nachweise sammeln. Verkaufsübersichten der Plattform herunterladen, Einkaufs-/Werbungskosten dokumentieren.
Schritt 3 — Bei privatem eBay-Verkauf: Werbungskosten geltend machen (Portokosten, Plattformgebühren).
Schritt 4 — Bei Vermietung: Anlage V mit allen Einnahmen und Kosten (Reinigung, Instandhaltung, Nebenkosten, AfA).
Schritt 5 — Umsatzsteuer prüfen. Kleinunternehmerregelung (< 22.000 € Vorjahresumsatz + prognostiziert < 50.000 € laufendes Jahr) hilft bei kleinerem Umsatz.
Steuerliche Einordnung typischer Plattform-Einkünfte
Airbnb-Vermietung Zimmer im eigenen Haus:
- Freibetrag bis 520 € (Vermietung eigengenutzt) — steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG analog, „Bagatellgrenze")
- Darüber Anlage V, ggf. Umsatzsteuer (7 % bei kurzfristiger Vermietung)
eBay-Verkauf eigener alter Sachen:
- Grundsätzlich steuerfrei (private Vermögensverwaltung)
- Aber: Wenn regelmäßig, plangebunden, geschäftlich → Gewerbe mit Anmeldepflicht + Einkommensteuer + Umsatzsteuer
Uber-Fahrten:
- Selbstständige Tätigkeit — Anlage S + Umsatzsteuer + Gewerbesteuer ab 24.500 € Ertrag/Jahr
- Personenbeförderungsschein Pflicht
Fiverr/Etsy-Verkäufe:
- Regelmäßig = Gewerbe/Selbstständig
- Kleinunternehmer-Regelung prüfen
Häufige Fehler
- „eBay meldet nur ab 2.000 €." Falsch — die 2.000-€/30-Verkäufe-Grenze gilt kumulativ mit ODER-Verknüpfung. Also: bei ≥ 30 Verkäufen ODER ≥ 2.000 € Umsatz wird gemeldet.
- „Als Privatverkäufer bin ich steuerlich fein." Differenziert — bei wiederholter, gewinnorientierter Tätigkeit kippt es in Gewerblichkeit (Sammler-Verkäufe, Import-Handel etc.).
- „Airbnb-Vermietung im eigenen Haus muss ich nicht angeben." Falsch — auch bei Untervermietung eines Zimmers besteht Meldepflicht. Freibetrag 520 € gilt, aber die Anlage V muss abgegeben werden.
- „Das Finanzamt sieht nur Beträge." Falsch — es sieht Namen, Adresse, IBAN, Steuer-ID, Umsatz, Anzahl Transaktionen. Bei Diskrepanz zur Steuererklärung droht Nachprüfung.
- „Meldezeitraum ist das Kalenderjahr." Ja — DAC7-Meldung ist immer für das Kalenderjahr, unabhängig vom Steuerjahr des Nutzers.
- „Ich kann meine Meldedaten löschen lassen." Falsch — gesetzliche Aufbewahrungspflicht 10 Jahre. DSGVO-Löschungsrecht greift wegen § 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO nicht.
- „Kleinunternehmer-Regelung schließt DAC7 aus." Falsch — Kleinunternehmer sind umsatzsteuerlich befreit, aber einkommensteuerlich pflichtig und meldepflichtig.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7) – Volltext EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021L0514
- Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/
- BZSt – DAC7 / PStTG-Portal: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html
- BMF – FAQ zum PStTG: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2024-06-19-anwendung-PStTG.html
- § 22 EStG – Sonstige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
- § 21 EStG – Vermietung und Verpachtung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html
- § 19 UStG – Kleinunternehmer-Regelung: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Änderungsverlauf
- 2026-07-02: Erstveröffentlichung als EU-Welle-Topic. PStTG als DE-Umsetzung. Freigrenzen Warenverkauf 30 Verkäufe ODER 2.000 € Umsatz. Dienstleistung/Vermietung ohne Freigrenze. Meldedaten an BZSt bis 31.01. des Folgejahres. Bußgeld 50.000 €/Datensatz. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
Siehe auch
Stand
- Stand: 2026-07-02
- Gültig ab: 2023-01-01 (PStTG-Inkrafttreten)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (EUR-Lex, PStTG, BZSt, BMF)
- Lizenz: CC BY 4.0