BAFA TPB – Technische Projektbeschreibung vor Antragstellung (BEG EM) – Pflichtinhalte, TPB-ID, Frist In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Instrument | Technische Projektbeschreibung (TPB) – Grundlage des BEG-EM-Förderantrags [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Programm | BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) [BAFA Förderprogramm] |
| Zuständige Stelle | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [BAFA] |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), BMWE; gilt für Anträge ab 21.07.2026 [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Wer erstellt die TPB | Energieeffizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste oder das bevollmächtigte bzw. ausführende Fachunternehmen (ebenfalls bei der dena registriert); EEE verpflichtend bei Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Gebäudenetzen und Fachplanung/Baubegleitung – bei Heizungsoptimierung Fachunternehmen (EEE optional) [BAFA Fachunternehmen/EEE; BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Version 1.14 v. 19.10.2026] |
| Zeitpunkt | vor der Antragstellung (Antrag stets vor Vorhabenbeginn) [BAFA Antragstellung] |
| Ergebnis | System erzeugt eine TPB-ID, die im BAFA-Antragsformular anzugeben ist [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Gültigkeit der TPB-ID | maximal 2 Monate ab Erstellung; in dieser Frist muss der Antrag gestellt werden [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Pflicht bei | jedem BAFA-Fördersegment der BEG EM: Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung [BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Version 1.14 v. 19.10.2026] |
| Nicht beim BAFA | Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstausch) außer Gebäudenetzen – Antrag bei der KfW, kein BAFA-TPB-Verfahren [BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Version 1.14 v. 19.10.2026] |
| Zugang zum Formular | Login mit den von der dena vergebenen Zugangsdaten (Expertenliste bzw. Fachunternehmer-Registrierung) [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Stichtag Reform 2026 | Für Anträge nach den Förderkonditionen ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs erzeugt werden; bis 08.07.2026 erzeugte TPB-IDs galten nur bis 20.07.2026 (alte Konditionen) [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Nach Durchführung | Technischer Projektnachweis (TPN) durch EEE oder Fachunternehmen vor dem Verwendungsnachweis; TPN-ID ebenfalls max. 2 Monate gültig [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
Geltungsbereich
Die TPB ist bei der BEG EM für jedes beim BAFA beantragte Fördersegment erforderlich: Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung von Wänden, Dach oder Kellerdecke, Fenster- und Türentausch), Anlagentechnik außer Heizung (z. B. Lüftung mit Wärmerückgewinnung), Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sowie Heizungsoptimierung. In der TPB werden die geplante Maßnahme und die förderfähigen Ausgaben erklärt und die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen bestätigt (BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026, Anlage Nr. 5.1/5.2). Ohne gültige TPB-ID kann der Antrag nicht gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Eigentümer und weitere Berechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Der einzubindende EEE muss in der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.
Ablauf Schritt für Schritt
- EEE oder Fachunternehmen beauftragen: einen in der dena-Expertenliste gelisteten Energieeffizienz-Experten oder das bevollmächtigte bzw. ausführende, bei der dena registrierte Fachunternehmen.
- TPB erstellen: Der EEE bzw. das Fachunternehmen loggt sich mit den von der dena vergebenen Zugangsdaten in das digitale TPB-Formular ein und erfasst die Projektdaten der geplanten Maßnahme.
- TPB-ID erhalten: Nach Fertigstellung erzeugt das System eine TPB-ID, die der EEE an die Antragstellenden weitergibt.
- Antrag stellen: Die Antragstellenden geben die TPB-ID im BAFA-Onlineportal an – der Antrag muss vor Vorhabenbeginn und innerhalb von zwei Monaten nach Erstellung der TPB-ID gestellt werden.
- Nach Durchführung: Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der EEE bzw. das Fachunternehmen den Technischen Projektnachweis (TPN), bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird.
Ausnahmen
Eine Ausnahme von der TPB-Pflicht besteht beim BAFA nicht mehr: Laut BAFA ist für jedes Fördersegment eine TPB zu beauftragen – auch für die Heizungsoptimierung (durch das Fachunternehmen; ein EEE ist dort optional). Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstausch) werden beim BAFA nur noch im Bereich Gebäudenetze gefördert; der übrige Heizungstausch wird bei der KfW beantragt und folgt deren Verfahren.
Häufige Fehler
- TPB und TPN verwechselt: Die TPB (Technische Projektbeschreibung) steht vor dem Antrag, der TPN (Technischer Projektnachweis) kommt nach der Umsetzung. Es sind zwei getrennte Schritte.
- Zwei-Monats-Frist verstreichen lassen: Wird der Antrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erstellung der TPB-ID gestellt, verfällt die TPB-ID und die TPB muss neu erstellt werden.
- Heizungsoptimierung ohne TPB beantragt: Auch für die Heizungsoptimierung ist eine TPB nötig; der Heizungstausch selbst wird (außer Gebäudenetze) bei der KfW beantragt.
- Vorhabenbeginn vor Antrag: Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen; bei Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung der Förderzusage vorliegen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden (unbedingten) Vertrags; Planungs- und Beratungsleistungen – also auch die TPB-Erstellung – begründen keinen Vorhabenbeginn (BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026, Nr. 9.2.1).
