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EU-Emissionshandel 2 (ETS2, RL 2023/959) – CO2-Preis für Heizen & Tanken ab 2028

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-07-25 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Der zweite EU-Emissionshandel (ETS2) ist ein eigenständiges, neues Emissionshandelssystem für die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in Gebäuden, im Straßenverkehr und in weiteren Sektoren (v. a. kleinere Industrie, die nicht vom bestehenden EU-ETS erfasst ist). Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2023/959 vom 10. Mai 2023, die die bestehende Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG um ein neues Kapitel IVa erweitert. Ziel: die Emissionen der ETS2-Sektoren bis 2030 um 42 % gegenüber 2005 zu senken.

Wichtig für Verbraucher: Das ETS2 setzt „upstream" an. Reguliert sind nicht die Haushalte oder Autofahrer, sondern die Inverkehrbringer von Brennstoffen (z. B. Gas-, Heizöl- und Kraftstofflieferanten). Diese müssen Emissionen überwachen, melden und Zertifikate abgeben. Die Kosten der Zertifikate werden aber in aller Regel über den Brennstoffpreis an die Endkunden weitergegeben – der CO2-Preis landet also mittelbar bei allen, die mit Gas, Öl, Benzin oder Diesel heizen oder fahren.

Der operative Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben (Stand der EU-Kommission, Seite zuletzt aktualisiert 18.06.2026). Die Überwachung und Berichterstattung der Emissionen läuft bereits seit 2025. In Deutschland gilt bis zum Übergang weiterhin der nationale Emissionshandel (nEHS/BEHG); 2026 werden nationale Zertifikate in einem Preiskorridor von 55–65 € versteigert (danach Festpreisverkauf zu 68 €).

Kernfakten

PunktWert
RechtsaktRichtlinie (EU) 2023/959 [eur-lex.europa.eu, CELEX:32023L0959]
ÄndertRichtlinie 2003/87/EG (neues Kapitel IVa) + Beschluss (EU) 2015/1814 (Marktstabilitätsreserve)
Konsolidierte FassungETS-Richtlinie i. d. F. 05.06.2023 [EUR-Lex, CELEX:02003L0087-20230605]
Datum des Rechtsakts10. Mai 2023 [ABl. L 130 vom 16.05.2023]
Inkrafttreten5. Juni 2023 (20 Tage nach Veröffentlichung)
RechtsnaturRichtlinie → nationale Umsetzung/Ausgestaltung nötig
Erfasste SektorenGebäude, Straßenverkehr, weitere Sektoren (kleine Industrie außerhalb ETS1)
RegulierungsansatzUpstream – reguliert sind Brennstoff-Inverkehrbringer, nicht Endverbraucher
Operativer Start (CO2-Bepreisung)2028 (von 2027 verschoben) [EU-Kommission, ETS2-Seite, Stand 18.06.2026]
Monitoring/Berichterstattungbereits ab 2025; THG-Emissionsgenehmigung bis 1. Januar 2025 [EU-Kommission]
Emissionsberichtjährlich bis 30. April für das Vorjahr; ab 2026 durch akkreditierten Prüfer verifiziert
Zertifikatabgabeab 2028: Abgabe bis 31. Mai des Folgejahres
Zuteilung100 % Versteigerung (keine kostenlose Zuteilung)
Minderungsziel−42 % Emissionen bis 2030 ggü. 2005 (ETS2-Cap)
PreisstabilisierungBei Zertifikatspreis über 45 € (Preisbasis 2020, inflationsbereinigt) in den ersten beiden Betriebsjahren: zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve
Startliquidität2028: +30 % Auktionsvolumen für Marktliquidität
Sozialer AusgleichSozialklimafonds (SCF), Verordnung (EU) 2023/955; mind. 86,7 Mrd. € mobilisiert (2026–2032)
Nationaler Übergang (DE)bis Start: nEHS/BEHG; 2026 Preiskorridor 55–65 €, danach Festpreis 68 € je Zertifikat
Zuständige Behörde (DE)DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt)
MRV-RegelwerkMonitoring-VO (EU) 2018/2066, Akkreditierungs-/Prüf-VO (EU) 2018/2067

Geltungsbereich

Das ETS2 erfasst die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in den folgenden Bereichen:

Reguliert werden nicht die Haushalte, Mieter oder Autofahrer, sondern die Unternehmen, die die Brennstoffe in Verkehr bringen (Inverkehrbringer/Brennstofflieferanten). Sie brauchen eine Treibhausgas-Emissionsgenehmigung, einen genehmigten Überwachungsplan und müssen jährlich Zertifikate abgeben. Die Belastung erreicht Endverbraucher mittelbar über den Brennstoffpreis.

