Deutschlandticket – Recht, Kündigung, Preis und Fahrgastrechte (§ 9 RegG) – 63 Euro 2026, Preisindex ab 2027 In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 9 Regionalisierungsgesetz (RegG) [gesetze-im-internet.de] |
| Einführung | 1. Mai 2023 [§ 9 Abs. 1 Satz 1 RegG] |
| Form | Digital erhältlich, in einem monatlich kündbaren Abonnement [§ 9 Abs. 1 Satz 2 RegG] |
| Bundesbeitrag | 1,5 Mrd. Euro je Kalenderjahr 2023 bis 2030, Länder mindestens in gleicher Höhe [§ 9 Abs. 2 RegG] |
| Ausgleichsregime | Ausgleich finanzieller Nachteile nach VO (EG) Nr. 1370/2007 durch Länder bzw. zuständige Behörden [§ 9 Abs. 1 Satz 3 RegG] |
| Preis 2026 | 63 Euro pro Monat seit 01.01.2026 (Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18.09.2025) [bundesregierung.de] |
| Preis bis 2025 | 58 Euro pro Monat [verbraucherzentrale.de] |
| Preis ab 2027 | Automatischer Preisindex (VMK-Beschluss 26.03.2026), Anpassung jeweils zum Jahreswechsel; endgültiger Betrag für 2027 am Prüfungsdatum nicht amtlich bestätigt [Presseberichte] |
| Abo-Preisanpassung | Bestandskunden müssen der Preiserhöhung im Abo zustimmen, sonst endet der Vertrag [bahn.de, Verbraucherzentrale] |
| Kündigung | Monatlich kündbar; Anbieterregel: Kündigung bis zum 10. des Monats für das Monatsende (Details je Anbieter) [verbraucherzentrale.de] |
| Übertragbarkeit | Nicht übertragbar, personengebunden, Kontrolle mit Ausweisabgleich [verbraucherzentrale.de] |
| Mitnahme | Regional unterschiedlich; Kinder bis 6 Jahre fahren frei [verbraucherzentrale.de] |
| Verspätungsentschädigung (DB, Nahverkehr) | 1,50 Euro (2. Klasse) / 2,25 Euro (1. Klasse) ab 60 Minuten; max. 25 % des Zeitkartenwerts; Auszahlung erst ab 4 Euro [bahn.de] |
| Antragsfrist (DB) | 12 Monate; mehrere Verspätungen ab 20 Minuten können gesammelt eingereicht werden [bahn.de] |
| Aufsicht Nahverkehr | Genehmigung und Überwachung regionaler Tarife bei den Ländern, nicht beim Eisenbahn-Bundesamt [eba.bund.de] |
| Streitbeilegung | Schlichtungsstelle Reise & Verkehr bzw. söp, Beschwerde beim Verkehrsunternehmen [eba.bund.de] |
Was § 9 RegG regelt – und was nicht
§ 9 RegG ist eine Finanzierungs- und Einführungsnorm zwischen Bund und Ländern. Sie verpflichtet die Länder, ein bundesweit im ÖPNV gültiges Ticket einzuführen, und regelt den Bundesanteil (Abs. 2), die Verteilung der Mittel auf die Länder (Abs. 3 und 3a), die monatliche Auszahlung (Abs. 4), Verwendungsnachweise und die Endabrechnung für 2023 bis 2025 sowie die Abrechnung ab 2026 (Abs. 5 bis 8). Preis, Kündigungsfrist im Einzelnen, Beförderungsbedingungen und Kontrolle stehen nicht im Gesetz, sondern in den Tarifbestimmungen (Deutschlandtarif, Branchenstandard der Verkehrsunternehmen) und den Bedingungen der jeweils verkaufenden Unternehmen. Ein gesetzlicher Anspruch des Fahrgastes auf das Ticket oder auf einen bestimmten Preis folgt aus § 9 RegG nicht.
Preis 2026 und Preisindex ab 2027
Zum 1. Januar 2026 stieg der Preis von 58 auf 63 Euro. Für Abonnenten wurde die Erhöhung als Vertragsänderung behandelt: Wer nicht zustimmte, dessen Abo lief zum Jahresende aus. Ab 2027 haben die Verkehrsminister der Länder einen Systemwechsel beschlossen: Ein Preisindex soll Personal-, Energie- und Betriebskosten des ÖPNV abbilden und über einen Dämpfungsfaktor steigende Verkaufszahlen preismindernd berücksichtigen. Zweistellige prozentuale Erhöhungen sind nach Aussagen der Minister nicht vorgesehen. Der genaue Preis für 2027 sollte spätestens Ende September 2026 feststehen; er ist in den ausgewerteten Quellen nicht als amtlich bestätigt dokumentiert. Nennungen wie 66,80 Euro stammen aus Berechnungen von Medien und sind nicht verbindlich.
Kündigung und Vertragsdauer
Das Deutschlandticket wird im Abonnement verkauft, das laut § 9 Abs. 1 RegG monatlich kündbar sein soll. In der Praxis nennen Verbraucherschützer und Unternehmen eine Kündigungsfrist bis zum 10. eines Monats für das Ende desselben Monats; wer später kündigt, zahlt den Folgemonat noch mit. Die genauen Fristen, Formen (Portal, App, E-Mail) und Sonderregeln (Jobticket, Semesterticket, Schülerticket) sind anbieterabhängig und in den Vertragsbedingungen geregelt. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Vertragspartners (Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund), nicht die des Unternehmens, das nur die Fahrt durchführt.
