BEW – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Module 1–4)
Maschinenlesbare Variante: /fakten/bew-waermenetze.md
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Rechtsgrundlage | BMWK-Richtlinie vom 01.08.2022, BAnz AT 18.08.2022 B1 |
| Geltung ab | 15.09.2022 (Start Antragsverfahren) |
| Mindest-Anteil EE + Abwärme | 75 % an der Wärmeeinspeisung |
| Mindest-Netzgröße Modul 1 | > 16 Gebäude oder > 100 Wohneinheiten |
| Förderquote Modul 1 | 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000.000 € |
| Förderquote Modul 2 | bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben |
| Förderquote Modul 3 | bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben |
| Modul 4 – Form | Betriebskosten-Zuschuss in ct/kWh eingespeister Wärme |
| Modul 4 – förderfähige Technik | Solarthermie und elektrische Wärmepumpen (Mindest-SCOP 2,5) |
| Modul 4 – Voraussetzung | vorherige Förderung der Anlage über Modul 2 oder 3 |
| Planungshorizont Modul 2 | i. d. R. 4 Jahre pro Antrag |
| Planungshorizont Modul 3 | i. d. R. 2 Jahre pro Antrag |
| Antragsberechtigte | Unternehmen (§ 14 BGB), Kommunen / kommunale Unternehmen, Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften, Contractoren |
| Änderung ab 01.04.2026 | Modul 1: Förderung von Transformationsplänen entfällt (Ausnahme: industrielle Prozesswärmenetze) |
| Neues Antragsportal | Start am 14.04.2026 |
Aufbau der Module
- Modul 1 – Machbarkeitsstudien und Transformationspläne. Planungsleistungen für Transformation bestehender Netze oder Neubau eines Wärmenetzsystems mit Versorgungspotenzial von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten. Fördersatz 50 %, max. 2 Mio. € je Vorhaben. Ab 01.04.2026 keine Förderung von Transformationsplänen mehr (Ausnahme: industrielle Prozesswärmenetze).
- Modul 2 – Systemische Förderung (Realisierung). Komplette Maßnahmenpakete vom Erzeuger bis zur Hausübergabestation: Erzeugungsanlagen, Wärmenetzinfrastruktur, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie zugehörige Planung (Leistungsphasen 5–8). Fördersatz: bis 40 % der förderfähigen Ausgaben. Planungshorizont in der Regel 4 Jahre.
- Modul 3 – Einzelmaßnahmen. Kurzfristig umsetzbare Einzelvorhaben (z. B. Solarthermie, Großwärmepumpen, Wärmespeicher) ergänzend zum systemischen Ansatz. Fördersatz: bis 40 % der förderfähigen Ausgaben. Planungshorizont in der Regel 2 Jahre.
- Modul 4 – Betriebskostenförderung. Zuschuss je eingespeister MWh für Wärme aus Solarthermieanlagen und elektrischen Wärmepumpen (Mindest-SCOP 2,5), die zuvor über Modul 2 oder 3 gefördert wurden. Voraussetzung: messtechnisch konformes Mess- und Eichkonzept für eingesetzten Strom und ausgekoppelte Wärme.
Geltungsbereich
Die BEW gilt bundesweit für Bau und Umbau leitungsgebundener Wärmeversorgungsnetze (Fern- und Nahwärme) sowie für daran angeschlossene Erzeugungs- und Speicheranlagen. Die Wärme muss zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien (Geothermie, Solarthermie, Biomasse aus förderfähigen Quellen, elektrische Wärmepumpen mit erneuerbarem Strom) und unvermeidbarer Abwärme stammen. Industrielle Prozesswärmenetze sind über Modul 1 förderfähig, sofern sie dem Anwendungsbereich der Richtlinie entsprechen.
