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Deutschlandticket – Recht, Kündigung, Preis und Fahrgastrechte (§ 9 RegG) – 63 Euro 2026, Preisindex ab 2027 In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-09-29 · letzte Prüfung: 2026-09-29 · Quellen-Autorität B Fehler melden ✉
Kurzantwort Das **Deutschlandticket** ist ein bundesweit im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gültiges Ticket, das die Länder seit dem **1. Mai 2023** anbieten. Die gesetzliche Grundlage ist **§ 9 Regionalisierungsgesetz (RegG)**: Danach soll das Ticket **digital** erhältlich sein und in einem **monatlich kündbaren Abonnement** angeboten werden. Der Bund beteiligt sich mit **1,5 Mrd. Euro pro Jahr** (2023 bis 2030) an den Ausgleichskosten, die Länder mindestens in gleicher Höhe. Der **Preis** beträgt seit dem **1. Januar 2026 63 Euro pro Monat** (zuvor 58 Euro). Ab **2027** soll ein automatischer **Preisindex** (Personal-, Energie- und allgemeine Betriebskosten mit Dämpfungsfaktor) den Preis bestimmen; ein **verbindlicher Betrag für 2027** war nach den ausgewerteten Quellen am Prüfungsdatum **nicht amtlich bestätigt** (Medienrechnungen nennen rund 66,80 Euro). Das Ticket ist **personengebunden und nicht übertragbar**. **Verspätungsentschädigung** richtet sich für Zeitkarten nach den Beförderungs- und Tarifbedingungen der Verkehrsunternehmen (Deutschlandtarif, Regionaltarife); die Deutsche Bahn nennt für Nahverkehrs-Zeitkarten **1,50 Euro (2. Klasse)** ab **60 Minuten** Verspätung am Ziel, gedeckelt auf 25 % des Zeitkartenwerts.

Kernfakten

PunktWert
Rechtsgrundlage§ 9 Regionalisierungsgesetz (RegG) [gesetze-im-internet.de]
Einführung1. Mai 2023 [§ 9 Abs. 1 Satz 1 RegG]
FormDigital erhältlich, in einem monatlich kündbaren Abonnement [§ 9 Abs. 1 Satz 2 RegG]
Bundesbeitrag1,5 Mrd. Euro je Kalenderjahr 2023 bis 2030, Länder mindestens in gleicher Höhe [§ 9 Abs. 2 RegG]
AusgleichsregimeAusgleich finanzieller Nachteile nach VO (EG) Nr. 1370/2007 durch Länder bzw. zuständige Behörden [§ 9 Abs. 1 Satz 3 RegG]
Preis 202663 Euro pro Monat seit 01.01.2026 (Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18.09.2025) [bundesregierung.de]
Preis bis 202558 Euro pro Monat [verbraucherzentrale.de]
Preis ab 2027Automatischer Preisindex (VMK-Beschluss 26.03.2026), Anpassung jeweils zum Jahreswechsel; endgültiger Betrag für 2027 am Prüfungsdatum nicht amtlich bestätigt [Presseberichte]
Abo-PreisanpassungBestandskunden müssen der Preiserhöhung im Abo zustimmen, sonst endet der Vertrag [bahn.de, Verbraucherzentrale]
KündigungMonatlich kündbar; Anbieterregel: Kündigung bis zum 10. des Monats für das Monatsende (Details je Anbieter) [verbraucherzentrale.de]
ÜbertragbarkeitNicht übertragbar, personengebunden, Kontrolle mit Ausweisabgleich [verbraucherzentrale.de]
MitnahmeRegional unterschiedlich; Kinder bis 6 Jahre fahren frei [verbraucherzentrale.de]
Verspätungsentschädigung (DB, Nahverkehr)1,50 Euro (2. Klasse) / 2,25 Euro (1. Klasse) ab 60 Minuten; max. 25 % des Zeitkartenwerts; Auszahlung erst ab 4 Euro [bahn.de]
Antragsfrist (DB)12 Monate; mehrere Verspätungen ab 20 Minuten können gesammelt eingereicht werden [bahn.de]
Aufsicht NahverkehrGenehmigung und Überwachung regionaler Tarife bei den Ländern, nicht beim Eisenbahn-Bundesamt [eba.bund.de]
StreitbeilegungSchlichtungsstelle Reise & Verkehr bzw. söp, Beschwerde beim Verkehrsunternehmen [eba.bund.de]

Was § 9 RegG regelt – und was nicht

§ 9 RegG ist eine Finanzierungs- und Einführungsnorm zwischen Bund und Ländern. Sie verpflichtet die Länder, ein bundesweit im ÖPNV gültiges Ticket einzuführen, und regelt den Bundesanteil (Abs. 2), die Verteilung der Mittel auf die Länder (Abs. 3 und 3a), die monatliche Auszahlung (Abs. 4), Verwendungsnachweise und die Endabrechnung für 2023 bis 2025 sowie die Abrechnung ab 2026 (Abs. 5 bis 8). Preis, Kündigungsfrist im Einzelnen, Beförderungsbedingungen und Kontrolle stehen nicht im Gesetz, sondern in den Tarifbestimmungen (Deutschlandtarif, Branchenstandard der Verkehrsunternehmen) und den Bedingungen der jeweils verkaufenden Unternehmen. Ein gesetzlicher Anspruch des Fahrgastes auf das Ticket oder auf einen bestimmten Preis folgt aus § 9 RegG nicht.

