Bewerbungsanschreiben nach DIN 5008 – Aufbau, Anschriftfeld, Betreff, Datum, Ränder 2026
Kurzantwort
DIN 5008 ist die deutsche Norm für die „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung". Sie ist keine Rechtsvorschrift, sondern ein privatrechtliches Regelwerk des DIN e. V. — ihre Einhaltung ist freiwillig und rechtlich nirgends erzwingbar. Für ein Bewerbungsanschreiben gilt sie trotzdem als De-facto-Standard: Ein normgerecht formatiertes Anschreiben wirkt professionell, wird von Personalsoftware (ATS) sauberer verarbeitet und passt in Fensterbriefumschläge. Die maßgebliche Fassung ist DIN 5008:2020-03 (März 2020). Kernpunkte: Seitenränder mindestens 25 mm (links 2,5 cm, rechts 2,0 cm empfohlen, mindestens 1,0 cm; oben/unten 2,0 cm); Anschriftfeld ohne Leerzeilen, seit 2020 neu geordnet als „11-zeiliges" Feld (Zusatz- und Vermerkzone plus Anschriftzone); das Wort „Betreff" wird nicht geschrieben, die Betreffzeile steht zwei Leerzeilen über der Anrede und darf nur durch Fettung oder Farbe hervorgehoben werden (keine Unterstreichung); das Datum steht rechtsbündig, empfohlen im Format 2026-07-28 oder 28.07.2026 bzw. ausgeschrieben 28. Juli 2026. Die frühere Bezugszeichenzeile ist 2020 entfallen und durch den kompakten Informationsblock ersetzt worden. Inhaltlich regelt DIN 5008 nur das „Wie" der Darstellung, nicht das „Was" des Textes.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Regelwerk | DIN 5008 „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung" |
| Maßgebliche Fassung | DIN 5008:2020-03 (März 2020) |
| Rechtsnatur | Private Norm des DIN e. V., keine gesetzliche Pflicht, Anwendung freiwillig |
| Herausgeber / Bezug | DIN Media GmbH (vormals Beuth Verlag), dinmedia.de |
| Regelungsgegenstand | Nur Form/Darstellung („wie"), nicht Inhalt („was") |
| Seitenränder (Brief) | links 2,5 cm, rechts 2,0 cm (min. 1,0 cm), oben/unten 2,0 cm; generell min. 25 mm |
| Anschriftfeld | ohne Leerzeilen; seit 2020 „11-zeilig" (Zusatz-/Vermerkzone + Anschriftzone) |
| Brief-Formen | Form A: Briefkopf 27 mm; Form B: Briefkopf 45 mm |
| Bezugszeichenzeile | seit 2020 entfallen → ersetzt durch Informationsblock |
| Betreffzeile | Wort „Betreff" entfällt; 2 Leerzeilen über der Anrede; Hervorhebung nur durch Fettung/Farbe |
| Datum | rechtsbündig; 2026-07-28 (empfohlen), 28.07.2026 oder 28. Juli 2026 |
| Datum-Position (Privat-/Bewerbungsbrief) | 2 Leerzeilen unter Anschriftfeld/Informationsblock, rechtsbündig |
| Anrede | z. B. „Sehr geehrte Frau …," / „Sehr geehrter Herr …," — konkrete Ansprechperson bevorzugt |
| Unterstreichungen | sollen vermieden werden |
| Schrift/Größe | einheitliche, gut lesbare Schrift; üblich 11–12 pt (nicht normativ fixiert) |
| Emojis/Emoticons | im geschäftlichen Erstkontakt zu vermeiden |
| Frühere DIN 676 | bereits 2011 in DIN 5008 aufgegangen |
Geltungsbereich
DIN 5008 ist eine vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) herausgegebene technische Norm. Normen dieser Art sind rechtlich unverbindliche private Regelwerke; sie werden nur dann verpflichtend, wenn ein Gesetz, ein Vertrag oder eine Arbeitgeber-Vorgabe ausdrücklich auf sie verweist. Für Bewerbungen gibt es keine solche Verweisung — ein Anschreiben, das von DIN 5008 abweicht, ist voll wirksam und begründet keinerlei Rechtsnachteil. Die Norm hat für Bewerbungen also rein faktische Bedeutung: Sie liefert einen anerkannten Formstandard, der Seriosität signalisiert, die Weiterverarbeitung durch Bewerbermanagement-Software (ATS) erleichtert und die passgenaue Darstellung im Fensterumschlag (DIN-Lang-Kuvert) sichert.
