Nexvyra

← Alle News · Behörden · Ereignis: 2026-08-18 · Publiziert: 2026-08-19

BMF gibt vier weitere BFH-Entscheidungen zur allgemeinen Anwendung frei – Erbschaftsteuer-Billigkeit, 5,5-Prozent-Zinssatz im Bewertungsrecht, Solarpark-Umsatzsteuer (Stand 18.08.2026)

Kurzmeldung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine Übersicht „Anwendung neuer BFH-Entscheidungen" am 18. August 2026 fortgeschrieben. Nach dem einleitenden Text der Seite hat „die Finanzverwaltung beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden." Neu mit dem Datum 18.08.2026 aufgenommen sind vier Entscheidungen aus dem Ertrag-, Erbschaft- und Umsatzsteuerrecht.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-18 (Stand der BMF-Übersicht)
Gericht/InstitutionBundesministerium der Finanzen (BMF); Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH)
AktenzeichenVI R 13/24 · II R 1/22 · II R 35/23 · V R 32/24
Rechtsgrundlage§ 37b EStG; Billigkeitsregelungen im Erbschaftsteuerrecht; Zinssatzregelung im Bewertungsgesetz (BewG); § 1 Abs. 1a UStG
WirkungVeröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil II angekündigt; damit allgemeine Anwendung durch die Finanzbehörden

Die vier neu aufgenommenen Entscheidungen im Wortlaut der BMF-Übersicht (Spalte 3 = Entscheidungsdatum des BFH):

AktenzeichenEntscheidung vomGegenstand laut BMF
VI R 13/2421.01.2026Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid bei Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
II R 1/2225.02.2026Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
II R 35/2314.01.2026Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
V R 32/2413.11.2025Die Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung ist keine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG

Was das bedeutet

Die Aufnahme in das Bundessteuerblatt Teil II ist der Schritt, mit dem eine BFH-Entscheidung von der Einzelfallentscheidung zur bindenden Verwaltungspraxis wird: Ab der Veröffentlichung wenden die Finanzämter die Entscheidung in vergleichbaren Fällen allgemein an, nicht mehr nur gegenüber den Verfahrensbeteiligten. Für Steuerpflichtige und Beratende ist diese Liste deshalb der praktisch entscheidende Zeitpunkt – nicht das Datum des Urteils.

Praktisch relevant ist das vor allem in drei Konstellationen: bei Erbschaftsteuerfällen, in denen eine abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen im Raum steht (II R 1/22), bei Bewertungsfällen, in denen der gesetzliche Zinssatz von 5,5 Prozent angegriffen wird (II R 35/23), und bei der Übertragung von Photovoltaik-Anlagen aus einem Solarpark an mehrere Erwerber, wo nach der freigegebenen Entscheidung keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt (V R 32/24) – mit entsprechenden Folgen für Rechnungsstellung und Vorsteuerabzug.

Einschränkung, offen ausgewiesen: Diese Meldung gibt ausschließlich wieder, was die BMF-Übersicht selbst listet – Aktenzeichen, Entscheidungsdatum und die dort formulierte Kurzbeschreibung. Die Entscheidungsgründe der vier BFH-Entscheidungen wurden für diese Meldung nicht ausgewertet; Aussagen zur Tragweite im Einzelfall enthält sie deshalb bewusst nicht. Der Volltext ist beim BFH unter „Entscheidungen online" abrufbar.

Für vertiefte Information

Quelle

Stand