Das ETS2 ist ein vom ETS1 getrenntes System mit eigenem Emissionsdeckel (Cap) und eigenen Zertifikaten. Es ergänzt die Effort-Sharing-Verordnung, unter der die Mitgliedstaaten nationale Minderungsziele für genau diese Sektoren erfüllen müssen.

Detail: Zeitplan und Verschiebung auf 2028

Ursprünglich sollte die CO2-Bepreisung im ETS2 ab 2027 greifen. Nach der offiziellen Darstellung der EU-Kommission (ETS2-Seite, zuletzt aktualisiert am 18.06.2026) wird das System nun erst 2028 voll operativ. Der Grund: sozialverträglicher, „geordneter" Start und mehr Vorbereitungszeit für die Mitgliedstaaten (u. a. Sozialklimapläne).

> Hinweis (factcheck_status = review_needed): Die Verschiebung auf 2028 ist auf der amtlichen Kommissionsseite bereits abgebildet, das genaue Änderungs­rechtsakt zur formellen Fristverschiebung befand sich Anfang 2026 noch im Gesetzgebungs­verfahren. Das exakte CELEX-Aktenzeichen der Verschiebe-Verordnung ist vor Nutzung gegen EUR-Lex zu verifizieren.

Meilensteine (nach EU-Kommission):

Detail: Preis, Cap und Preisstabilisierung

Alle ETS2-Zertifikate werden versteigert (keine kostenlose Zuteilung). Der Emissionsdeckel wird so gesetzt, dass die Emissionen der ETS2-Sektoren bis 2030 um 42 % gegenüber 2005 sinken; er wird jährlich abgesenkt.

Um extreme Preissprünge zu Beginn abzufedern, gibt es eine Preisstabilisierung über die Marktstabilitätsreserve (MSR): Übersteigt der Zertifikatspreis in den ersten beiden Betriebsjahren 45 € (Preisbasis 2020, also inflationsbereinigt), können zusätzliche Zertifikate aus der Reserve freigegeben werden. Auch bei zu schnellem Preisanstieg kann die Reserve greifen. Die genauen Bedingungen regelt die konsolidierte ETS-Richtlinie (CELEX:02003L0087-20230605).

Detail: Sozialklimafonds (SCF)

Parallel zum ETS2 wurde der Sozialklimafonds (Social Climate Fund, Verordnung (EU) 2023/955) eingerichtet. Er soll die sozialen Folgen des ETS2 abfedern und einkommensschwache Haushalte und Kleinstunternehmen unterstützen, die von Energie- oder Mobilitätsarmut betroffen sind – etwa durch Förderung von Gebäudesanierung, sauberer Heizung, emissionsarmer Mobilität oder befristete direkte Einkommensbeihilfen. Finanziert wird er aus ETS2-Auktionserlösen, 50 Mio. Zertifikaten aus dem ETS1 und 25 % Ko-Finanzierung der Mitgliedstaaten; nach Kommissionsangaben werden so mindestens 86,7 Mrd. € zwischen 2026 und 2032 mobilisiert. Voraussetzung für Mittel: nationale Sozialklimapläne.

Detail: Übergang in Deutschland (nEHS/BEHG → ETS2)

Bis zum Start des ETS2 gilt in Deutschland der nationale Emissionshandel (nEHS) auf Basis des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). 2026 werden die nationalen Emissionszertifikate in einem Preiskorridor von 55–65 € versteigert; nach der Auktionsphase erfolgt ein Festpreisverkauf zu 68 € je Zertifikat. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) vom 11.09.2025 konkretisiert den Handelsmechanismus 2026 und bereitet den Übergang zum EU-ETS2 vor. Zuständige Behörde ist die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt). Mit dem Start des ETS2 löst der europaweite Zertifikatehandel die nationale Festpreis-/Korridorlogik ab; die Gesamtmenge wird dann jährlich EU-weit verringert.

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

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