PSD2 (RL 2015/2366) – Nicht autorisierte Zahlungen: Sofort-Erstattung bis Ende des Folgegeschäftstags, auch bei grober Fahrlässigkeit (EuGH C-70/25) In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsakt | Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2), CELEX:32015L2366 [EUR-Lex] |
| Datum | 25. November 2015 (ABl. L 337 vom 23.12.2015) |
| Umsetzungsfrist | 13. Januar 2018 (Art. 115 PSD2) |
| DE-Umsetzung | ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) 2017 und §§ 675c–676c BGB |
| Erstattung nicht autorisierter Zahlung | unverzüglich, spätestens Ende des folgenden Geschäftstags [Art. 73 Abs. 1 PSD2; § 675u BGB] |
| Einzige Ausnahme | berechtigter Betrugsverdacht gegen den Kunden + schriftliche Mitteilung an die Behörde [Art. 73 Abs. 1 UAbs. 2 PSD2] |
| Anzeigefrist Kunde | unverzüglich; Ansprüche erlöschen spätestens 13 Monate nach Belastung [Art. 71 PSD2; § 676b BGB] |
| Haftung des Kunden (leichte Fahrlässigkeit / Verlust, Diebstahl) | bis höchstens 50 EUR [Art. 74 Abs. 1 PSD2; § 675v Abs. 1 BGB] |
| Haftung bei Vorsatz / grober Fahrlässigkeit | Kunde trägt den Schaden (grundsätzlich unbegrenzt) [Art. 74 Abs. 1 UAbs. 2 PSD2; § 675v Abs. 3 BGB] |
| Keine Haftung bei fehlender starker Kundenauthentifizierung (SCA) | Kunde haftet nicht, außer bei Betrug [Art. 74 Abs. 2 PSD2; § 675v Abs. 4 BGB] |
| Beweislast | Zahlungsdienstleister muss Authentifizierung und – für Haftung des Kunden – grobe Fahrlässigkeit beweisen [Art. 72 PSD2; § 675w BGB] |
| EuGH | C-70/25 (Tukowiecka), Urteil 15.10.2026, Erste Kammer; Vorlage Sąd Rejonowy w Koszalinie (PL) |
| Sachverhalt C-70/25 | Phishing über gefälschte Bankseite, SMS-Code erlangt, Überweisung 3.000 PLN (ca. 700 EUR); Bank verweigerte Erstattung wegen grober Fahrlässigkeit |
| Ausblick | PSR/PSD3: politische Einigung Nov. 2025, Verabschiedung noch offen; Anwendung voraussichtlich erst nach 2027 |
Geltungsbereich
Betroffen sind Verbraucher und Unternehmen als Zahler, die Konten, Karten oder Online-Banking bei Zahlungsdienstleistern im EWR nutzen. Erfasst sind nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, also solche ohne wirksame Zustimmung des Zahlers. Hat der Kunde die Überweisung selbst veranlasst, weil er einem Betrüger glaubte (Anlage- oder Romance-Scam, „Enkeltrick"), ist die Zahlung nach geltendem Recht in der Regel autorisiert – die Sofort-Erstattung nach Art. 73 greift dann nicht. Dazu sieht erst die geplante PSR Regeln vor.
Detail: Sofort-Erstattung (Art. 73 PSD2)
Der Zahlungsdienstleister muss den Betrag sofort erstatten und das Konto in den Zustand zurückversetzen, in dem es ohne die Belastung gewesen wäre (Wertstellung nicht später als die Belastung). Frist: Ende des Geschäftstags nach Kenntnis oder Mitteilung. Nach den vorliegenden Urteilsbesprechungen stellt der EuGH in C-70/25 klar:
- Erstattungspflicht und Verlustverteilung sind zwei Stufen: Art. 73 verlangt die Erstattung, Art. 74 verteilt den Schaden danach.
- Der Verdacht grober Fahrlässigkeit ist kein Grund für Verweigerung oder Verzögerung; nur der Betrugsverdacht gegen den Kunden (mit schriftlicher Behördenmitteilung) ist es.
- Die Bank kann nach der Erstattung Rückforderung geltend machen, muss aber den Pflichtverstoß des Kunden beweisen. Die bloße Aufzeichnung der Nutzung des Zahlungsinstruments genügt nicht automatisch.