DIN 5008 legt ausdrücklich fest, „wie" ein vorgegebener Inhalt dargestellt wird, nicht „was" geschrieben wird — für Rechtschreibung und Zeichensetzung gilt die „Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung". Inhaltliche und rechtliche Grenzen des Anschreibens ergeben sich damit nicht aus DIN 5008, sondern aus anderen Regelwerken: das Benachteiligungsverbot der §§ 1, 7 AGG (keine diskriminierenden Angaben oder Anforderungen), der Datenschutz nach DSGVO/BDSG (nur erforderliche personenbezogene Daten) sowie — bei ausdrücklich verlangten Angaben wie Gehaltsvorstellung oder Eintrittstermin — die jeweiligen bewerbungspraktischen Regeln. Die aktuelle Fassung DIN 5008:2020-03 hat gegenüber der Vorgängerfassung insbesondere das Anschriftfeld neu geordnet („11-zeilig", mit integrierter Rücksendeangabe), die frühere Bezugszeichenzeile abgeschafft und durch den Informationsblock ersetzt sowie die frühere DIN 4991 („Geschäftsvordrucke") integriert. Die frühere Vordrucknorm DIN 676 war bereits 2011 in DIN 5008 aufgegangen.
Aufbau eines Bewerbungsanschreibens nach DIN 5008 (von oben)
1. ABSENDER (Bewerber) oben, meist rechtsbündig oder im Briefkopf
Name, Straße, PLZ Ort, Telefon, E-Mail
2. ANSCHRIFTFELD (Empfänger) ohne Leerzeilen, ohne "An:"
Firma
z. Hd. / Ansprechperson
Straße Hausnummer
PLZ Ort
3. DATUM rechtsbündig, 2 Leerzeilen unter Anschrift
z. B. "Musterstadt, 28. Juli 2026"
oder "2026-07-28"
4. BETREFF 2 Leerzeilen über der Anrede
OHNE das Wort "Betreff"
Hervorhebung nur durch Fettung/Farbe
z. B. Bewerbung als Sachbearbeiter/-in,
Ihre Stellenanzeige vom 15.07.2026
5. ANREDE konkrete Person bevorzugt
"Sehr geehrte Frau Müller,"
(nur zur Not: "Sehr geehrte Damen und Herren,")
6. FLIESSTEXT Einleitung – Hauptteil – Schluss
linksbündig oder Blocksatz mit Silbentrennung
7. GRUSSFORMEL "Mit freundlichen Grüßen" / "Freundliche Grüße"
8. UNTERSCHRIFT handschriftlich, darunter Name in Maschinenschrift
9. ANLAGENVERMERK "Anlagen" (Lebenslauf, Zeugnisse ...)
Datum: DIN 5008 nennt als Standard die Reihenfolge Jahr-Monat-Tag (2026-07-28); bei inländischen Empfängern ist auch 28.07.2026 zulässig, ebenso die ausgeschriebene Form 28. Juli 2026. Im Bewerbungs-/Privatbrief steht das Datum rechtsbündig zwei Leerzeilen unter der letzten Zeile des Anschriftfeldes bzw. des Informationsblocks.
Betreff: keine Einleitung mit „Betreff:" oder „Betrifft:". Die Betreffzeile steht mit zwei Leerzeilen Abstand über der Anrede und darf ausschließlich durch Fettschrift oder Farbe hervorgehoben werden — Unterstreichungen sind nicht mehr vorgesehen.
Häufige Fehler
- „DIN 5008 ist gesetzlich vorgeschrieben." Falsch — es ist eine freiwillige private Norm ohne Gesetzescharakter. Eine Abweichung ist rechtlich folgenlos; sie kann nur den (subjektiven) Eindruck beim Personaler beeinflussen.
- „Ins Betreff-Feld gehört das Wort ‚Betreff:'." Falsch — seit Langem und ausdrücklich seit DIN 5008:2020 wird die Betreffzeile ohne das Wort „Betreff" geschrieben.
- „Der Betreff sollte unterstrichen werden." Falsch — Hervorhebung nur durch Fettung oder Farbe; auf Unterstreichungen soll verzichtet werden.
- „Ins Anschriftfeld gehören Leerzeilen zur Gliederung." Falsch — das Anschriftfeld wird ohne Leerzeilen geschrieben; die frühere Trennung durch Leerzeile/Unterstreichung entfällt.
- „Man braucht eine Bezugszeichenzeile (Ihr Zeichen / Unser Zeichen)." Überholt — die Bezugszeichenzeile ist mit DIN 5008:2020 entfallen und durch den kompakten Informationsblock ersetzt worden; im Bewerbungsanschreiben ist sie ohnehin verzichtbar.