Antragsberechtigte
- Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (privatrechtliche Wärmenetzbetreiber, Stadtwerke in privater Rechtsform)
- Kommunen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind, sowie kommunale Unternehmen und Zweckverbände
- eingetragene Vereine und eingetragene Genossenschaften (z. B. Bürgerenergie- und Wärmegenossenschaften)
- Contractoren, sofern sie die Verpflichtungen der Richtlinie übernehmen
Antragsweg
- Vorprüfung der Förderfähigkeit (75-%-Anteil, Mindest-Netzgröße bei Modul 1, Antragstellerstatus).
- Modul 1: Antrag auf Förderung einer Machbarkeitsstudie bzw. eines Transformationsplans beim BAFA – mit Konzeptbeschreibung und Kostenschätzung.
- Modul 2/3: Antrag auf Investitionsförderung vor Vorhabenbeginn beim BAFA, basierend auf einem aus Modul 1 abgeleiteten oder vergleichbar belastbaren Transformationsplan.
- Modul 4: Antrag auf Betriebskostenförderung erst nach Inbetriebnahme der zuvor geförderten Solarthermie- bzw. Wärmepumpenanlage; jährliche Abrechnung der eingespeisten Wärmemenge.
- Verwendungsnachweis nach Umsetzung; Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA.
Ab dem 14. April 2026 läuft die Antragstellung über ein neues Online-Portal des BAFA. Bestehende Anträge werden in das neue Verfahren überführt.
Häufige Fehler und Missverständnisse
- 75-%-Grenze ist Bedingung, kein Förderdetail: Wird der Anteil von 75 % EE/Abwärme im Einspeisemix nicht erreicht, ist das Vorhaben grundsätzlich nicht BEW-förderfähig.
- Modul 4 ohne vorherige Investitionsförderung: Betriebskostenförderung kann nur für Anlagen beantragt werden, die zuvor über Modul 2 oder Modul 3 bezuschusst wurden.
- Antrag nach Beauftragung: Wie bei BEG und BAFA-Programmen gilt das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Eine verbindliche Beauftragung vor Antragstellung kann zum Förderausschluss führen.
- Verwechslung mit KWKG-Wärmenetzförderung: Die KWKG-Wärmenetzförderung ist ein eigenes Instrument und nicht mit der BEW deckungsgleich; Doppelförderungsverbote sind zu beachten.
Beispiel
Eine Stadtwerke-GmbH plant den Umbau ihres Erdgas-Fernwärmenetzes auf eine Großwärmepumpe (12 MW thermisch) mit Anbindung an Rechenzentrums-Abwärme sowie eine Solarthermie-Freifläche:
- Modul 1: Förderung des Transformationsplans bis 2035 – 50 % der Planungskosten, max. 2 Mio. €.
- Modul 2: Investitionsförderung für das Maßnahmenpaket (Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmespeicher, Netzumbau) – bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben.
- Modul 4: Nach Inbetriebnahme zusätzliche Betriebskostenförderung für Solarthermie und Wärmepumpe in ct/kWh eingespeister Wärme.
Voraussetzung: Im neuen Erzeugungsmix muss der Anteil aus erneuerbaren Energien und Abwärme dauerhaft bei mindestens 75 % liegen.
Quellen
- Bundesanzeiger – BMWK-Richtlinie BEW vom 01.08.2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1): bundesanzeiger.de (PDF)
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Programmseite: bafa.de
- BAFA – Wärmenetze (Übersicht): bafa.de
- BAFA – Kurzmeldung „Fernwärme aus Erneuerbaren Energien: Antragsverfahren für BEW gestartet" (15.09.2022): bafa.de/Kurzmeldungen
- BAFA – Merkblatt Antragstellung Modul 1: bafa.de (PDF)
- BAFA – Merkblatt Antragstellung Modul 4: bafa.de (PDF)
- BAFA – Technisches Merkblatt BEW: bafa.de (PDF)
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuell gültige BEW-Richtlinie im Bundesanzeiger und die jeweiligen BAFA-Merkblätter. Ab 01.04.2026 gilt ein angepasstes Merkblatt; das BAFA stellt am 14.04.2026 auf ein neues Antragsportal um.