BMF gibt die Vordrucke der Anlage 13a für 2026 bekannt – Durchschnittssatzgewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft
Kurzmeldung
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. August 2026 ein BMF-Schreiben zur standardisierten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen veröffentlicht. Bekannt gegeben werden die Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften samt Anleitungen für das Jahr 2026. Rechtsgrundlage ist § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG; das Schreiben ergeht nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-08-27 |
| Gericht/Institution | Bundesministerium der Finanzen (BMF) |
| Aktenzeichen | BMF-Schreiben vom 27.08.2026 – „Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG; Anlage 13a 2026" |
| Rechtsgrundlage | § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG |
| Wirkung | Bekanntgabe der amtlichen Vordrucke für das Jahr 2026 |
Was das bedeutet
Betroffen sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG ermitteln – also weder buchführungspflichtig sind noch freiwillig bilanzieren. Für sie ist die Anlage 13a der maßgebliche amtliche Vordruck; § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG verlangt, dass die Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erfolgt. Mit der Bekanntgabe steht die für das Wirtschaftsjahr 2026 zu verwendende Fassung fest.
Für Mitunternehmerschaften in der Land- und Forstwirtschaft sind zusätzlich die Vordrucke für Sonder- und Ergänzungsrechnungen bekannt gegeben worden. Steuerberatende Berufe und Landwirtschaftsbetriebe sollten die Fassung 2026 in ihre Erklärungssoftware bzw. Arbeitsunterlagen übernehmen; die Anleitungen sind Bestandteil der Bekanntgabe. Das Schreiben enthält nach der veröffentlichten Fassung eine reine Vordruck-Bekanntgabe – materielle Änderungen an den Durchschnittssätzen selbst sind darin nicht angekündigt.
Für vertiefte Information
Quelle
- BMF-Schreiben vom 27.08.2026, „Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG); Anlage 13a 2026" — https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2026-08-27-standardisierte-gewinnermittlung-2026.html
- Übersicht der BMF-Schreiben — https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/BMF_Schreiben/bmf_schreiben.html
Stand
- News-Publikation: 2026-08-30
- Ereignis-Datum: 2026-08-27
- Rechtsbereich: Steuerrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0