EuG T-1079/23 u.a. – Gericht der EU bestätigt Apple als DMA-Torwächter für App Store und iOS, iMessage-Klagen unzulässig
Kurzmeldung
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 8. Juli 2026 in den verbundenen Rechtssachen T-1079/23, T-1080/23 und T-214/24 (Apple/Kommission) entschieden: Es bestätigt die Benennung von Apple als „Torwächter" (Gatekeeper) für den App Store und das Betriebssystem iOS nach dem Digital Markets Act (DMA). Alle Klagen von Apple werden abgewiesen. Die verschiedenen Versionen des App Stores stuft das Gericht als einen einzigen zentralen Plattformdienst (CPS) ein. Die Klagen rund um die Einstufung von iMessage erklärt das Gericht für unzulässig, weil diese Einstufung allein keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugt (Apple wurde für iMessage nicht als Torwächter benannt).
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-07-08 |
| Gericht/Institution | Gericht der Europäischen Union (EuG) |
| Aktenzeichen | Verbundene Rs. T-1079/23, T-1080/23 und T-214/24 (Apple/Kommission) |
| Verfahrensart | Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV) |
| Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act, DMA); Benennungsbeschluss der EU-Kommission vom 5. September 2023 |
| Wirkung | Benennung als Torwächter für App Store und iOS bestätigt; Rechtsmittel zum EuGH binnen zwei Monaten und zehn Tagen möglich |
Was das bedeutet
Die Entscheidung festigt die Torwächter-Pflichten aus dem DMA für Apples App-Store- und iOS-Ökosystem. Für App-Entwickler und Unternehmen, die ihre Dienste über iOS anbieten, bleiben damit die DMA-Vorgaben – etwa zu Interoperabilität, fairem Zugang und Anti-Steering – der maßgebliche Rahmen. Apples Argument, jeder einzelne App Store (iOS, iPadOS, watchOS, macOS, tvOS) sei ein eigenständiger Dienst und nur der iOS-App-Store erreiche die Schwellenwerte, ließ das Gericht nicht gelten: Alle App Stores verfolgen denselben Zweck und bilden zusammen einen zentralen Plattformdienst.
Für die Praxis von Digitalunternehmen in Deutschland und der EU bedeutet das: Die Benennungslogik der Kommission ist gerichtlich bestätigt, und ähnlich strukturierte Plattformbetreiber müssen damit rechnen, dass gebündelte Dienste einheitlich als CPS bewertet werden. Rechtssicher ist die Entscheidung noch nicht endgültig – gegen das Urteil des Gerichts ist ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel zum Gerichtshof möglich.
Für vertiefte Information
- DMA-Gatekeeper 2026 – Torwächter-Pflichten für große Plattformen
- Digital Services Act (DSA) – Pflichten für Online-Plattformen
Quelle
- EuG (Gericht der EU), Pressemitteilung Nr. 96/26 vom 8. Juli 2026 (verb. Rs. T-1079/23, T-1080/23, T-214/24 Apple/Kommission): https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2026-07/cp260096de.pdf
- Rechtssachenübersicht T-1079/23 (curia): https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-1079/23
Stand
- News-Publikation: 2026-07-16
- Ereignis-Datum: 2026-07-08
- Rechtsbereich: Allgemein / Digitalmärkte (DMA)
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0