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BMF gibt die Vordrucke der Anlage 13a für 2026 bekannt – Durchschnittssatzgewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft

Veröffentlicht: 2026-08-30 · Ereignis: 2026-08-27 · behoerden

# BMF gibt die Vordrucke der Anlage 13a für 2026 bekannt – Durchschnittssatzgewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft

Kurzmeldung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. August 2026 ein BMF-Schreiben zur standardisierten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen veröffentlicht. Bekannt gegeben werden die Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften samt Anleitungen für das Jahr 2026. Rechtsgrundlage ist § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG; das Schreiben ergeht nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder.

Kernfakten

| Punkt | Wert | |---|---| | Datum | 2026-08-27 | | Gericht/Institution | Bundesministerium der Finanzen (BMF) | | Aktenzeichen | BMF-Schreiben vom 27.08.2026 – „Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG; Anlage 13a 2026" | | Rechtsgrundlage | § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG | | Wirkung | Bekanntgabe der amtlichen Vordrucke für das Jahr 2026 |

Was das bedeutet

Betroffen sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG ermitteln – also weder buchführungspflichtig sind noch freiwillig bilanzieren. Für sie ist die Anlage 13a der maßgebliche amtliche Vordruck; § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG verlangt, dass die Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erfolgt. Mit der Bekanntgabe steht die für das Wirtschaftsjahr 2026 zu verwendende Fassung fest.

Für Mitunternehmerschaften in der Land- und Forstwirtschaft sind zusätzlich die Vordrucke für Sonder- und Ergänzungsrechnungen bekannt gegeben worden. Steuerberatende Berufe und Landwirtschaftsbetriebe sollten die Fassung 2026 in ihre Erklärungssoftware bzw. Arbeitsunterlagen übernehmen; die Anleitungen sind Bestandteil der Bekanntgabe. Das Schreiben enthält nach der veröffentlichten Fassung eine reine Vordruck-Bekanntgabe – materielle Änderungen an den Durchschnittssätzen selbst sind darin nicht angekündigt.

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