Weiterbildungsstipendium 2026 – Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Kurzantwort
Das Weiterbildungsstipendium ist Teil der Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundes und richtet sich an besonders erfolgreiche junge Fachkräfte nach einer Berufsausbildung. Es fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen sowie – unter Voraussetzungen – ein berufsbegleitendes Studium. Gefördert wird mit Zuschüssen von insgesamt bis zu 9.135 € über einen festen Förderzeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Folgejahre); pro Fördermaßnahme ist ein Eigenanteil von 10 % zu tragen, der den Gesamtförderbetrag nicht schmälert. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 € für die Anschaffung eines Computers. Aufnahmevoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Beruf mit einer Abschlussprüfung von mindestens 87 Punkten bzw. Note 1,9 oder besser – alternativ ein Platz 1–3 bei einem überregionalen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule. Die Aufnahme ist grundsätzlich bis zum Alter von 24 Jahren möglich (durch Freiwilligendienst, Elternzeit u. a. bis zu drei Jahre später). Wer bereits einen Hochschulabschluss hat, ist ausgeschlossen. Anders als das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist das Weiterbildungsstipendium ein leistungsabhängiges Auswahlstipendium und einkommensunabhängig. Die Mittel stellt das BMFTR (ehemals BMBF) bereit, die bundesweite Durchführung koordiniert die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB); vergeben wird es durch die zuständige Kammer/Berufsbildungsstelle (Gesundheitsfachberufe: direkt bei der SBB).
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Programm | Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung berufliche Bildung) |
| Rechtsgrundlage | BMBF-Richtlinien vom 08.08.2024 (Bekanntmachung Begabtenförderung berufliche Bildung) |
| Fördermittelgeber | Bund – BMFTR (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, ehem. BMBF) |
| Durchführung/Koordination | Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) gGmbH, Bonn |
| Bewilligende Stelle | Zuständige Kammer/Berufsbildungsstelle (IHK, HWK, Kammern freier Berufe u. a.); Gesundheitsfachberufe: SBB direkt |
| Gesamtförderbetrag | bis zu 9.135 € (Zuschüsse, nicht rückzahlbar) |
| Förderzeitraum | fest: Aufnahmejahr + 2 Folgejahre (max. 3 Jahre), Ende 31.12. des übernächsten Jahres |
| Eigenanteil je Maßnahme | 10 % (schmälert den Gesamtförderbetrag nicht) |
| IT-Bonus | 250 € im 1. Förderjahr für Computer (mit erster Maßnahme) |
| Geförderte Kosten | Maßnahme-, Fahrt-, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel, Prüfungskosten |
| Förderfähige Maßnahmen | fachliche/fachübergreifende Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen (Meister/Techniker/Fachwirt), berufsbegleitendes Studium (aufbauend) |
| Leistungsvoraussetzung | Abschlussprüfung ≥ 87 Punkte bzw. Note 1,9 oder besser |
| Alternative Zugänge | Platz 1–3 überregionaler Leistungswettbewerb ODER begründeter Vorschlag Arbeitgeber/Berufsschule |
| Altersgrenze | Aufnahme bis 24 Jahre; bis zu 3 Jahre später bei Freiwilligendienst, Elternzeit u. a. |
| Ausschluss | vorhandener Hochschulabschluss |
| Einkommensprüfung | nein (Auswahlstipendium, leistungsabhängig) |
| Antragslogik | „Erst Aufnahme, dann Förderung" – Maßnahmeantrag vor Maßnahmenbeginn |
| Abgrenzung zu AFBG | AFBG: Rechtsanspruch, altersunabhängig, Zuschuss+Darlehen; Stipendium: Auswahl, Altersgrenze, reiner Zuschuss |
Geltungsbereich
Das Weiterbildungsstipendium gilt bundesweit und richtet sich an beruflich Qualifizierte, die eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (duale Ausbildung) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf (z. B. Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Physiotherapie, MTA, PTA, Notfallsanitäter/-in, Logopädie) erfolgreich abgeschlossen haben. Es ist ein leistungs- und begabungsabhängiges Auswahlstipendium – kein Rechtsanspruch: Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Stelle im Rahmen der verfügbaren Plätze. Im Programm des Bundes werden jährlich mehr als 6.000 Personen neu aufgenommen.
