BEW – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Module 1–4)
Kurzantwort
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt Bau und Transformation von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden. Sie ist in vier Module gegliedert: Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien und Transformationspläne mit 50 % (max. 2 Mio. €), Modul 2 und Modul 3 fördern Investitionen in Neubau und Transformation mit jeweils bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, Modul 4 ist eine Betriebskostenförderung in Cent/kWh für Solarthermie und Wärmepumpen, die in geförderte Netze einspeisen. Antragstelle ist das BAFA. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Contractoren. Rechtsgrundlage ist die BMWK-Richtlinie vom 1. August 2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1).
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA [BAFA-Programmseite BEW] |
| Rechtsgrundlage | BMWK-Richtlinie vom 01.08.2022, BAnz AT 18.08.2022 B1 |
| Geltung ab | 15.09.2022 (Start des Antragsverfahrens) |
| Mindest-Anteil Erneuerbare + Abwärme | 75 % an der Wärmeeinspeisung [BEW-Richtlinie Ziff. 3] |
| Mindest-Netzgröße (M1: Transformationsplan/MBS) | > 16 Gebäude oder > 100 Wohneinheiten [BEW-Richtlinie Ziff. 5.1] |
| Förderquote Modul 1 (Machbarkeitsstudien) | 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000.000 € [BAFA-Merkblatt M1] |
| Förderquote Modul 2 (systemische Maßnahmenpakete) | bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben [BEW-Richtlinie Ziff. 6.2] |
| Förderquote Modul 3 (Einzelmaßnahmen) | bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben [BEW-Richtlinie Ziff. 6.3] |
| Modul 4 (Betriebskosten) | Zuschuss in ct/kWh für Solarthermie und elektrische Wärmepumpen [BAFA-Merkblatt M4] |
| Modul 4 – Mindest-SCOP (Wärmepumpe) | ≥ 2,5 [BAFA-Merkblatt M4] |
| Modul 4 – Voraussetzung | vorherige Förderung der Anlage über Modul 2 oder Modul 3 |
| Antragsberechtigte | Unternehmen (§ 14 BGB), Kommunen und kommunale Unternehmen, Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften, Contractoren [BEW-Richtlinie Ziff. 4] |
| Planungshorizont Modul 2 | i. d. R. 4 Jahre pro Antrag |
| Planungshorizont Modul 3 | i. d. R. 2 Jahre pro Antrag |
| Änderung ab 01.04.2026 | Modul 1 – Förderung von Transformationsplänen entfällt (Ausnahme: industrielle Prozesswärmenetze) [BAFA-Kurzmeldung 05.02.2026] |
| Neues BEW-Antragsportal | Start am 14.04.2026 [BAFA-Kurzmeldung 05.02.2026] |
Aufbau der Module
Die BEW ist als systemisches Förderinstrument für den Auf- und Umbau klimaneutraler Wärmenetze konzipiert. Die Module bauen aufeinander auf:
- Modul 1 – Machbarkeitsstudien und Transformationspläne. Förderfähig sind Planungsleistungen für die Transformation bestehender Netze oder den Neubau eines Wärmenetzsystems mit Anschlusspotenzial von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten. Fördersatz 50 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 2 Mio. € pro Vorhaben. Ab dem 1. April 2026 werden Transformationspläne nicht mehr gefördert; Machbarkeitsstudien für industrielle Prozesswärmenetze bleiben förderfähig.
- Modul 2 – Systemische Förderung (Realisierung). Förderfähig ist das Maßnahmenpaket vom Wärmeerzeuger bis zur Hausübergabestation: Erzeugungsanlagen, Wärmenetzinfrastruktur, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie die zugehörige Planung (Leistungsphasen 5–8). Fördersatz: bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben. Planungshorizont in der Regel 4 Jahre.
- Modul 3 – Einzelmaßnahmen. Ergänzt Modul 2 um kurzfristig umsetzbare Einzelvorhaben (z. B. Solarthermie-Anlagen, Großwärmepumpen, Wärmespeicher). Fördersatz: bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben. Planungshorizont in der Regel 2 Jahre.
- Modul 4 – Betriebskostenförderung. Zuschuss je eingespeister Megawattstunde Wärme aus Solarthermieanlagen und strombetriebenen Wärmepumpen (Mindest-SCOP 2,5), die zuvor über Modul 2 oder Modul 3 gefördert wurden. Voraussetzung ist ein messtechnisch konformes Mess- und Eichkonzept für die eingesetzten Strom- und ausgekoppelten Wärmemengen.
Geltungsbereich
Die BEW gilt bundesweit für Bau und Umbau leitungsgebundener Wärmeversorgungsnetze (Fern- und Nahwärme) sowie für daran angeschlossene Erzeugungs- und Speicheranlagen. Die Wärme muss zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien (Geothermie, Solarthermie, Biomasse aus förderfähigen Quellen, elektrische Wärmepumpen mit erneuerbarem Strom) und unvermeidbarer Abwärme stammen. Industrielle Prozesswärmenetze sind im Rahmen von Modul 1 förderfähig, sofern sie dem Anwendungsbereich der Richtlinie entsprechen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind nach Ziff. 4 der Richtlinie:
- Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (privatrechtliche Wärmenetzbetreiber, Stadtwerke in privater Rechtsform),
- Kommunen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind, sowie kommunale Unternehmen und Zweckverbände,
- eingetragene Vereine und eingetragene Genossenschaften (z. B. Bürgerenergie- und Wärmegenossenschaften),
- Contractoren, sofern sie die in der Richtlinie geregelten Voraussetzungen und Verpflichtungen übernehmen.
