BAFA-Energieberatung im Mittelstand (EBN) – 50 % Zuschuss
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Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Fördersatz | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars |
| Modul 1 – Energieaudit DIN EN 16247 (Energiekosten ≤ 10.000 €/Jahr) | max. 600 € |
| Modul 1 – Energieaudit DIN EN 16247 (Energiekosten > 10.000 €/Jahr) | max. 3.000 € |
| Modul 2 – Energieberatung DIN V 18599 (Nettogrundfläche < 200 m²) | max. 850 € |
| Modul 2 – Nettogrundfläche 200 – 500 m² | max. 2.500 € |
| Modul 2 – Nettogrundfläche > 500 m² | max. 4.000 € |
| Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung (≤ 300.000 € Energiekosten) | max. 3.500 € |
| Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung (> 300.000 € Energiekosten) | max. 5.000 € |
| KMU-Definition | ≤ 250 Beschäftigte UND Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. € |
| Antragstellung | online im BAFA-Portal, vor Abschluss des Beratungsvertrags |
| Wiederholungssperre | erneute Förderung erst 4 Jahre nach letzter Auszahlung |
| Auszahlung (seit 01.04.2025) | nur noch an Antragsteller:in; Ausnahme: Kommunen |
| Rechtsgrundlage | EBN-Richtlinie vom 13.12.2024 (BAnz AT 23.12.2024 B2) |
Antragsberechtigte
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition
- Nicht-KMU mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh
- Freiberuflich Tätige
- Soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen
- Kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
- Kirchliche und gemeinnützige Organisationen
Antragsteller müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Die drei Förder-Module
- Modul 1 – Energieaudit nach DIN EN 16247: normgerechtes Energieaudit für Unternehmen, das Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet.
- Modul 2 – Energieberatung nach DIN V 18599 (Sanierungs- oder Neubauberatung): erstellt ein Sanierungskonzept oder eine Neubauberatung für ein einzelnes Nichtwohngebäude. Voraussetzung für Bestandsgebäude: Bauantrag bzw. Bauanzeige mindestens zehn Jahre alt.
- Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung: Prüft, ob ein Einspar-Contracting für komplexe Effizienzmaßnahmen sinnvoll ist und welcher Dienstleister geeignet wäre.
Wesentliche Änderungen seit 1. April 2025
Seit dem 1. April 2025 darf der BAFA-Zuschuss nicht mehr direkt an den Energieberater ausgezahlt werden. Beratungsempfänger:innen müssen die Beraterrechnung in voller Höhe selbst begleichen; die Förderung wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises auf das eigene Konto ausgezahlt. Ausnahme: Kommunen dürfen in der EBN weiterhin die Zahlungsermächtigung an den Berater nutzen. Außerdem gilt seit 1. Januar 2025, dass mit dem Vorhaben (Vertragsabschluss mit dem Berater) erst nach Bewilligung begonnen werden darf; ein vorheriger Vertrag ist nur unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage zulässig.
Anforderungen an den Energieberater
Förderfähig ist nur eine Beratung durch eine Person, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (geführt von der dena unter energie-effizienz-experten.de) in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude" eingetragen ist. Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes oder Standortes ist verpflichtend; die Beratung muss als schriftlicher Bericht dokumentiert werden.
Antragsweg
- Geeigneten Energieberater aus der dena-Expertenliste auswählen und Angebot einholen.
- Online-Antrag im BAFA-Portal stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Berater.
- Förderzusage (Zuwendungsbescheid) abwarten, dann Beratungsvertrag schließen.
- Vor-Ort-Begehung und Erstellung des Beratungsberichts (Frist: 12 Monate ab Bewilligung, Verlängerung formlos möglich).
- Beratungsbericht und Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss im BAFA-Portal hochladen.
- Auszahlung der Förderung direkt an die antragstellende Person bzw. das Unternehmen.
Kumulierung
Eine Kombination mit anderen Beratungsprogrammen ist möglich, die Gesamtförderung darf jedoch 90 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Für finanzschwache Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept liegt die Grenze bei 95 %.
Quellen
- BAFA – EBN-Übersicht: bafa.de
- BAFA – Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247: bafa.de
- BAFA – Modul 2: Energieberatung DIN V 18599: bafa.de
- BAFA – Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung: bafa.de
- BAFA – Allgemeine Hinweise (PDF): bafa.de (PDF)
- BAFA – EBW/EBN: Neuerungen März/April 2025: bafa.de
- BMWE / Energiewechsel.de – EBN-Programmüberblick: energiewechsel.de