- „Das Datum muss
TT.MM.JJJJsein." Ungenau — DIN 5008 empfiehlt vorrangigJJJJ-MM-TT(2026-07-28);28.07.2026und28. Juli 2026sind zulässige Alternativen. - „Ein nicht DIN-konformes Anschreiben ist ungültig." Falsch — die Bewerbung bleibt vollständig wirksam; DIN 5008 betrifft nur die äußere Form, nicht die Rechtswirksamkeit.
- „DIN 5008 sagt mir, was ich schreiben soll." Falsch — die Norm regelt nur die Darstellung („wie"), nicht den Inhalt („was").
Quellen
- DIN Media GmbH – DIN 5008 Themenseite (Schreib- und Gestaltungsregeln): https://www.dinmedia.de/de/norm/din-5008/318422674
- DIN Media / Themenwelt DIN 5008: https://www.dinmedia.de/de/themenseiten/din-5008
- Neufassung der DIN 5008:2020 – Ausführliche Fassung (S. Groß, KSM, April 2020; Übersicht der Änderungen): https://www.sigi-gross.de/Neufassung_DIN%205008_2020_Ausfuehrliche_Fassung.pdf
- DIN 5008 – Wikidata (Q15804313): https://www.wikidata.org/wiki/Q15804313
- §§ 1, 7 AGG – Benachteiligungsverbot (inhaltliche Grenze des Anschreibens): https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
- Bundesagentur für Arbeit – Bewerbung (Anschreiben, Aufbau): https://www.arbeitsagentur.de/bildung/bewerbung
Änderungsverlauf
- 2026-08-28: Quellen-URL des ergaenzenden Uebersichts-PDFs zur DIN 5008:2020 (sigi-gross.de) als toter Link markiert. HTTP 404 in HEAD und in der GET-Gegenprobe mit Browser-UA; die Domain selbst antwortet mit 200, das PDF wurde entfernt. Kein Ersatz auf derselben Domain auffindbar; eine Fremdkopie waere keine gleichwertige Quelle. Die URL bleibt zur Nachvollziehbarkeit stehen. Die amtliche Primaerquelle zur DIN 5008 (DIN Media) ist auf der Seite weiterhin verlinkt und erreichbar, der Faktengehalt ist davon nicht beruehrt. | change_type=source_recheck field="sources" url="https://www.sigi-gross.de/Neufassung_DIN%205008_2020_Ausfuehrliche_Fassung.pdf [toter Link, geprüft 2026-09-03]" result="dead_no_replacement" reviewed_by="Nexvyra-Faktenchecker (automatisiert)"
- 2026-08-23: Toter Quellen-Link repariert. DIN Media hat den deutschen Themenseiten-Zweig von /de/topics/ nach /de/themenseiten/ umbenannt. Die Ersatz-URL ist vom Server selbst als deutschsprachige Entsprechung ausgewiesen (rel=alternate hreflang="de" auf https://www.dinmedia.de/en/topics/din-5008) und liefert HTTP 200 mit dem Seitentitel „Texte richtig schreiben: Fachbücher rund um die DIN 5008“ — inhaltlich identisch zur bisher verlinkten Themenwelt. Keine inhaltliche Änderung an der Themenseite. | change_type=source_fix field="sources" old="https://www.dinmedia.de/de/topics/din-5008" new="https://www.dinmedia.de/de/themenseiten/din-5008" reviewed_by="Nexvyra-Faktenchecker (automatisiert)"
- 2026-07-28: Seite neu erstellt (Sub-Aspekt „Bewerbungsanschreiben nach DIN 5008 – Form/Layout" des Anschreiben-Clusters). Fakten gegen DIN 5008:2020-03 geprüft: Herausgeber DIN Media (dinmedia.de), Änderungsübersicht 2020 (Wegfall Bezugszeichenzeile, 11-zeiliges Anschriftfeld, Betreff ohne Wort „Betreff", Datum ISO-Format, Seitenränder min. 25 mm, Form A 27 mm / Form B 45 mm). Rechtsnatur (freiwillige Norm) sowie inhaltliche Grenzen (AGG, DSGVO) ergänzt. | change_type=create reviewed_by="karriere-agent"
Stand
Stand: 2026-07-28. Maßgebliche Fassung DIN 5008:2020-03 (unverändert gültig). DIN 5008 ist eine freiwillige Norm des DIN e. V. ohne Gesetzescharakter; die Volltext-Norm ist kostenpflichtig über DIN Media (dinmedia.de) zu beziehen. Angaben zu Aufbau, Anschriftfeld, Betreff, Datum und Seitenrändern geprüft gegen die DIN-Media-Themenseite und die dokumentierte Änderungsübersicht zur Neufassung 2020. Rechtsstände (AGG) geprüft gegen gesetze-im-internet.de.