Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und iSFP-Bonus 2026 – BAFA-Energieberatung (EBW) und +5 % BEG-Förderung
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und iSFP-Bonus 2026 – BAFA-Energieberatung (EBW) und +5 % BEG-Förderung
Kurzantwort
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das zentrale Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie ein Wohngebäude über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann. Die Beratung selbst wird vom BAFA mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst – maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig bis zu 250 € zusätzlich, wenn der iSFP in einer Eigentümerversammlung erläutert wird.
Der große finanzielle Hebel ist aber der iSFP-Bonus in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Wird eine im iSFP empfohlene Effizienzmaßnahme (z. B. Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte, und die förderfähige Höchstgrenze verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr. Der Bonus gilt 15 Jahre ab Ausstellung des iSFP – nicht jedoch für den Heizungstausch (dieser hat mit dem Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus eigene Förderwege).
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Beratungsprogramm | Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW), umgesetzt durch das BAFA |
| Rechtsgrundlage iSFP-Bonus | Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) vom 21.12.2023, BAnz AT 29.12.2023 B1 |
| Zuständige Stelle EBW/iSFP | BAFA |
| Zuschuss Energieberatung | 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars |
| Höchstbetrag EFH/ZFH (1–2 WE) | 650 € |
| Höchstbetrag Wohngebäude ab 3 WE | 850 € |
| Zusatzzuschuss WEG (Erläuterung in Eigentümerversammlung) | einmalig bis zu 250 € (100 % des Honorars, max. 250 €) |
| iSFP-Bonus (BEG EM) | +5 Prozentpunkte auf den Fördersatz der Effizienzmaßnahme |
| Anhebung Förderdeckel mit iSFP | von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr |
| Gültigkeitsdauer iSFP-Bonus | 15 Jahre ab Ausstellung des iSFP |
| iSFP-Bonus ausgeschlossen für | Heizungstausch / Wärmeerzeuger (§ Heizungsförderung, KfW 458) |
| Auszahlung Beratungszuschuss | ausschließlich an den/die Antragsteller/in (nicht ans Beratungsunternehmen) |
| iSFP-Druckapplikation | Version 2.6 (angekündigt 29.05.2026; EPBD-Anpassungen) |
Geltungsbereich
Antragsberechtigt für die geförderte Energieberatung sind Eigentümer, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Voraussetzung ist, dass die Beratung von einer beim BAFA gelisteten, qualifizierten Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten (Energieeffizienz-Expertenliste, EEE) durchgeführt wird. Der Antrag wird vor Beginn der Beratung vom Energieberater im Namen des Antragstellers gestellt.
Der iSFP-Bonus greift in der BEG EM und setzt voraus, dass ein gültiger, im EBW-Programm geförderter iSFP für das Gebäude vorliegt und die umgesetzte Einzelmaßnahme dort als förderfähige Maßnahme empfohlen wurde. Er betrifft die Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik ohne Wärmeerzeuger, Heizungsoptimierung), die weiterhin über das BAFA beantragt werden. Der Wärmeerzeuger-Tausch (z. B. Wärmepumpe, Biomasse) läuft dagegen über die KfW (Programm 458) und wird nicht vom iSFP-Bonus erfasst – siehe KfW-Effizienzhaus-Stufen und 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch.
So wirkt der iSFP-Bonus (Rechenbeispiel)
Eine Fassadendämmung kostet 50.000 €.
- Ohne iSFP: Der Förderdeckel liegt bei 30.000 € je Wohneinheit und Jahr. Bei der Grundförderung von 15 % ergibt das einen Zuschuss von 4.500 € (15 % von 30.000 €).
- Mit iSFP: Der Deckel steigt auf 60.000 €, es sind also die vollen 50.000 € förderfähig, und der Fördersatz steigt auf 20 % (15 % + 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus). Der Zuschuss beträgt 10.000 € (20 % von 50.000 €).
Allein durch den iSFP steigt der Zuschuss in diesem Beispiel um 5.500 € – ein Vielfaches der Beratungskosten nach Abzug des BAFA-Zuschusses.
Häufige Fehler / Missverständnisse
- „Der iSFP-Bonus gilt auch für meine neue Wärmepumpe." Falsch – der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) gilt nur für Effizienzmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung), nicht für den Wärmeerzeuger-Tausch. Dort gibt es stattdessen den Klimageschwindigkeits-Bonus und den Einkommens-Bonus.
- „Der Bonus verfällt sofort, wenn ich nicht sofort saniere." Nein – der iSFP-Bonus ist 15 Jahre ab Ausstellung des iSFP gültig; die empfohlenen Maßnahmen können über diesen Zeitraum gestreckt umgesetzt werden.
- „Der iSFP muss exakt Punkt für Punkt umgesetzt werden." Nicht zwingend – geringfügige Abweichungen (z. B. Dämmung der obersten Geschossdecke statt der Dachschräge) sind unschädlich, solange die Maßnahme im iSFP beschrieben ist und die technischen Mindestanforderungen der BEG EM eingehalten werden.
- „Der Beratungszuschuss wird an den Energieberater gezahlt." Nein – der Zuschuss wird ausschließlich an den/die Antragsteller/in ausgezahlt; die Beratungskosten sind zunächst in voller Höhe vorzustrecken.
- „650 € Zuschuss bekomme ich immer." Nur bei entsprechendem Honorar – der Zuschuss beträgt 50 % des Honorars bis zum Höchstbetrag; ist das Honorar niedriger, ist auch der Zuschuss niedriger.
Quellen
- BAFA – Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Zuschusshöhen (50 %, max. 650 €/850 €, WEG 250 €), Ablauf und iSFP-Anforderungen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
- BMWE / energiewechsel.de – Erfolgreich sanieren mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-wohngebaeude.html
- Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) vom 21.12.2023, BAnz AT 29.12.2023 B1 (Grundlage iSFP-Bonus, Förderdeckel 30.000/60.000 €, 15-Jahres-Frist): https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf
- Förderdatenbank des Bundes – Energieberatung für Wohngebäude: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieberatung-fuer-wohngebaude.html
Änderungsverlauf
- 2026-07-11: Erstveröffentlichung der Faktenseite. Zuschusshöhen (50 %, max. 650 €/850 €, WEG-Erläuterungszuschuss 250 €) und Auszahlungsmodalität gegen die amtliche BAFA-Programmseite gegengeprüft; iSFP-Bonus-Mechanik (+5 Prozentpunkte, Förderdeckel 30.000 → 60.000 € je WE/Jahr, 15-Jahres-Frist, Ausschluss Wärmeerzeuger) gegen BEG-EM-Richtlinie und BAFA-FAQ belegt. factcheck_status=review_needed wegen offener Laufzeitfrage der EBW-Richtlinie (nach Sekundärquellen bis 31.12.2026 befristet) – amtliche Bestätigung ausstehend. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
Stand
- Stand: 2026-07-11
- Gültig ab: 2024-01-01 (iSFP-Bonus in der BEG EM in der Fassung vom 21.12.2023)
- Gültig bis: 2030-12-31 (Laufzeit der BEG-EM-Förderrichtlinie; die EBW-Beratungsrichtlinie ist nach Sekundärquellen bis 31.12.2026 befristet – zu prüfen)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (amtliche BAFA-Programmseite und BEG-EM-Richtlinie) ergänzt um BMWE-/Förderdatenbank-Programmseiten
- Lizenz: CC BY 4.0
- Hinweis: factcheck_status=review_needed – siehe Änderungsverlauf.