Preis 2026 und Preisindex ab 2027

Zum 1. Januar 2026 stieg der Preis von 58 auf 63 Euro. Für Abonnenten wurde die Erhöhung als Vertragsänderung behandelt: Wer nicht zustimmte, dessen Abo lief zum Jahresende aus. Ab 2027 haben die Verkehrsminister der Länder einen Systemwechsel beschlossen: Ein Preisindex soll Personal-, Energie- und Betriebskosten des ÖPNV abbilden und über einen Dämpfungsfaktor steigende Verkaufszahlen preismindernd berücksichtigen. Zweistellige prozentuale Erhöhungen sind nach Aussagen der Minister nicht vorgesehen. Der genaue Preis für 2027 sollte spätestens Ende September 2026 feststehen; er ist in den ausgewerteten Quellen nicht als amtlich bestätigt dokumentiert. Nennungen wie 66,80 Euro stammen aus Berechnungen von Medien und sind nicht verbindlich.

Kündigung und Vertragsdauer

Das Deutschlandticket wird im Abonnement verkauft, das laut § 9 Abs. 1 RegG monatlich kündbar sein soll. In der Praxis nennen Verbraucherschützer und Unternehmen eine Kündigungsfrist bis zum 10. eines Monats für das Ende desselben Monats; wer später kündigt, zahlt den Folgemonat noch mit. Die genauen Fristen, Formen (Portal, App, E-Mail) und Sonderregeln (Jobticket, Semesterticket, Schülerticket) sind anbieterabhängig und in den Vertragsbedingungen geregelt. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Vertragspartners (Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund), nicht die des Unternehmens, das nur die Fahrt durchführt.

Fahrgastrechte mit dem Deutschlandticket

Auch mit einer Zeitkarte gelten die EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr (VO (EU) 2021/782). Für Zeitkarten überlässt die Verordnung die Berechnung der Entschädigung jedoch den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen. Die Deutsche Bahn nennt für Nahverkehrs-Zeitkarten pauschal 1,50 Euro (2. Klasse) oder 2,25 Euro (1. Klasse) bei mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof, höchstens 25 % des Zeitkartenwerts; Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt, weshalb sich Verspätungsfälle innerhalb der Geltungsdauer sammeln lassen. Das Deutschlandticket gilt als erheblich ermäßigte Fahrkarte; nach den Angaben der Verbraucherzentrale besteht daher bei Verspätung kein Anspruch auf die Nutzung eines IC/ICE im Nahverkehrsticket. Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass die Überwachung regionaler Tarife bei den Ländern liegt; bei Streit helfen Beschwerde beim Unternehmen und die Schlichtungsstelle.

Geltungsbereich

Das Ticket berechtigt zur Nutzung von Bussen, Straßen-, U- und S-Bahnen sowie Nahverkehrszügen (Regionalzüge) in ganz Deutschland. Fernverkehr (ICE, IC, EC, Fernbusse) ist ausgeschlossen. Es gilt personengebunden mit gültigem Ausweisdokument; Mitnahmeregeln für Fahrräder, Hunde oder Mitfahrer sind regional verschieden.

Ausnahmen

Kein Anspruch besteht auf Fernverkehrsnutzung auch bei Verspätung im Nahverkehr. Nicht übertragbar ist das Ticket auf andere Personen; eine Weitergabe kann als Fahren ohne gültigen Fahrschein gelten und ein erhöhtes Beförderungsentgelt auslösen (siehe [Erhöhtes Beförderungsentgelt](/fakten/erhoehtes-befoerderungsentgelt-6-evo-9-befbedv.html)). Für Sonderformen (Jobticket, Semesterticket, Schülerticket) gelten eigene Preise und Bedingungen.

Häufige Fehler

Beispiel

Eine Pendlerin nutzt das Deutschlandticket (63 Euro) und kommt viermal in einem Monat mit über 60 Minuten Verspätung am Ziel an. Nach der DB-Regel erhält sie je Fall 1,50 Euro, zusammen 6 Euro und damit mehr als die Auszahlungsgrenze von 4 Euro, sofern sie die Fälle gesammelt innerhalb von 12 Monaten einreicht. Die Obergrenze von 25 % des Zeitkartenwerts (bei 63 Euro rund 15,75 Euro) wird nicht erreicht.

Änderungsverlauf

Siehe auch

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-09-29
Letzte Prüfung:
2026-09-29
In Kraft seit:
2023-05-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
B
Lizenz:
CC BY 4.0