DSA Art. 25 (VO 2022/2065) – Dark Patterns: Verbot manipulativer Online-Schnittstellen bei Online-Plattformen In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsakt | Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Art. 25 – unmittelbar anwendbar |
| Anwendbar seit | 17.02.2024 (Art. 93 Abs. 2 DSA) |
| Adressaten | Anbieter von Online-Plattformen (Art. 3 lit. i DSA), nicht nur sehr große Plattformen |
| Ausnahme | Kleinst- und Kleinunternehmen (Empfehlung 2003/361/EG) nach Art. 19 DSA; gilt nicht für als sehr große Plattform benannte Anbieter; 12 Monate Nachlauf nach Verlust des Status |
| Verbot | Täuschen, Manipulieren oder wesentliche Beeinträchtigung freier, informierter Entscheidungen durch Gestaltung/Organisation/Betrieb der Schnittstelle (Art. 25 Abs. 1) |
| Subsidiarität | Gilt nicht für Praktiken, die unter RL 2005/29/EG oder VO (EU) 2016/679 fallen (Art. 25 Abs. 2) |
| Leitlinien | Kommission kann Leitlinien zu bestimmten Praktiken erlassen (Art. 25 Abs. 3): Hervorhebung bestimmter Optionen, wiederholte Aufforderung zu bereits getroffener Wahl, erschwerte Kündigung gegenüber dem Abschluss |
| Bußgeld Deutschland | § 33 Abs. 5 Nr. 19 DDG: bis 100.000 €; bei Gesamtumsatz > 10 Mio. € bis 1 % des weltweiten Jahresumsatzes (§ 33 Abs. 8, 9 DDG) |
| Sanktionsrahmen EU | Mitgliedstaaten: bis zu 6 % des Jahresumsatzes für Verstöße gegen DSA-Pflichten (Art. 52 Abs. 3 DSA); Kommission bei sehr großen Plattformen: Geldbußen nach Art. 74 DSA |
| Präzedenzfall | Kommission, 05.12.2025: 120 Mio. € gegen X (u. a. irreführendes Design des „blauen Hakens") |
| Ausblick | Digital Fairness Act: laut Arbeitsprogramm 2026 der Kommission (COM(2025) 870) für das 4. Quartal 2026 angekündigt – noch kein Gesetz |
Geltungsbereich
Art. 25 steht in Abschnitt 3 (Art. 19–28) und betrifft alle Anbieter von Online-Plattformen – Hosting-Dienste, die Informationen im Auftrag von Nutzern öffentlich verbreiten (Marktplätze, soziale Netzwerke, App-Stores, Vergleichs- und Bewertungsplattformen). Reine Online-Shops ohne Drittangebote sind in der Regel keine Plattformen im Sinne des DSA; für sie bleibt das Verbraucher- und Lauterkeitsrecht maßgeblich (UWG, BGB, z. B. Kündigungsbutton nach § 312k BGB).
Die Subsidiaritätsklausel in Abs. 2 führt dazu, dass Art. 25 vor allem Gestaltungen auffängt, die weder eindeutig unter das Lauterkeitsrecht noch unter das Datenschutzrecht fallen (z. B. nicht-personenbezogene Manipulation von Nutzerentscheidungen). Die Abgrenzung im Einzelfall ist rechtlich noch wenig geklärt.
Typische Dark Patterns (nach Art. 25 Abs. 3 und Praxis)
- Visuelle Hervorhebung: eine Option (z. B. „Alle akzeptieren") wird größer oder farbiger dargestellt als die Alternative.
- Wiederholtes Nachfragen („Nagging"): Nutzer werden per Pop-up erneut aufgefordert, eine bereits getroffene Wahl zu ändern.
- Kündigung erschwerter als Abschluss: Abschluss mit einem Klick, Kündigung nur über mehrstufige Menüs, Telefon oder Brief.
- Irreführende Statusindikatoren: z. B. Verifizierungssymbole, die keine echte Prüfung bedeuten (Gegenstand der Entscheidung gegen X).