- Ersteller ohne dena-Zugang: Nur Energieeffizienz-Experten aus der dena-Expertenliste und bei der dena registrierte Fachunternehmen erhalten Login-Daten für das TPB-Formular.
Änderungsverlauf
- 2026-07-19: Erstveröffentlichung der Faktenseite. TPB-Definition, Rolle des EEE, TPB-ID, Zwei-Monats-Gültigkeit sowie die Abgrenzung „Pflicht bei Gebäudehülle/Anlagentechnik – keine TPB bei Heizung" am 2026-07-19 gegen die amtlichen BAFA-Seiten geprüft. Hinweis: Für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt eine überarbeitete BEG-Förderrichtlinie (BAFA). | change_type=initial_publication reviewed_by="Nexvyra Bau-Agent" field="topic_lifecycle" new="published"
- 2026-10-18: Faktencheck (Teilkorrektur, KEINE Freigabe) gegen die BAFA-Seite „Informationen für Fachunternehmen und Energieeffizienz-Experten" (Abruf 18.10.2026): (1) TPB/TPN können neben dem EEE auch vom bevollmächtigten oder ausführenden, bei der dena registrierten Fachunternehmen erstellt werden (Kurzantwort, Kernfakten, Ablauf, Häufige Fehler angepasst); (2) Stichtag ergänzt: ab 21.07.2026 neue TPB-IDs erforderlich, bis 08.07.2026 erzeugte TPB-IDs nur bis 20.07.2026 verwendbar; (3) Rechtsgrundlage auf BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1, BMWE) aktualisiert. Zwei-Monats-Gültigkeit der TPB-ID bestätigt. factcheck_status bleibt stale: BAFA formuliert jetzt „Für jede Fördermaßnahme" ist eine TPB zu beauftragen – ob die Ausnahme „keine TPB bei Heizungsoptimierung/Wärmeerzeugern" nach der neuen Richtlinie fortgilt, war ohne das (nicht abrufbare) Allgemeine Merkblatt Juli 2026 nicht belegbar; Abschnitte Ausnahmen/Geltungsbereich sowie valid_from (2024-01-01) und Quellenblock (Richtlinie 2023) noch nicht überarbeitet. | change_type=factcheck reviewed_by="Claude (Freigabe-Aufholer 18.10.2026)"
- 2026-10-21: Faktencheck – korrigiert und freigegeben. Offener Punkt vom 18.10. geklärt über das inzwischen abrufbare BAFA „Allgemeine Merkblatt zur Antragstellung“ BEG EM (Version 1.14 v. 19.10.2026: „Für jedes Fördersegment“ TPB durch Fachunternehmen oder EEE; BAFA-Segmente Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetze, Heizungsoptimierung, Fachplanung; EEE bei Heizungsoptimierung optional; TPB-/TPN-ID max. 2 Monate) und die BEG-EM-Richtlinie v. 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1, Nr. 9.2.1 Vorhabenbeginn/bedingter Vertrag, Anlage Nr. 5.1/5.2 TPB durch EEE bzw. Fachunternehmer; in Kraft 21.07.2026, Ende 31.12.2030): Ausnahme „keine TPB bei Heizungsoptimierung/Wärmeerzeugern“ war überholt und wurde korrigiert (Heizungstausch außer Gebäudenetze bei KfW); „Antrag vor Auftrag“ präzisiert; valid_from, Stand und Quellenblock auf Richtlinie 2026 umgestellt. | change_type=factcheck field="tpb_pflicht/ausnahmen/valid_from" old="TPB nur Hülle/Anlagentechnik; keine TPB bei Heizung und Heizungsoptimierung; valid_from 2024-01-01" new="TPB für jedes BAFA-Fördersegment inkl. Heizungsoptimierung; Heizungstausch bei KfW; valid_from 2026-07-21" reviewed_by="Claude (Freigabe-Aufholer 21.10.2026)"
Stand
- Stand: 2026-07-19
- Gültig ab: 2026-07-21 (BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026, in Kraft 21.07.2026)
- Gültig bis: Richtlinie endet mit Ablauf des 31.12.2030
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (BEG-EM-Richtlinie / BAFA als Primärquelle)
- Lizenz: CC BY 4.0
Quellen
- BAFA – Informationen für Fachunternehmen und Energieeffizienz-Experten (TPB/TPN, TPB-ID, Gültigkeit): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Energieberater/informationen_fuer_energieberater_node.html
- BAFA – Informationen zur Antragstellung (BEG EM): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende_node.html
- BAFA – Förderprogramm im Überblick (BEG): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
- Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BMWE, BAnz AT 27.08.2026 B1; Nr. 9.2.1, Anlage Nr. 5.1/5.2): https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/jLXvW09kHTQoDINAdoC/content/jLXvW09kHTQoDINAdoC/BAnz%20AT%2027.08.2026%20B1.pdf
- BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM (Version 1.14 vom 19.10.2026): https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung_neu.pdf
- Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena): https://www.energie-effizienz-experten.de/