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BAFA TPN – Technischer Projektnachweis nach Durchführung & Verwendungsnachweis (BEG EM) – TPN-ID, Fristen, Folgen In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-10-21 · letzte Prüfung: 2026-10-21 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Der **Technische Projektnachweis (TPN)** ist bei der **Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)** der Nachweis, der **nach Abschluss der Maßnahme** bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Er wird – je nach Beauftragung – vom **bevollmächtigten oder ausführenden Fachunternehmen** oder vom eingebundenen **Energieeffizienz-Experten (EEE)** online erstellt; das System erzeugt eine **TPN-ID**, die die Antragstellenden beim Ausfüllen des **Verwendungsnachweises** im BAFA-Portal eintragen. Die **TPN-ID ist zwei Monate gültig**. Der Verwendungsnachweis muss **spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums** (36 Monate ab Zuwendungsbescheid) eingereicht werden – wird die Frist versäumt, entfällt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.

Kernfakten

PunktWert
InstrumentTechnischer Projektnachweis (TPN) – Nachweis nach Durchführung der Maßnahme [BAFA Fachunternehmen/EEE]
ProgrammBEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) [BAFA Förderprogramm]
Zuständige StelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [BAFA]
RechtsgrundlageRichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) [BAFA Informationen zur Antragstellung]
Zeitpunktnach Abschluss der Maßnahme, vor Einreichung des Verwendungsnachweises [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Wer erstellt den TPNbevollmächtigtes oder ausführendes Fachunternehmen oder eingebundener Energieeffizienz-Experte (EEE) [BAFA Fachunternehmen/EEE, Stand 10/2026]
ErgebnisSystem erzeugt eine TPN-ID, die im Verwendungsnachweis anzugeben ist [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Gültigkeit der TPN-ID2 Monate; wird beim Ausfüllen des Online-Formulars „Verwendungsnachweis" abgefragt [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Bewilligungszeitraum36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids; nicht verlängerbar [BEG-EM-Richtlinie v. 17.08.2026, Nr. 9.4.1; BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Version 1.14 v. 19.10.2026]
Frist Verwendungsnachweisinnerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vorhabens, spätestens mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats [BEG-EM-Richtlinie v. 17.08.2026, Nr. 9.5.1; BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Version 1.14 v. 19.10.2026]
Folge bei FristversäumnisVerlust des Anspruchs auf Auszahlung des Investitionszuschusses bei Einreichung später als 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums [BEG-EM-Richtlinie v. 17.08.2026, Nr. 9.5.1]
Einreichungonline im BAFA-Portal durch Antragstellende bzw. Bevollmächtigte [BAFA Antragstellung]
Fachunternehmererklärung (alt)entfällt; der TPN ersetzt die bisher analoge Fachunternehmererklärung [BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Version 1.14 v. 19.10.2026]
Auszahlungnach positiver Prüfung: Festsetzungsbescheid und Auszahlung des Zuschusses [BAFA Förderprogramm]

Geltungsbereich

Der TPN betrifft die zweite Stufe des BEG-EM-Verfahrens: Nach dem Förderantrag und dem Zuwendungsbescheid folgt die Durchführung der Maßnahme; ist sie abgeschlossen, weist der TPN die technisch korrekte Umsetzung nach und ist Voraussetzung für den Verwendungsnachweis. Betroffen sind alle förderfähigen Einzelmaßnahmen der BEG EM an Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland, für die BAFA zuständig ist.

Den TPN erstellt laut BAFA das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte (EEE). Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik (außer Heizung) und bei Gebäudenetzen ist ein EEE aus der dena-Expertenliste verpflichtend einzubinden; bei der Heizungsoptimierung ist das Fachunternehmen einzubinden, ein EEE ist optional. Der TPN wird erstellt, bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Maßnahme abschließen: Die beantragte Einzelmaßnahme wird innerhalb des Bewilligungszeitraums (36 Monate ab Zuwendungsbescheid) umgesetzt.
  2. TPN beauftragen: Das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene EEE erstellt den Technischen Projektnachweis online.
  3. TPN-ID erhalten: Nach Fertigstellung erzeugt das System eine TPN-ID, die an die Antragstellenden weitergegeben wird.
  4. Verwendungsnachweis ausfüllen: Die Antragstellenden füllen im BAFA-Portal das Online-Formular „Verwendungsnachweis" aus und tragen die TPN-ID ein (gültig 2 Monate).
  5. Fristgerecht einreichen: Der Verwendungsnachweis mit allen Unterlagen ist innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vorhabens, spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen.
  6. Prüfung und Auszahlung: Nach positiver Prüfung durch das BAFA ergeht der Festsetzungsbescheid und der Zuschuss wird ausgezahlt.

Ausnahmen

Die frühere Fachunternehmererklärung als separates Formular ist entfallen: Mit der Verfahrensumstellung sind diese Abfragen im TPN digitalisiert und werden direkt online vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experten eingetragen. Der Heizungstausch (Anlagen zur Wärmeerzeugung) wird – außer bei Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen – über die KfW abgewickelt und läuft dort über einen eigenen Nachweisweg; der hier beschriebene TPN/Verwendungsnachweis betrifft das BAFA-Verfahren der BEG EM.

Häufige Fehler

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-10-21
Letzte Prüfung:
2026-10-21
In Kraft seit:
2026-07-21
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0