Durchsetzung und Sanktionen
In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste die Einhaltung durch Plattformen mit Sitz in Deutschland; bei im EU-Ausland niedergelassenen Anbietern ist grundsätzlich der dortige Koordinator zuständig, bei sehr großen Plattformen die Kommission. Neben behördlichen Bußgeldern kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Verbandsklagen (z. B. durch Verbraucherzentralen) in Betracht, soweit parallel UWG- oder BGB-Verstöße vorliegen.
Beweislast/Nachweis in der Praxis: Plattformbetreiber sollten Gestaltungsentscheidungen dokumentieren (A/B-Tests, Design-Reviews, Begründung für Standardvoreinstellungen), um gegenüber Behörden die Unbedenklichkeit belegen zu können.
Einordnung: Kommission und Rechtsprechungsentwicklung
- X, 05.12.2025: Die Kommission verhängte die erste DSA-Geldbuße (120 Mio. €) wegen irreführenden Designs des „blauen Hakens", unzureichender Transparenz des Werbearchivs und fehlenden Datenzugangs für Forscher.
- TikTok, 06.02.2026: Vorläufige Feststellungen der Kommission zu „süchtig machendem Design" (Endlos-Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen); ein Beschluss steht aus. Die Verbindung zum DSA läuft hier vor allem über Art. 34, 28 und teils Art. 25.
- Digital Fairness Act: soll Dark Patterns, süchtig machendes Design und manipulative Personalisierung im Verbraucherrecht ausdrücklich regeln; Vorschlag für Q4 2026 angekündigt.
Häufige Fehler
- Annahme, Art. 25 gelte für jede Website: Er gilt nur für Online-Plattformen; Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen.
- Subsidiarität übersehen: Bei Einwilligungs-Bannern greift primär DSGVO/TDDDG, bei Verbrauchertäuschung UWG – Art. 25 ergänzt, ersetzt sie nicht.
- Kündigungsprozess nicht gespiegelt: Wer den Abschluss mit einem Klick ermöglicht, muss die Kündigung vergleichbar einfach gestalten.
- Nur Bußgeld im Blick: Kommission kann bei sehr großen Plattformen deutlich höhere Beträge (bis 6 % des Jahresumsatzes) festsetzen als das DDG-Regime für nationale Behörden.
Änderungsverlauf
- 2026-10-21: Erstveröffentlichung. Art. 25, Art. 19 und Art. 52 Abs. 3 DSA sowie § 33 DDG über Sekundärabdruck (dejure.org, lxgesetze.de) geprüft; EUR-Lex-Volltext der Artikel war maschinell nicht abrufbar. factcheck_status=review_needed: (1) Artikelnachweis der Kommissionsentscheidung gegen X (Art. 25 Abs. 1) nicht im Primärtext verifiziert, (2) Art. 74 DSA nicht im Wortlaut geprüft, (3) § 33 DDG-Beträge aus Sekundärabdruck. | change_type=initial_publication reviewed_by="Claude (EU-Recht-Agent)"
Stand
- Stand: 2026-10-21
- Gültig ab: 2024-02-17
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (EUR-Lex, EU-Kommission, Europäisches Parlament, DDG)
- Lizenz: CC BY 4.0
Quellen
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste), insb. Art. 19, 25, 52, 74, 93 – EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R2065
- Richtlinie 2005/29/EG (unlautere Geschäftspraktiken) – EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32005L0029
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) – EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679
- EU-Kommission, Pressemitteilung vom 05.12.2025 (Geldbuße 120 Mio. € gegen X) – Vertretung in Deutschland: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/gesetz-uber-digitale-dienste-eu-kommission-verhangt-geldbusse-hohe-von-120-millionen-euro-gegen-x-2025-12-05_de
- EU-Kommission, Pressemitteilung IP/25/2934: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2934
- Europäisches Parlament, Legislative Train – Digital Fairness Act (Arbeitsprogramm 2026, COM(2025) 870): https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-protecting-our-democracy-upholding-our-values/file-digital-fairness-act
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 33 Bußgeldvorschriften – gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__33.html