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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und iSFP-Bonus 2026 – BAFA-Energieberatung (EBW) und +5 % BEG-Förderung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und iSFP-Bonus 2026 – BAFA-Energieberatung (EBW) und +5 % BEG-Förderung

Kurzantwort

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das zentrale Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie ein Wohngebäude über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann. Die Beratung selbst wird vom BAFA mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst – maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig bis zu 250 € zusätzlich, wenn der iSFP in einer Eigentümerversammlung erläutert wird.

Der große finanzielle Hebel ist aber der iSFP-Bonus in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Wird eine im iSFP empfohlene Effizienzmaßnahme (z. B. Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte, und die förderfähige Höchstgrenze verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr. Der Bonus gilt 15 Jahre ab Ausstellung des iSFP – nicht jedoch für den Heizungstausch (dieser hat mit dem Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus eigene Förderwege).

Kernfakten

PunktWert
BeratungsprogrammBundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW), umgesetzt durch das BAFA
Rechtsgrundlage iSFP-BonusFörderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) vom 21.12.2023, BAnz AT 29.12.2023 B1
Zuständige Stelle EBW/iSFPBAFA
Zuschuss Energieberatung50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars
Höchstbetrag EFH/ZFH (1–2 WE)650 €
Höchstbetrag Wohngebäude ab 3 WE850 €
Zusatzzuschuss WEG (Erläuterung in Eigentümerversammlung)einmalig bis zu 250 € (100 % des Honorars, max. 250 €)
iSFP-Bonus (BEG EM)+5 Prozentpunkte auf den Fördersatz der Effizienzmaßnahme
Anhebung Förderdeckel mit iSFPvon 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr
Gültigkeitsdauer iSFP-Bonus15 Jahre ab Ausstellung des iSFP
iSFP-Bonus ausgeschlossen fürHeizungstausch / Wärmeerzeuger (§ Heizungsförderung, KfW 458)
Auszahlung Beratungszuschussausschließlich an den/die Antragsteller/in (nicht ans Beratungsunternehmen)
iSFP-DruckapplikationVersion 2.6 (angekündigt 29.05.2026; EPBD-Anpassungen)

Geltungsbereich

Antragsberechtigt für die geförderte Energieberatung sind Eigentümer, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Voraussetzung ist, dass die Beratung von einer beim BAFA gelisteten, qualifizierten Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten (Energieeffizienz-Expertenliste, EEE) durchgeführt wird. Der Antrag wird vor Beginn der Beratung vom Energieberater im Namen des Antragstellers gestellt.

Der iSFP-Bonus greift in der BEG EM und setzt voraus, dass ein gültiger, im EBW-Programm geförderter iSFP für das Gebäude vorliegt und die umgesetzte Einzelmaßnahme dort als förderfähige Maßnahme empfohlen wurde. Er betrifft die Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik ohne Wärmeerzeuger, Heizungsoptimierung), die weiterhin über das BAFA beantragt werden. Der Wärmeerzeuger-Tausch (z. B. Wärmepumpe, Biomasse) läuft dagegen über die KfW (Programm 458) und wird nicht vom iSFP-Bonus erfasst – siehe KfW-Effizienzhaus-Stufen und 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch.

So wirkt der iSFP-Bonus (Rechenbeispiel)

Eine Fassadendämmung kostet 50.000 €.

Allein durch den iSFP steigt der Zuschuss in diesem Beispiel um 5.500 € – ein Vielfaches der Beratungskosten nach Abzug des BAFA-Zuschusses.

Häufige Fehler / Missverständnisse

Quellen

Änderungsverlauf

Stand