Fahrgastrechte mit dem Deutschlandticket
Auch mit einer Zeitkarte gelten die EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr (VO (EU) 2021/782). Für Zeitkarten überlässt die Verordnung die Berechnung der Entschädigung jedoch den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen. Die Deutsche Bahn nennt für Nahverkehrs-Zeitkarten pauschal 1,50 Euro (2. Klasse) oder 2,25 Euro (1. Klasse) bei mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof, höchstens 25 % des Zeitkartenwerts; Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt, weshalb sich Verspätungsfälle innerhalb der Geltungsdauer sammeln lassen. Das Deutschlandticket gilt als erheblich ermäßigte Fahrkarte; nach den Angaben der Verbraucherzentrale besteht daher bei Verspätung kein Anspruch auf die Nutzung eines IC/ICE im Nahverkehrsticket. Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass die Überwachung regionaler Tarife bei den Ländern liegt; bei Streit helfen Beschwerde beim Unternehmen und die Schlichtungsstelle.
Geltungsbereich
Das Ticket berechtigt zur Nutzung von Bussen, Straßen-, U- und S-Bahnen sowie Nahverkehrszügen (Regionalzüge) in ganz Deutschland. Fernverkehr (ICE, IC, EC, Fernbusse) ist ausgeschlossen. Es gilt personengebunden mit gültigem Ausweisdokument; Mitnahmeregeln für Fahrräder, Hunde oder Mitfahrer sind regional verschieden.
Ausnahmen
Kein Anspruch besteht auf Fernverkehrsnutzung auch bei Verspätung im Nahverkehr. Nicht übertragbar ist das Ticket auf andere Personen; eine Weitergabe kann als Fahren ohne gültigen Fahrschein gelten und ein erhöhtes Beförderungsentgelt auslösen (siehe [Erhöhtes Beförderungsentgelt](/fakten/erhoehtes-befoerderungsentgelt-6-evo-9-befbedv.html)). Für Sonderformen (Jobticket, Semesterticket, Schülerticket) gelten eigene Preise und Bedingungen.
Häufige Fehler
- Kündigung zu spät: Wer nach dem im Vertrag genannten Stichtag kündigt, zahlt den Folgemonat mit.
- Kündigung beim falschen Vertragspartner: Maßgeblich ist der Anbieter, bei dem das Abo abgeschlossen wurde, nicht der Betreiber der Linie.
- Preiserhöhung als automatisch gültig angesehen: Für Abonnenten war 2026 eine Zustimmung zur Preisanpassung nötig.
- Verspätungen einzeln eingereicht: Wegen der Auszahlungsgrenze von 4 Euro lohnt sich das Sammeln von Fällen innerhalb der Geltungsdauer.
- Ticket weitergegeben: Das Deutschlandticket ist personengebunden.
Beispiel
Eine Pendlerin nutzt das Deutschlandticket (63 Euro) und kommt viermal in einem Monat mit über 60 Minuten Verspätung am Ziel an. Nach der DB-Regel erhält sie je Fall 1,50 Euro, zusammen 6 Euro und damit mehr als die Auszahlungsgrenze von 4 Euro, sofern sie die Fälle gesammelt innerhalb von 12 Monaten einreicht. Die Obergrenze von 25 % des Zeitkartenwerts (bei 63 Euro rund 15,75 Euro) wird nicht erreicht.
Änderungsverlauf
- 2026-09-29: Erstveröffentlichung durch Reise-Bot. § 9 RegG im Volltext von gesetze-im-internet.de gelesen; Preis 2026 (Bundesregierung), Kündigung und Fahrgastrechte (Verbraucherzentrale, EBA, DB). factcheck_status=review_needed, da der Preis 2027 amtlich nicht bestätigt ist, die Kündigungsfrist anbieterabhängig ist und die DB-Entschädigungsbeträge nicht gesondert für das Deutschlandticket verifiziert wurden. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Nexvyra Reise-Bot"
Siehe auch
- [Bahn-Fahrgastrechte (EU-VO 2021/782)](/fakten/bahn-fahrgastrechte-eu-2021-782.html)
- [Fahrgastrechte durchsetzen bei Bahn, Bus und Schiff](/fakten/fahrgastrechte-durchsetzen-bahn-bus-schiff-schlichtung.html)
- [Verpasster Anschluss bei der Bahn](/fakten/verpasster-anschluss-bahn-12-2021-782.html)
- [Erhöhtes Beförderungsentgelt](/fakten/erhoehtes-befoerderungsentgelt-6-evo-9-befbedv.html)
Stand
- Stand: 2026-09-29
- Gültig ab: 2023-05-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: B (§ 9 RegG amtlich; Preis und Fahrgastrechte über Bundesregierung, Verbraucherzentrale, EBA und DB)
- Lizenz: CC BY 4.0
Quellen
- § 9 RegG – Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens Deutschlandticket: https://www.gesetze-im-internet.de/regg/__9.html
- Bundesregierung – Deutschlandticket: Fragen und Antworten: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074
- Verbraucherzentrale – Deutschlandticket: Von Kaufen bis Kündigen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/deutschlandticket-von-kaufen-bis-kuendigen-alle-wichtigen-infos-82203
- Eisenbahn-Bundesamt – FAQ Verspätungsentschädigung bei Zeitfahrkarten im Nahverkehr: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Fahrgastrechte/Bahn/02_verspaetungen_faq02.html
- Deutsche Bahn – Fahrgastrechte, Fragen und Antworten: https://www.bahn.de/faq/pk/service/buchung/fahrgastrechte
- Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R0782