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BAFA TPB – Technische Projektbeschreibung vor Antragstellung (BEG EM) – Pflichtinhalte, TPB-ID, Frist In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-10-21 · letzte Prüfung: 2026-10-21 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Die **Technische Projektbeschreibung (TPB)** ist bei der **Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)** die Grundlage für jeden Förderantrag beim BAFA – **für jedes Fördersegment** (Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung). Sie wird **vor der Antragstellung** von einem in der dena-Expertenliste gelisteten **Energieeffizienz-Experten (EEE)** oder vom bevollmächtigten bzw. ausführenden **Fachunternehmen** in einem digitalen BAFA-Formular erstellt; für Anträge nach den Konditionen ab 21.07.2026 ist eine neu erzeugte TPB-ID nötig. Nach dem Ausfüllen erzeugt das System eine **TPB-ID**, die der oder die Antragstellende im BAFA-Portal in den Förderantrag einträgt. Die **TPB-ID ist maximal zwei Monate gültig** – innerhalb dieser Frist muss der Antrag gestellt werden, sonst muss die TPB neu erstellt werden. Auch für die **Heizungsoptimierung** ist eine TPB nötig (erstellt vom Fachunternehmen oder einem EEE). Der **Heizungstausch (Wärmeerzeuger)** wird – außer bei Gebäudenetzen – nicht beim BAFA, sondern bei der **KfW** beantragt; dort gilt das KfW-Verfahren.

Kernfakten

PunktWert
InstrumentTechnische Projektbeschreibung (TPB) – Grundlage des BEG-EM-Förderantrags [BAFA Fachunternehmen/EEE]
ProgrammBEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) [BAFA Förderprogramm]
Zuständige StelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [BAFA]
RechtsgrundlageRichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), BMWE; gilt für Anträge ab 21.07.2026 [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Wer erstellt die TPBEnergieeffizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste oder das bevollmächtigte bzw. ausführende Fachunternehmen (ebenfalls bei der dena registriert); EEE verpflichtend bei Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Gebäudenetzen und Fachplanung/Baubegleitung – bei Heizungsoptimierung Fachunternehmen (EEE optional) [BAFA Fachunternehmen/EEE; BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Version 1.14 v. 19.10.2026]
Zeitpunktvor der Antragstellung (Antrag stets vor Vorhabenbeginn) [BAFA Antragstellung]
ErgebnisSystem erzeugt eine TPB-ID, die im BAFA-Antragsformular anzugeben ist [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Gültigkeit der TPB-IDmaximal 2 Monate ab Erstellung; in dieser Frist muss der Antrag gestellt werden [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Pflicht beijedem BAFA-Fördersegment der BEG EM: Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung [BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Version 1.14 v. 19.10.2026]
Nicht beim BAFAAnlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstausch) außer Gebäudenetzen – Antrag bei der KfW, kein BAFA-TPB-Verfahren [BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Version 1.14 v. 19.10.2026]
Zugang zum FormularLogin mit den von der dena vergebenen Zugangsdaten (Expertenliste bzw. Fachunternehmer-Registrierung) [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Stichtag Reform 2026Für Anträge nach den Förderkonditionen ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs erzeugt werden; bis 08.07.2026 erzeugte TPB-IDs galten nur bis 20.07.2026 (alte Konditionen) [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Nach DurchführungTechnischer Projektnachweis (TPN) durch EEE oder Fachunternehmen vor dem Verwendungsnachweis; TPN-ID ebenfalls max. 2 Monate gültig [BAFA Fachunternehmen/EEE]

Geltungsbereich

Die TPB ist bei der BEG EM für jedes beim BAFA beantragte Fördersegment erforderlich: Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung von Wänden, Dach oder Kellerdecke, Fenster- und Türentausch), Anlagentechnik außer Heizung (z. B. Lüftung mit Wärmerückgewinnung), Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie Heizungsoptimierung. In der TPB werden die geplante Maßnahme und die förderfähigen Ausgaben erklärt und die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen bestätigt (BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026, Anlage Nr. 5.1/5.2). Ohne gültige TPB-ID kann der Antrag nicht gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Eigentümer und weitere Berechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Der einzubindende EEE muss in der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. EEE oder Fachunternehmen beauftragen: einen in der dena-Expertenliste gelisteten Energieeffizienz-Experten oder das bevollmächtigte bzw. ausführende, bei der dena registrierte Fachunternehmen.
  2. TPB erstellen: Der EEE bzw. das Fachunternehmen loggt sich mit den von der dena vergebenen Zugangsdaten in das digitale TPB-Formular ein und erfasst die Projektdaten der geplanten Maßnahme.
  3. TPB-ID erhalten: Nach Fertigstellung erzeugt das System eine TPB-ID, die der EEE an die Antragstellenden weitergibt.
  4. Antrag stellen: Die Antragstellenden geben die TPB-ID im BAFA-Onlineportal an – der Antrag muss vor Vorhabenbeginn und innerhalb von zwei Monaten nach Erstellung der TPB-ID gestellt werden.
  5. Nach Durchführung: Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der EEE bzw. das Fachunternehmen den Technischen Projektnachweis (TPN), bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird.

Ausnahmen

Eine Ausnahme von der TPB-Pflicht besteht beim BAFA nicht mehr: Laut BAFA ist für jedes Fördersegment eine TPB zu beauftragen – auch für die Heizungsoptimierung (durch das Fachunternehmen; ein EEE ist dort optional). Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstausch) werden beim BAFA nur noch im Bereich Gebäudenetze gefördert; der übrige Heizungstausch wird bei der KfW beantragt und folgt deren Verfahren.

Häufige Fehler

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-10-21
Letzte Prüfung:
2026-10-21
In Kraft seit:
2026-07-21
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0