BAFA-Energieberatung im Mittelstand (EBN) – 50 % Zuschuss für Nichtwohngebäude
Kurzantwort
Die frühere „Energieberatung im Mittelstand" (EBM) ist in die neue Richtlinie „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) überführt. Das BAFA fördert damit qualifizierte Energieberatungen mit einem Zuschuss von 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximale Förderhöhe hängt vom gewählten Modul und Gebäude bzw. den Energiekosten ab und beträgt zwischen 600 € und 6.000 €. Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die aktuelle Richtlinie wurde am 13. Dezember 2024 erlassen und im Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2024 veröffentlicht.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Fördersatz | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars |
| Modul 1 – Energieaudit DIN EN 16247 (Energiekosten ≤ 10.000 €/Jahr) | max. 600 € |
| Modul 1 – Energieaudit DIN EN 16247 (Energiekosten > 10.000 €/Jahr) | max. 3.000 € |
| Modul 2 – Energieberatung DIN V 18599 (Nettogrundfläche < 200 m²) | max. 850 € |
| Modul 2 – Nettogrundfläche 200 – 500 m² | max. 2.500 € |
| Modul 2 – Nettogrundfläche > 500 m² | max. 4.000 € |
| Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung (≤ 300.000 € Energiekosten) | max. 3.500 € |
| Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung (> 300.000 € Energiekosten) | max. 5.000 € |
| KMU-Definition | ≤ 250 Beschäftigte UND Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. € |
| Antragstellung | online im BAFA-Portal, vor Abschluss des Beratungsvertrags |
| Wiederholungssperre | erneute Förderung erst 4 Jahre nach letzter Auszahlung |
| Auszahlung | seit 01.04.2025 nur noch an Antragsteller:in (Ausnahme: Kommunen) |
| Rechtsgrundlage | EBN-Richtlinie vom 13.12.2024 (BAnz AT 23.12.2024 B2) |
Antragsberechtigte
Die EBN richtet sich vor allem an:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition,
- Nicht-KMU mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh,
- freiberuflich Tätige,
- soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen,
- kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie kirchliche und gemeinnützige Organisationen.
Antragsteller müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Die drei Förder-Module
Modul 1 – Energieaudit nach DIN EN 16247. Geeignet für Unternehmen, die ein normgerechtes Energieaudit benötigen oder den allgemeinen Energieverbrauch analysieren wollen. Es betrachtet Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten.
Modul 2 – Energieberatung nach DIN V 18599 (Sanierungs- oder Neubauberatung). Erstellt ein konkretes Sanierungskonzept oder eine Neubauberatung für ein einzelnes Nichtwohngebäude. Voraussetzung: Bauantrag oder Bauanzeige des Bestandsgebäudes liegt mindestens zehn Jahre zurück (Ausnahme: Neubauberatung).
Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung. Hilft, ob und in welcher Form ein Einspar-Contracting für komplexe Effizienzmaßnahmen sinnvoll ist und welcher Dienstleister geeignet wäre.
Wesentliche Änderungen seit 1. April 2025
Mit der Anpassung der Verwaltungspraxis darf der Zuschuss seit dem 1. April 2025 nicht mehr direkt an den Energieberater ausgezahlt werden. Beratungsempfänger:innen müssen die Rechnung in voller Höhe begleichen und erhalten die Förderung nach Prüfung des Verwendungsnachweises auf ihr eigenes Konto. Ausnahme: Kommunen dürfen in der EBN weiterhin die Zahlungsermächtigung an den Energieberater nutzen. Außerdem gilt seit dem 1. Januar 2025, dass mit dem Vorhaben (Vertragsabschluss mit dem Berater) erst nach Bewilligung begonnen werden darf; ein Vertrag vor Bewilligung ist nur noch unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage zulässig.
Anforderungen an den Energieberater
Antragsfähig ist nur eine Beratung durch eine Person, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (geführt von der dena unter energie-effizienz-experten.de) in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude" eingetragen ist. Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes oder Standortes ist verpflichtend; die Beratung muss als schriftlicher Bericht dokumentiert werden.
Antragsweg
- Geeigneten Energieberater aus der dena-Expertenliste auswählen und Angebot einholen.
- Online-Antrag im BAFA-Portal stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Berater.
- Förderzusage (Zuwendungsbescheid) abwarten, dann Beratungsvertrag schließen.
- Vor-Ort-Begehung und Erstellung des Beratungsberichts (Frist: 12 Monate ab Bewilligung, Verlängerung formlos möglich).
- Beratungsbericht und Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss im BAFA-Portal hochladen.
- Auszahlung der Förderung direkt an die antragstellende Person bzw. das Unternehmen.
Kumulierung mit anderen Förderprogrammen
Eine Kombination mit anderen Beratungsprogrammen ist möglich, die Gesamtförderung darf jedoch 90 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Für finanzschwache Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept liegt die Grenze bei 95 %.
Quellen
- BAFA – Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/nichtwohngebaeude_anlagen_systeme_node.html
- BAFA – Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul1_Energieaudit/modul1_energieaudit_node.html
- BAFA – Modul 2: Energieberatung DIN V 18599:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul2_Energieberatung/modul2_energieberatung_node.html
- BAFA – Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul3_Contracting_Orientierungsberatung/modul3_contracting_orientierungsberatung_node.html
- BAFA – EBW/EBN: Neuerungen zu März und April 2025:: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Energieberatung_fuer_Wohngebaeude/20250304_ebw_ebn_neuerungen.html
- BAFA – Allgemeine Hinweise zum Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren (PDF):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ebn_allgemeine_hinweise_foerderverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4
- BMWE / Energiewechsel.de – EBN-Programmüberblick:: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-nichtwohngebaeude-ebn.html
Änderungsverlauf
- 2026-05-27: Erstveröffentlichung der Faktenseite, alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen gegengeprüft, Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level, wikidata_subjects). | change_type=initial_publication reviewed_by="Andreas Warkentin" field="topic_lifecycle" new="published"
Stand
- Stand: 2026-05-27
- Gültig ab: 2024-12-23 (EBN-Richtlinie)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (BAFA als Primärquelle)
- Lizenz: CC BY 4.0