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Energieausweis-Pflicht in Rheinland-Pfalz 2026 (GEG + Landesrecht)

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Energieausweis-Pflicht in Rheinland-Pfalz 2026 (GEG + Landesrecht)

Kurzantwort

Für Immobilien in Rheinland-Pfalz gilt die Energieausweis-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, §§ 79 ff.) wie im gesamten Bundesgebiet: bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing muss ein gültiger Energieausweis spätestens beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert vorgelegt werden. Bußgeld bei Verstoß bis 10.000 €. Landesspezifische Besonderheiten in Rheinland-Pfalz: DSchG RP regelt Denkmal-Ausnahmen, zuständig ist das Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz. Neben Bundesförderungen (BAFA, KfW) existiert das Landesprogramm Zukunftsfähige Energieinfrastruktur RLP über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Seit Mai 2026 gilt die neue EU-Effizienzskala A0 bis G nach EPBD-Novelle.

Kernfakten

PunktWert
Rechtsgrundlage BundGebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 79 ff.
Rechtsgrundlage LandLandesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler Rheinland-Pfalz
LandesbauordnungLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RP)
Pflicht beiVerkauf, Neuvermietung, Verpachtung, Leasing
Vorlage spätestensbeim ersten Besichtigungstermin
Bußgeld bei Verstoßbis 10.000 €
Gültigkeitsdauer10 Jahre
Effizienzskala (EU, ab Mai 2026)A0 bis G
Landeshauptstadt / ZuständigkeitMainz
Zuständige DenkmalbehördeGeneraldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Landes-EnergieagenturEnergieagentur Rheinland-Pfalz
LandesförderungZukunftsfähige Energieinfrastruktur RLP (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB))
Klimazone (DIN 4108)mittel-warm (Region 8-12, Oberrhein sehr warm)

Geltungsbereich und Landesbezug

Das GEG ist Bundesrecht und gilt in Rheinland-Pfalz unverändert. Bundesland-spezifisch kommen folgende Regelungen hinzu:

Landesbesonderheit: Rheinland-Pfalz fördert mit kommunalen Klimaschutz-Managern und dem Programm Zukunftsfähige Energieinfrastruktur über die ISB. Besonderer Fokus auf Weinbaubetriebe und historische Ortskerne.

Wann welcher Ausweis?

Verbrauchsausweis ist erlaubt für:

Bedarfsausweis ist Pflicht für:

Ausnahmen von der Pflicht

Pflichtangaben bei Immobilien-Inseraten

Bei jeder Immobilienanzeige (Online, Print) müssen nach GEG § 87 folgende Angaben aus dem Energieausweis genannt werden:

Förderung in Rheinland-Pfalz — was zusätzlich zur Bundesförderung geht

Neben der bundesweiten BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung und der KfW-Effizienzhaus-Sanierung existiert in Rheinland-Pfalz das Landesprogramm Zukunftsfähige Energieinfrastruktur RLP über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Wichtige Punkte:

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Siehe auch

Stand