Nexvyra

BEW – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Module 1–4)

Förderung BEW Wärmenetze Fernwärme BAFA Kommunen Deutschland 2026
Kurzantwort Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt Bau und Transformation von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden. Sie ist in vier Module gegliedert: Modul 1 (Machbarkeitsstudien / Transformationspläne, 50 %, max. 2 Mio. €), Modul 2 und 3 (Investitionsförderung, jeweils bis 40 %), Modul 4 (Betriebskostenförderung in ct/kWh für Solarthermie und Wärmepumpen). Antragstelle ist das BAFA; antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Contractoren. Rechtsgrundlage ist die BMWK-Richtlinie vom 1. August 2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1).

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA
RechtsgrundlageBMWK-Richtlinie vom 01.08.2022, BAnz AT 18.08.2022 B1
Geltung ab15.09.2022 (Start Antragsverfahren)
Mindest-Anteil EE + Abwärme75 % an der Wärmeeinspeisung
Mindest-Netzgröße Modul 1> 16 Gebäude oder > 100 Wohneinheiten
Förderquote Modul 150 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000.000 €
Förderquote Modul 2bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben
Förderquote Modul 3bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben
Modul 4 – FormBetriebskosten-Zuschuss in ct/kWh eingespeister Wärme
Modul 4 – förderfähige TechnikSolarthermie und elektrische Wärmepumpen (Mindest-SCOP 2,5)
Modul 4 – Voraussetzungvorherige Förderung der Anlage über Modul 2 oder 3
Planungshorizont Modul 2i. d. R. 4 Jahre pro Antrag
Planungshorizont Modul 3i. d. R. 2 Jahre pro Antrag
AntragsberechtigteUnternehmen (§ 14 BGB), Kommunen / kommunale Unternehmen, Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften, Contractoren
Änderung ab 01.04.2026Modul 1: Förderung von Transformationsplänen entfällt (Ausnahme: industrielle Prozesswärmenetze)
Neues AntragsportalStart am 14.04.2026

Aufbau der Module

Geltungsbereich

Die BEW gilt bundesweit für Bau und Umbau leitungsgebundener Wärmeversorgungsnetze (Fern- und Nahwärme) sowie für daran angeschlossene Erzeugungs- und Speicheranlagen. Die Wärme muss zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien (Geothermie, Solarthermie, Biomasse aus förderfähigen Quellen, elektrische Wärmepumpen mit erneuerbarem Strom) und unvermeidbarer Abwärme stammen. Industrielle Prozesswärmenetze sind über Modul 1 förderfähig, sofern sie dem Anwendungsbereich der Richtlinie entsprechen.

Antragsberechtigte

Antragsweg

  1. Vorprüfung der Förderfähigkeit (75-%-Anteil, Mindest-Netzgröße bei Modul 1, Antragstellerstatus).
  2. Modul 1: Antrag auf Förderung einer Machbarkeitsstudie bzw. eines Transformationsplans beim BAFA – mit Konzeptbeschreibung und Kostenschätzung.
  3. Modul 2/3: Antrag auf Investitionsförderung vor Vorhabenbeginn beim BAFA, basierend auf einem aus Modul 1 abgeleiteten oder vergleichbar belastbaren Transformationsplan.
  4. Modul 4: Antrag auf Betriebskostenförderung erst nach Inbetriebnahme der zuvor geförderten Solarthermie- bzw. Wärmepumpenanlage; jährliche Abrechnung der eingespeisten Wärmemenge.
  5. Verwendungsnachweis nach Umsetzung; Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA.

Ab dem 14. April 2026 läuft die Antragstellung über ein neues Online-Portal des BAFA. Bestehende Anträge werden in das neue Verfahren überführt.

Häufige Fehler und Missverständnisse

Beispiel

Eine Stadtwerke-GmbH plant den Umbau ihres Erdgas-Fernwärmenetzes auf eine Großwärmepumpe (12 MW thermisch) mit Anbindung an Rechenzentrums-Abwärme sowie eine Solarthermie-Freifläche:

Voraussetzung: Im neuen Erzeugungsmix muss der Anteil aus erneuerbaren Energien und Abwärme dauerhaft bei mindestens 75 % liegen.

Quellen

Stand:
2026-05-29
Gültig ab:
2022-09-15 (Start Antragsverfahren)
Status:
aktuell
Quellenautorität:
A (Bundesanzeiger – BMWK-Richtlinie BEW)
Lizenz:
CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuell gültige BEW-Richtlinie im Bundesanzeiger und die jeweiligen BAFA-Merkblätter. Ab 01.04.2026 gilt ein angepasstes Merkblatt; das BAFA stellt am 14.04.2026 auf ein neues Antragsportal um.