Detail: Haftung und Beweislast (Art. 72, 74 PSD2)
Bis zur Anzeige haftet der Kunde bei leichter Fahrlässigkeit höchstens mit 50 EUR. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (z. B. Weitergabe von TAN/PIN, Eingabe von Zugangsdaten auf einer Phishing-Seite) trägt er den Schaden. Hat die Bank keine starke Kundenauthentifizierung (SCA) verlangt, haftet der Kunde nicht (außer bei Betrugsabsicht). SCA-Anforderungen: Art. 97 PSD2 i. V. m. Delegierter VO (EU) 2018/389.
Häufige Fehler
- Fehler: Erstattung erst nach „Prüfung" der Fahrlässigkeit abwarten. Richtig: Erstattung zunächst fordern und mit Verweis auf Art. 73 / § 675u BGB und die Frist (Ende des Folgegeschäftstags) setzen.
- Fehler: Die Meldung verschleppen. Richtig: Sofort anzeigen (Bank-Hotline, Sperr-Notruf 116 116), schriftlich dokumentieren; absolute Grenze 13 Monate.
- Fehler: Autorisierte Überweisungen an Betrüger wie nicht autorisierte behandeln. Richtig: Hier gelten andere Wege (Rückruf, Schadensersatz, künftig PSR).
- Fehler: Aus dem EuGH-Urteil folgern, die Bank dürfe nie Rückforderung geltend machen. Richtig: Sie darf, wenn sie grobe Fahrlässigkeit beweist.
- Beweislast für Anwender: Kunde dokumentiert Zeitpunkt der Kenntnis, Meldung, Anzeige bei der Polizei; Bank trägt Beweislast für Authentifizierung und grobe Fahrlässigkeit.
Offene Punkte (factcheck_status=review_needed)
- Das EuGH-Urteil C-70/25 wurde nur über drei Fachbesprechungen (CMS, MTR Legal, Bratby Law) ausgewertet; der Volltext auf curia.europa.eu wurde nicht direkt geprüft. ECLI:EU:C:2026:852 stammt nur aus einer Quelle.
- Art.-Nummern und Beträge der PSD2 sowie §§ 675u–676b BGB sind aus Gesetzestexten bekannt, aber nicht in dieser Sitzung gegen EUR-Lex / gesetze-im-internet.de im Volltext abgeglichen.
- Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung (BGH-Praxis zu grober Fahrlässigkeit, § 675u S. 2 BGB) sind nicht geprüft.
- PSR: Kompromisstext (Ratsdokument 8221/26 vom 17.04.2026, Art. 56) sieht laut Bratby Law Rückbehalt bei objektiv begründetem Verdacht auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit mit 15 Geschäftstagen vor; nicht verabschiedet. Plenarabstimmung laut Legislative Observatory indikativ 14.12.2026.
Änderungsverlauf
- 2026-11-06: Erstveröffentlichung. Stand auf Basis Sekundärquellen zu EuGH C-70/25; Primärquellenabgleich offen (review_needed).
Stand
- Stand: 2026-11-06
- Gültig ab: 2018-01-13 (Umsetzungsfrist PSD2)
- Status: in Kraft; PSR/PSD3 nicht verabschiedet
- Quellenautorität: A (EUR-Lex CELEX:32015L2366)
- Lizenz: CC BY 4.0
Quellen
- Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2), EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2015/2366/oj
- EU-Kommission – Zahlungsdienste: https://finance.ec.europa.eu/consumer-finance-and-payments/payment-services/payment-services_en
- Delegierte VO (EU) 2018/389 (SCA): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2018/389/oj
- EuGH C-70/25 (Tukowiecka), Urteil 15.10.2026: https://curia.europa.eu/site/jcms/p1_1000088574
- Besprechung CMS: https://cms.law/en/hun/legal-updates/cjeu-confirms-immediate-refund-of-unauthorised-payments-even-in-case-of-gross-negligence
- Besprechung MTR Legal: https://www.mtrlegal.com/en/cjeu-strengthens-refunds-for-unauthorised-payments/
- Besprechung Bratby Law: https://bratby.law/unauthorised-payment-refund-gross-negligence/
- ZAG: https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/
- PSD3/PSR-Status: https://www.mofo.com/resources/insights/260430-psd3-and-the-payment-services-regulation-key-developments