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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-08-12 · Publiziert: 2026-08-14

Kabinett beschließt Drittes BEHG-Änderungsgesetz – CO2-Preis 2027 bleibt im Korridor 55 bis 65 Euro

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen — in der 55. Kabinettssitzung ohne Aussprache, Federführung BMUKN. Kern des Vorhabens: Der nationale CO2-Preis soll auch 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne Kohlendioxid bleiben, so wie bereits 2026. Damit setzt die Bundesregierung einen Beschluss des Koalitionsausschusses von Union und SPD aus dem Mai 2026 um.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-12 (Kabinettsbeschluss)
Gericht/InstitutionBundeskabinett, 55. Sitzung; Federführung BMUKN
AktenzeichenEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BMUKN-Kurzlink GE1112)
RechtsgrundlageBrennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG); flankierend Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) und Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV)
WirkungRegierungsentwurf — Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; Zielwirkung für das Jahr 2027

Was das bedeutet

Ohne diese Gesetzesänderung würde für 2027 die derzeit geltende Rechtslage greifen: Sie sieht einen nationalen CO2-Preis vor, der an den jeweiligen CO2-Preis im europäischen Emissionshandel („EU-ETS 1") anknüpft — also an einen Marktpreis, dessen Höhe nicht im Voraus feststeht. Der Regierungsentwurf ersetzt diese Kopplung für 2027 durch den festen Korridor von 55 bis 65 Euro und schafft damit Planungssicherheit für Haushalte und Unternehmen, die Heizöl, Erdgas oder Kraftstoffe beziehen. Betroffen sind mittelbar alle, die über Brennstoffkosten belastet werden — Eigentümer und Mieter (über die Heizkostenabrechnung und die Aufteilung nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz) ebenso wie Speditionen, Industrie und Handwerk. Neben dem BEHG selbst sind laut BMUKN auch Anpassungen der Versteigerungsregeln in der BEHV sowie Änderungen der Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) für den Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen vorgesehen. Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um einen Regierungsentwurf, noch nicht um geltendes Recht. Das parlamentarische Verfahren steht aus; Änderungen sind bis zur Verkündung möglich. Der Entwurf war zuvor am 3. Juli 2026 in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen (Frist 15. Juli 2026) und wurde im Lichte von Ressortabstimmung und Anhörung überarbeitet.

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