Das Stipendium ist einkommensunabhängig und zielt auf die Weiterqualifizierung nach der Ausbildung. Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Maßnahmen: fachbezogene Lehrgänge (z. B. Schweißlehrgang, Wundmanagement, Palliative Care), Vorbereitungskurse auf Aufstiegsfortbildungen (Meister/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Betriebswirt/-in), fachübergreifende Seminare (Fremdsprachen, Softwarekurse, Qualitätsmanagement) sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen. Auch Weiterbildungen im Ausland (z. B. Intensivsprachkurse) sind möglich.
Vom Aufstiegsstipendium (ebenfalls SBB) ist das Weiterbildungsstipendium abzugrenzen: Das Aufstiegsstipendium fördert ein Erststudium an einer Hochschule für beruflich besonders Qualifizierte, das Weiterbildungsstipendium hingegen Weiterbildungen und berufsbegleitende Studiengänge. Wer bereits einen Hochschulabschluss besitzt, ist vom Weiterbildungsstipendium ausgeschlossen.
Wie funktioniert das Weiterbildungsstipendium
Schritt 1 — Voraussetzungen prüfen. Erforderlich sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein Leistungsnachweis: Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. Note 1,9 oder besser, alternativ Platz 1–3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers/der Berufsschule. Die Aufnahme ist grundsätzlich bis 24 Jahre möglich; Zeiten wie Freiwilligendienst oder Elternzeit verschieben die Grenze um bis zu drei Jahre.
Schritt 2 — Bewerben. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war (IHK, HWK, Kammer der freien Berufe, Berufsbildungsstelle). Bewerbende aus Gesundheitsfachberufen wenden sich direkt an die SBB. Verfahren: Stammblatt anfordern, mit Kopie des Berufsabschlusszeugnisses und weiteren Unterlagen einsenden. Bewerbungstermine legen die zuständigen Stellen selbst fest.
Schritt 3 — Aufnahme abwarten. Es gilt „erst Aufnahme, dann Förderung": Das Stipendium beginnt mit dem im Aufnahmeschreiben bestätigten Tag. Vor der Aufnahme begonnene Weiterbildungen sind nur förderfähig, wenn der Aufnahmeantrag vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Stelle vorlag.
Schritt 4 — Maßnahmen beantragen und abrufen. Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen die Lehrgänge selbst und stellen vor Beginn jeder Maßnahme einen Förderantrag. Aus dem Budget von bis zu 9.135 € lassen sich beliebig viele förderfähige Maßnahmen finanzieren, bis der Betrag ausgeschöpft oder der Dreijahreszeitraum beendet ist. Je Maßnahme sind 10 % Eigenanteil zu tragen. Im ersten Jahr ist zusätzlich der IT-Bonus (250 €) möglich.
Schritt 5 — Förderzeitraum beachten. Das Aufnahmejahr zählt unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin als erstes Förderjahr; das Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres. Kostenintensive Maßnahmen (z. B. Meistervorbereitung) schöpfen das Budget schnell aus – danach sind nur noch kleinere Lehrgänge möglich.
Häufige Fehler
- „Das Weiterbildungsstipendium ist dasselbe wie das Aufstiegs-BAföG." Falsch — das AFBG ist ein einkommensunabhängiger Rechtsanspruch ohne Altersgrenze mit Zuschuss- und Darlehensanteil; das Weiterbildungsstipendium ist ein leistungsabhängiges Auswahlstipendium mit Altersgrenze und reinem Zuschuss. Eine Kombination beider Förderungen für dieselben Kosten ist nicht möglich.
