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BEW – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Module 1–4)

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-08-10 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt Bau und Transformation von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden. Sie ist in vier Module gegliedert: Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien und Transformationspläne mit 50 % (max. 2 Mio. €), Modul 2 und Modul 3 fördern Investitionen in Neubau und Transformation mit jeweils bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, Modul 4 ist eine Betriebskostenförderung in Cent/kWh für Solarthermie und Wärmepumpen, die in geförderte Netze einspeisen. Antragstelle ist das BAFA. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Contractoren. Rechtsgrundlage ist die BMWK-Richtlinie vom 1. August 2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1).

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA [BAFA-Programmseite BEW]
RechtsgrundlageBMWK-Richtlinie vom 01.08.2022, BAnz AT 18.08.2022 B1
Geltung ab15.09.2022 (Start des Antragsverfahrens)
Mindest-Anteil Erneuerbare + Abwärme75 % an der Wärmeeinspeisung [BEW-Richtlinie Ziff. 3]
Mindest-Netzgröße (M1: Transformationsplan/MBS)> 16 Gebäude oder > 100 Wohneinheiten [BEW-Richtlinie Ziff. 5.1]
Förderquote Modul 1 (Machbarkeitsstudien)50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000.000 € [BAFA-Merkblatt M1]
Förderquote Modul 2 (systemische Maßnahmenpakete)bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben [BEW-Richtlinie Ziff. 6.2]
Förderquote Modul 3 (Einzelmaßnahmen)bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben [BEW-Richtlinie Ziff. 6.3]
Modul 4 (Betriebskosten)Zuschuss in ct/kWh für Solarthermie und elektrische Wärmepumpen [BAFA-Merkblatt M4]
Modul 4 – Mindest-SCOP (Wärmepumpe)≥ 2,5 [BAFA-Merkblatt M4]
Modul 4 – Voraussetzungvorherige Förderung der Anlage über Modul 2 oder Modul 3
AntragsberechtigteUnternehmen (§ 14 BGB), Kommunen und kommunale Unternehmen, Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften, Contractoren [BEW-Richtlinie Ziff. 4]
Planungshorizont Modul 2i. d. R. 4 Jahre pro Antrag
Planungshorizont Modul 3i. d. R. 2 Jahre pro Antrag
Änderung ab 01.04.2026Modul 1 – Förderung von Transformationsplänen entfällt (Ausnahme: industrielle Prozesswärmenetze) [BAFA-Kurzmeldung 05.02.2026]
Neues BEW-AntragsportalStart am 14.04.2026 [BAFA-Kurzmeldung 05.02.2026]

Aufbau der Module

Die BEW ist als systemisches Förderinstrument für den Auf- und Umbau klimaneutraler Wärmenetze konzipiert. Die Module bauen aufeinander auf:

Geltungsbereich

Die BEW gilt bundesweit für Bau und Umbau leitungsgebundener Wärmeversorgungsnetze (Fern- und Nahwärme) sowie für daran angeschlossene Erzeugungs- und Speicheranlagen. Die Wärme muss zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien (Geothermie, Solarthermie, Biomasse aus förderfähigen Quellen, elektrische Wärmepumpen mit erneuerbarem Strom) und unvermeidbarer Abwärme stammen. Industrielle Prozesswärmenetze sind im Rahmen von Modul 1 förderfähig, sofern sie dem Anwendungsbereich der Richtlinie entsprechen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind nach Ziff. 4 der Richtlinie:

Antragsweg

  1. Vorprüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens (75-%-Anteil, Mindest-Netzgröße bei Modul 1, Antragstellerstatus).
  2. Modul 1: Antrag auf Förderung einer Machbarkeitsstudie bzw. eines Transformationsplans beim BAFA – mit Konzeptbeschreibung und Kostenschätzung.
  3. Modul 2/3: Antrag auf Investitionsförderung vor Vorhabenbeginn beim BAFA, basierend auf einem aus Modul 1 abgeleiteten oder vergleichbar belastbaren Transformationsplan.
  4. Modul 4: Antrag auf Betriebskostenförderung erst nach Inbetriebnahme der zuvor geförderten Solarthermie- bzw. Wärmepumpenanlage; jährliche Abrechnung der eingespeisten Wärmemenge.
  5. Verwendungsnachweis nach Umsetzung; Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA.

Ab dem 14. April 2026 läuft die Antragstellung über ein neues Online-Portal des BAFA. Bestehende Anträge werden in das neue Verfahren überführt.

Häufige Fehler / Missverständnisse

Beispiel

Eine Stadtwerke-GmbH plant den Umbau ihres bestehenden Erdgas-Fernwärmenetzes auf eine Großwärmepumpe (12 MW thermisch) mit Anbindung an Abwärme aus einem Rechenzentrum sowie eine Solarthermie-Freifläche.

Voraussetzung: Im neuen Erzeugungsmix muss der Anteil aus erneuerbaren Energien und Abwärme dauerhaft bei mindestens 75 % liegen.

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

Aktuelles