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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-08-18 · Publiziert: 2026-08-20

BMF veröffentlicht Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 und eröffnet die Verbändebeteiligung

Kurzmeldung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18. August 2026 den Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (EStReformG 2027) veröffentlicht und zugleich das Anschreiben an die Verbände und Fachkreise online gestellt. Damit ist die Verbändebeteiligung zu einem der zentralen steuerpolitischen Vorhaben der 21. Legislaturperiode eröffnet. Federführend ist die Steuerabteilung (Abteilung IV) des BMF. Ein Kabinettbeschluss liegt zu diesem Zeitpunkt nicht vor.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-18 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs)
Gericht/InstitutionBundesministerium der Finanzen (BMF), Abteilung IV (Steuerabteilung)
AktenzeichenReferentenentwurf „Einkommensteuerreformgesetz 2027 (EStReformG 2027)", 21. Legislaturperiode
RechtsgrundlageEinkommensteuerrecht; Verbändebeteiligung nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
WirkungReferentenentwurf – noch kein Regierungsentwurf, kein Kabinettbeschluss, keine Verkündung. Keine unmittelbaren Rechtsfolgen

Was das bedeutet

Ein Referentenentwurf ist die früheste öffentlich zugängliche Stufe eines Gesetzgebungsverfahrens: Er wird auf Referatsebene im Ministerium erarbeitet und ist von der Bundesregierung noch nicht beschlossen. Für Steuerpflichtige, Unternehmen und Beraterinnen und Berater ändert sich zum jetzigen Zeitpunkt nichts; bestehende Regelungen zu Tarif, Freibeträgen und Veranlagung gelten unverändert fort.

Das BMF benennt als Ziel des Vorhabens, „zukunftsfähige Reformen steuerpolitisch zu flankieren" und verweist im Vorblatt auf dynamische technologische Entwicklungen, den demographischen Wandel sowie verschlechterte Handelsbedingungen als Rahmenbedingungen. Der Gesetzestitel und das angegebene Anwendungsjahr 2027 deuten auf einen Anwendungsbeginn ab dem Veranlagungszeitraum 2027 hin; verbindlich ist das erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Hinweis zur Quellenlage: Die materiellen Einzelregelungen des Entwurfs sind ausschließlich im Referentenentwurfs-PDF (rund 4 MB) enthalten. Dieses Dokument konnte in diesem Lauf nicht vollständig maschinell ausgewertet werden. Konkrete Angaben zu Tarifverlauf, Grundfreibetrag, Pauschalen oder Entlastungsvolumen werden daher bewusst nicht wiedergegeben — auch nicht näherungsweise. Sie werden nachgetragen, sobald der Entwurfstext oder ein amtliches Zusammenfassungsdokument vollständig verifiziert vorliegt.

Wer das Verfahren verfolgt, sollte die nächsten Stationen beobachten: Auswertung der Verbändestellungnahmen, Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf), Bundestags- und Bundesratsverfahren, Verkündung.

Für vertiefte Information

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