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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-08-26 · Publiziert: 2026-08-30

Kabinett beschließt Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket – Preistransparenzplattform, Preisaufsicht und 50-Cent-Umlage

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 die Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket beschlossen. Auf dieser Grundlage erarbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein neues Wärmenetzgesetz, in dem die AVBFernwärmeV und die FFVAV novelliert und zusammengeführt werden sollen. Kernpunkte sind eine bundesweite Preistransparenzplattform, eine gestärkte Preisaufsicht, eine Schlichtungsstelle sowie ein Sonderkündigungsrecht für Kundinnen und Kunden. Wichtig: Es handelt sich um einen Eckpunktebeschluss, nicht um ein Gesetz – Referentenentwurf, Verbändeanhörung und parlamentarisches Verfahren stehen noch aus.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-08-26 (Kabinettsbeschluss)
Gericht/InstitutionBundeskabinett; Federführung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
AktenzeichenEckpunkte für ein Wärmenetzpaket (kein Aktenzeichen)
RechtsgrundlageKünftiges Wärmenetzgesetz; abzulösen bzw. zusammenzuführen: AVBFernwärmeV, FFVAV
WirkungNoch keine Rechtswirkung – Eckpunktebeschluss als Grundlage für den Gesetzentwurf

Die beschlossenen Eckpunkte

Was das bedeutet

Für Wärmeversorgungsunternehmen kündigt sich ein deutlich engmaschigeres Transparenz- und Aufsichtsregime an: Veröffentlichungspflichten auf einer zentralen Plattform, regelmäßige Offenlegung von Kostenbestandteilen und eine nachgelagerte Preiskontrolle durch eine Bundesbehörde. Im Gegenzug soll die Refinanzierung von Netzinvestitionen über Preisanpassungen abgesichert werden. Fernwärmekunden erhalten mit Schlichtungsstelle, Sonderkündigungsrecht und Anspruch auf Leistungsanpassung neue Instrumente. Für Vermieter und Mieter ist die geplante 50-Cent-Umlage die praktisch wichtigste Änderung, weil sie den Umstieg von Gasetagenheizungen auf Wärmenetze wirtschaftlich anders bewertet als das bisherige Kostenneutralitätsgebot. Alle Angaben stehen unter dem Vorbehalt des noch zu erarbeitenden Gesetzentwurfs; verbindliche Pflichten entstehen erst mit dem Wärmenetzgesetz.

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Quelle

Stand