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Reisen mit Kindern – Ausweis, Kinderreisepass-Aus und Einverständniserklärung In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-11-02 · letzte Prüfung: 2026-11-02 · Quellen-Autorität B Fehler melden ✉
Kurzantwort Auch Kinder brauchen für Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument – es gibt keinen Mitreise-Eintrag im Elternpass mehr. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt; Eltern beantragen stattdessen einen Reisepass oder (für Reisen innerhalb vieler europäischer Länder) einen Personalausweis für das Kind. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern gibt es für Reisen aus Deutschland nicht; sie wird aber empfohlen, wenn ein Kind nur mit einem Elternteil oder mit Dritten reist, und einzelne Zielländer verlangen sie. Welche Dokumente ein Land akzeptiert, regelt jedes Zielland selbst.

Eckdaten

| Punkt | Wert | |---|---| | Kinderreisepass | Seit 01.01.2024 keine Neuausstellung und keine Verlängerung mehr; vorhandene Pässe gelten bis zum Ablaufdatum [Gesetz v. 08.10.2023, BGBl. 2023 I Nr. 271; Übergangsregel § 28 PassG] | | Ersatz | Reisepass oder Personalausweis, ohne Mindestalter – auch für Neugeborene beantragbar [§ 6 Abs. 1 PassG, § 9 Abs. 2 PAuswG] | | Gültigkeit unter 24 Jahren | Reisepass und Personalausweis jeweils 6 Jahre [§ 5 PassG, § 6 Abs. 3 PAuswG] | | Ausweispflicht | Personalausweispflicht ab 16 Jahren [§ 1 PAuswG]; Reisepass nur für Reisen nötig | | Antrag für Minderjährige | Antrag nur durch den/die Sorgeberechtigten mit Aufenthaltsbestimmungsrecht; persönliches Erscheinen [§ 6 Abs. 1 S. 6, 7 PassG; § 9 Abs. 1 S. 6, Abs. 2 PAuswG] | | Einverständniserklärung | Keine allgemeine Pflicht; Empfehlung bei Reise mit nur einem Elternteil oder Dritten | | Informationspflicht Veranstalter | Pass- und Visumerfordernisse vor Vertragsschluss [Art. 250 § 3 EGBGB] | | Zuständige Auskunftsstellen | Auswärtiges Amt (Länderhinweise), Bundespolizei, Pass-/Ausweisbehörde |

Welche Dokumente braucht ein Kind?

Für Reisen in den Schengen-Raum genügt je nach Land ein Personalausweis oder Reisepass; für Reisen in viele Staaten außerhalb des Schengen-Raums ist der Reisepass erforderlich, teils mit Mindestrestgültigkeit und teils mit Visum oder elektronischer Einreisegenehmigung. Maßgeblich sind immer die Einreisebestimmungen des Ziellandes und, wenn die Reise über Drittstaaten führt, auch die Transitregeln. Das Auswärtige Amt veröffentlicht diese Hinweise je Land in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen. Das Einreise-/Ausreisesystem EES und Visumfragen behandeln eigene Seiten dieses Angebots.

Veranstalter müssen informieren. Wer eine Pauschalreise bucht, ist vor Vertragsschluss über Pass- und Visumerfordernisse zu unterrichten (Art. 250 § 3 EGBGB, umgesetzt aus der Pauschalreiserichtlinie). Fehlt dem Kind bei Antritt das nötige Dokument, haftet der Veranstalter für eine unterlassene oder falsche Information – der Reisende trägt dagegen das Risiko, wenn er trotz korrekter Information ohne gültiges Dokument erscheint.

Kinderreisepass abgeschafft – was gilt jetzt?

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Für Neuanträge gilt: Das Kind erhält einen regulären Reisepass oder Personalausweis. Für Personen unter 24 Jahren gelten sechs Jahre Gültigkeit. Ein Kinderreisepass darf bis zu seinem Ablaufdatum weiter genutzt werden, aber: Nicht jedes Zielland erkennt ihn an. Vor der Reise sollte daher geprüft werden, ob das Zielland den Kinderreisepass akzeptiert. Das ist in der Praxis vor allem bei Fernreisen relevant.

Beantragung. Der Antrag wird bei der örtlichen Pass- bzw. Ausweisbehörde gestellt. Bei Minderjährigen ist die Mitwirkung der Sorgeberechtigten nötig; Den Antrag kann nur stellen, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat (§ 6 Abs. 1 Satz 6 PassG; für den Personalausweis unter 16 Jahren § 9 Abs. 2 PAuswG). Haben beide Eltern das Sorgerecht, vertreten sie das Kind gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB) – in der Regel ist daher die Zustimmung beider erforderlich. Gebühren und benötigte Unterlagen (Geburtsurkunde, Lichtbild) bestimmt die Behörde vor Ort.

Einverständniserklärung der Eltern

Eine gesetzliche Pflicht zur schriftlichen Einverständniserklärung besteht für Reisen aus Deutschland nicht. Trotzdem ist sie sinnvoll:

Ein verbindliches amtliches Formular gibt es nicht; unverbindliche Muster für eine Reisevollmacht sind online verfügbar (Hinweise beim Auswärtigen Amt und bei der Bundespolizei).

Sorgerecht und Urlaubsreise

Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, gilt für Entscheidungen von erheblicher Bedeutung der Grundsatz der gemeinsamen Entscheidung (§ 1687 Abs. 1 BGB); Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, allein. Ob eine Urlaubsreise unter die eine oder die andere Kategorie fällt, hängt vom Einzelfall ab (Reiseziel, Dauer, Risiko). Eine Fernreise oder ein Aufenthalt in einem Krisengebiet ist eher abstimmungsbedürftig als ein Wochenende im Nachbarland. Bei Streit zwischen den Eltern entscheidet auf Antrag das Familiengericht; hier ist rechtlicher Rat empfehlenswert. Ein eigenmächtiges Verbringen des Kindes ins Ausland kann strafrechtliche und familienrechtliche Folgen haben.

Alleinreisende Minderjährige (Flug)

Eine gesetzliche Mindestaltersgrenze für das Alleinfliegen enthält das deutsche Recht nicht. Die Regeln legt jede Airline in ihren Beförderungsbedingungen fest: üblich sind eine Altersuntergrenze, ein kostenpflichtiger Begleitservice für jüngere Kinder und eine Pflicht zur Meldung vorab, teils mit Übergabe an eine vom Sorgeberechtigten benannte Person am Zielort. Die konkreten Altersgrenzen und Preise unterscheiden sich deutlich und ändern sich; sie sind bei der gebuchten Airline zu erfragen. Die Fluggastrechte nach VO (EG) Nr. 261/2004 gelten für Minderjährige uneingeschränkt; bei Betreuungsleistungen sind Kinder ohne Begleitung nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung vorrangig zu behandeln.

Praxis-Checkliste

  1. Zielland-Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt prüfen (Dokumenttyp, Restgültigkeit, Visum).
  2. Dokument für das Kind rechtzeitig beantragen; Bearbeitungszeiten der Behörde einplanen.
  3. Bei Reise mit nur einem Elternteil oder Dritten: Einverständniserklärung samt Ausweiskopie mitführen.
  4. Pauschalreise: Pass- und Visuminformation des Veranstalters aufbewahren.
  5. Alleinreisende Kinder: Begleitservice und Altersgrenzen der Airline vorab klären.

Quellen

Änderungsverlauf

Quellen

Letzte Änderung:
2026-11-02
Letzte Prüfung:
2026-11-02
In Kraft seit:
2024-01-01
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
B
Lizenz:
CC BY 4.0