Bundestag und Bundesrat verabschieden Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – 65-Prozent-Regel entfällt
Bundestag und Bundesrat verabschieden Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – 65-Prozent-Regel entfällt
Kurzmeldung
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in namentlicher Abstimmung beschlossen; noch am selben Tag hat das Gesetz auch den Bundesrat passiert. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Vorgängerregierung. Kern der Reform: Die pauschale Vorgabe von mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen entfällt. Eigentümer können künftig wieder frei entscheiden, welche Heiztechnik sie einbauen – auch neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig. Zugleich sollen Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher werden. Grundlage ist der Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 13. Mai 2026 beschlossen hatte (BT-Drucksache 21/6278).
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Datum | 2026-07-10 (Bundestag und Bundesrat) |
| Gericht/Institution | Deutscher Bundestag / Bundesrat |
| Aktenzeichen | Gesetzentwurf BT-Drucks. 21/6278 (Kabinettbeschluss 13.05.2026) |
| Rechtsgrundlage | Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) → Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); Umsetzung EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 |
| Wirkung | Inkrafttreten der wesentlichen Änderungen nach Verkündung; angepasste BEG-Förderung ab 21.07.2026 |
Was das bedeutet
Für Eigentümerinnen und Eigentümer entfällt die einheitliche 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien bei Neu- und Bestandsbauten. Neben Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybrid- und Biomasseheizung dürfen damit auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Der Klimaschutzbeitrag wird stattdessen über zwei Instrumente gesteuert: eine „Biotreppe“, nach der eingesetztem Gas oder Öl ab 2029 ein schrittweise steigender, verbindlicher Bioanteil beigemischt werden muss, sowie eine Grüngas- bzw. Grünölquote für Brennstofflieferanten. Bis 2045 müssen Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein; die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz regeln. Mieterinnen und Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten beim Einbau unwirtschaftlicher Heizungen geschützt; für Vermietende wurde eine Härtefallregelung bei der CO₂-Kostenaufteilung aufgenommen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt – mit angepassten, stärker sozial gestaffelten Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026 (u. a. gestaffelter Einkommensbonus, Kinderzuschlag, sinkender Förderdeckel).
Für vertiefte Information
- GEG § 71 – 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien
- Gebäudeenergiegesetz 2026 – Überblick
- Gasheizung austauschen – Pflichten
- KfW 458 – Heizungsförderung
Quelle
- Bundesregierung, „Neues Gebäudemodernisierungsgesetz – Von Bundestag und Bundesrat verabschiedet“ (10.07.2026): https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284
- Deutscher Bundestag, Textarchiv „Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle“ (10.07.2026): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-heizungsgesetz-1194534
- Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/6278: https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106278.pdf
Stand
- News-Publikation: 2026-07-16
- Ereignis-Datum: 2026-07-10
- Rechtsbereich: Bau- & Sanierungsrecht
- Autorität: A
- Lizenz: CC BY 4.0