Antragsweg
- Vorprüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens (75-%-Anteil, Mindest-Netzgröße bei Modul 1, Antragstellerstatus).
- Modul 1: Antrag auf Förderung einer Machbarkeitsstudie bzw. eines Transformationsplans beim BAFA – mit Konzeptbeschreibung und Kostenschätzung.
- Modul 2/3: Antrag auf Investitionsförderung vor Vorhabenbeginn beim BAFA, basierend auf einem aus Modul 1 abgeleiteten oder vergleichbar belastbaren Transformationsplan.
- Modul 4: Antrag auf Betriebskostenförderung erst nach Inbetriebnahme der zuvor geförderten Solarthermie- bzw. Wärmepumpenanlage; jährliche Abrechnung der eingespeisten Wärmemenge.
- Verwendungsnachweis nach Umsetzung; Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA.
Ab dem 14. April 2026 läuft die Antragstellung über ein neues Online-Portal des BAFA. Bestehende Anträge werden in das neue Verfahren überführt.
Häufige Fehler / Missverständnisse
- 75-%-Grenze ist Bedingung, kein Förderdetail: Wird der Anteil von 75 % EE/Abwärme im Einspeisemix nicht erreicht, ist das Vorhaben grundsätzlich nicht BEW-förderfähig.
- Modul 4 ohne vorherige Investitionsförderung: Betriebskostenförderung kann nur für Anlagen beantragt werden, die zuvor über Modul 2 oder Modul 3 bezuschusst wurden.
- Antrag nach Beauftragung: Wie bei BEG und BAFA-Programmen gilt das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Eine Beauftragung vor Antragstellung kann zum Förderausschluss führen.
- Verwechslung mit der KWKG-Wärmenetzförderung: Die KWKG-Wärmenetzförderung (Bundesförderung für Kraft-Wärme-Kopplung) ist ein eigenes Instrument und nicht mit der BEW deckungsgleich; Doppelförderungsverbote sind zu beachten.
Beispiel
Eine Stadtwerke-GmbH plant den Umbau ihres bestehenden Erdgas-Fernwärmenetzes auf eine Großwärmepumpe (12 MW thermisch) mit Anbindung an Abwärme aus einem Rechenzentrum sowie eine Solarthermie-Freifläche.
- Modul 1: Förderung eines Transformationsplans, der die Umstellung bis 2035 beschreibt – 50 % der Planungskosten, max. 2 Mio. €.
- Modul 2: Investitionsförderung für das Maßnahmenpaket (Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmespeicher, Netzumbau) – bis 40 % der förderfähigen Ausgaben.
- Modul 4: Nach Inbetriebnahme zusätzliche Betriebskostenförderung für die Solarthermie und die Wärmepumpe in ct/kWh eingespeister Wärme über die Förderlaufzeit.
Voraussetzung: Im neuen Erzeugungsmix muss der Anteil aus erneuerbaren Energien und Abwärme dauerhaft bei mindestens 75 % liegen.
Quellen
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Programmseite:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html
- BAFA – Wärmenetze (Übersicht):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/waermenetze_node.html
- BAFA – Kurzmeldung „Fernwärme aus Erneuerbaren Energien: Antragsverfahren für BEW gestartet" (15.09.2022):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Energieeffizienz_waermenetze/20220915.html
- BAFA – Merkblatt Antragstellung Modul 1 (Machbarkeitsstudien/Transformationspläne):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_antragstellung_m1.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Merkblatt Antragstellung Modul 4 (Betriebskostenförderung):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_antragstellung_m4.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Merkblatt Antragstellung, technische Anforderungen und Verwendungsnachweis (BEW):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_3_1.pdf?__blob=publicationFile&v=7
- Bundesanzeiger – BMWK-Richtlinie BEW vom 01.08.2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1):: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/LqynJ78mbcSrTH7lL83/content/LqynJ78mbcSrTH7lL83/BAnz%20AT%2018.08.2022%20B1.pdf
Änderungsverlauf
- 2026-08-10: Toter Quellen-Link repariert. Das BAFA-PDF
bew_merkblatt_technik.pdf("Merkblatt Module 1 bis 4: Technische Anforderungen") liefert HTTP 404 (seriell nachgeprueft; die uebrigen BAFA-URLs derselben Seite liefern HTTP 200, also kein Netzwerkeffekt). Das BAFA hat die Merkblaetter zum konsolidierten "Merkblatt Antragstellung, technische Anforderungen und Verwendungsnachweis" (bew_merkblatt_3_1.pdf) zusammengefuehrt; diese URL ist HTTP 200. Quellenbezeichnung entsprechend angepasst. Keine inhaltliche Aenderung an Foerdersaetzen o. Ae. | change_type=source_fix field="sources" old="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_technik.pdf?__blob=publicationFile&v=2" new="https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_3_1.pdf?__blob=publicationFile&v=7" reviewed_by="Nexvyra-Faktenchecker (automatisiert)" - 2026-05-29: Erstveröffentlichung der Faktenseite; alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen geprüft (BAFA und Bundesanzeiger HTTP 200); Frontmatter mit legal_status, authority_level und wikidata_subjects gesetzt. | change_type=initial_publication reviewed_by="Andreas Warkentin" field="topic_lifecycle" new="published"
Stand
- Stand: 2026-05-29
- Gültig ab: 2022-09-15 (Start Antragsverfahren)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Bundesanzeiger – BMWK-Richtlinie BEW)
- Lizenz: CC BY 4.0