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Energieausweis-Pflicht in Bayern 2026 (GEG + Landesrecht)

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Energieausweis-Pflicht in Bayern 2026 (GEG + Landesrecht)

Kurzantwort

Für Immobilien in Bayern gilt die Energieausweis-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, §§ 79 ff.) wie im gesamten Bundesgebiet: bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing muss ein gültiger Energieausweis spätestens beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert vorgelegt werden. Bußgeld bei Verstoß bis 10.000 €. Landesspezifische Besonderheiten in Bayern: BayDSchG regelt Denkmal-Ausnahmen, zuständig ist das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege. Neben Bundesförderungen (BAFA, KfW) existiert das Landesprogramm 10.000-Häuser-Programm / Energiebonus Bayern über die BayernLabo. Seit Mai 2026 gilt die neue EU-Effizienzskala A0 bis G nach EPBD-Novelle.

Kernfakten

PunktWert
Rechtsgrundlage BundGebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 79 ff.
Rechtsgrundlage LandBayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)
LandesbauordnungBayerische Bauordnung (BayBO)
Pflicht beiVerkauf, Neuvermietung, Verpachtung, Leasing
Vorlage spätestensbeim ersten Besichtigungstermin
Bußgeld bei Verstoßbis 10.000 €
Gültigkeitsdauer10 Jahre
Effizienzskala (EU, ab Mai 2026)A0 bis G
Landeshauptstadt / ZuständigkeitMünchen
Zuständige DenkmalbehördeBayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Landes-EnergieagenturC.A.R.M.E.N. e.V. + regionale Energieagenturen
Landesförderung10.000-Häuser-Programm / Energiebonus Bayern (BayernLabo)
Klimazone (DIN 4108)mittel-warm (Franken warm, Alpenraum kühl, Region 12-14)

Geltungsbereich und Landesbezug

Das GEG ist Bundesrecht und gilt in Bayern unverändert. Bundesland-spezifisch kommen folgende Regelungen hinzu:

Landesbesonderheit: Das 10.000-Häuser-Programm fördert innovative Heizsysteme und Speicherlösungen zusätzlich zur BAFA-Förderung. Anträge über das Bayerische Landesamt für Umwelt.

Wann welcher Ausweis?

Verbrauchsausweis ist erlaubt für:

Bedarfsausweis ist Pflicht für:

Ausnahmen von der Pflicht

Pflichtangaben bei Immobilien-Inseraten

Bei jeder Immobilienanzeige (Online, Print) müssen nach GEG § 87 folgende Angaben aus dem Energieausweis genannt werden:

Förderung in Bayern — was zusätzlich zur Bundesförderung geht

Neben der bundesweiten BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung und der KfW-Effizienzhaus-Sanierung existiert in Bayern das Landesprogramm 10.000-Häuser-Programm / Energiebonus Bayern über die BayernLabo. Wichtige Punkte:

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Siehe auch

Stand

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