- „Ich kann mich auch mit einem Hochschulabschluss bewerben." Falsch — wer bereits einen Hochschulabschluss hat, ist ausgeschlossen. Für ein Erststudium beruflich Qualifizierter gibt es das Aufstiegsstipendium.
- „Die Note spielt keine Rolle." Falsch — regulär sind mindestens 87 Punkte bzw. Note 1,9 oder besser nötig. Ohne diese Note ist die Aufnahme nur über Platzierung 1–3 bei einem überregionalen Wettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers/der Berufsschule möglich.
- „Ich kann mich mit 30 noch bewerben." In der Regel falsch — die Aufnahme ist bis 24 Jahre möglich. Nur anrechenbare Zeiten (Freiwilligendienst, Elternzeit u. a.) verschieben die Grenze um bis zu drei Jahre.
- „Ich beantrage die Förderung nach dem Kurs." Falsch — die Förderung ist vor Beginn jeder Maßnahme zu beantragen; zudem gilt „erst Aufnahme, dann Förderung".
- „Der 10-%-Eigenanteil geht von den 9.135 € ab." Falsch — der Eigenanteil schmälert den Gesamtförderbetrag nicht; er ist zusätzlich zur bezuschussten Summe selbst zu tragen.
- „Ein berufsbegleitendes Studium ist ausgeschlossen." Falsch — ein berufsbegleitendes Studium, das auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbaut, ist unter Voraussetzungen förderfähig.
Quellen
- SBB – Weiterbildungsstipendium (Übersicht, Förderhöhe, Voraussetzungen): https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
- SBB – Wie wird gefördert (9.135 €, 10 % Eigenanteil, Förderzeitraum): https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/wie-wird-gefoerdert
- SBB – Was wird gefördert (förderfähige Maßnahmen, IT-Bonus, Kostenarten): https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/was-wird-gefoerdert
- SBB – Kann ich mich bewerben (87 Punkte/Note 1,9, Altersgrenze, Ausschluss Hochschulabschluss): https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/kann-ich-mich-bewerben
- BMFTR/BMBF – Richtlinien Begabtenförderung berufliche Bildung (Bekanntmachung 08.08.2024): https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/08/2024-08-08-Bekanntmachung-Berufsausbildung.html
- SBB – Aufstiegsstipendium (Abgrenzung): https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
Änderungsverlauf
- 2026-08-09: Erstveröffentlichung mit Stand 2026. Gesamtförderbetrag 9.135 € über max. 3 Jahre (Aufnahmejahr + 2 Folgejahre), Eigenanteil 10 % je Maßnahme (ohne Minderung des Gesamtbetrags), IT-Bonus 250 €, Leistungsvoraussetzung (≥ 87 Punkte/Note 1,9 oder besser bzw. Wettbewerbsplatzierung/Vorschlag), Altersgrenze (Aufnahme bis 24 Jahre, +3 Jahre bei anrechenbaren Zeiten), Ausschluss Hochschulabschluss, Antragslogik „erst Aufnahme, dann Förderung" sowie Zuständigkeit (SBB/BMFTR, Kammern) gegen die offiziellen SBB-Seiten (sbb-stipendien.de) und die BMBF-Richtlinien vom 08.08.2024 verifiziert. Abgrenzung zum Aufstiegs-BAföG (AFBG) und zum Aufstiegsstipendium ergänzt. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
Stand
- Stand: 2026-08-09
- Gültig ab: 2024-08-08 (geltende BMBF-Richtlinien Begabtenförderung berufliche Bildung)
- Status: aktuell (factcheck_status: ok — Fördersätze, Voraussetzungen und Verfahren gegen die offiziellen Seiten der SBB und die BMBF-Richtlinien geprüft; Aufnahme ist Auswahlentscheidung der zuständigen Stelle, kein Rechtsanspruch)
- Quellenautorität: A (BMFTR/BMBF, SBB als bundesweit koordinierende Stelle)
- Lizenz: CC BY 4.0