Nexvyra

Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Online-Käufen (§ 312g Abs. 2 BGB) – Maßanfertigung, Hygieneware, Software, Hotel und Mietwagen In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-10-15 · letzte Prüfung: 2026-10-15 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Haustürverträgen (§ 312g Abs. 1, § 355 BGB) gilt nicht unbegrenzt: **§ 312g Abs. 2 BGB** listet **13 Vertragsarten**, bei denen es „sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben" **nicht besteht**. Typische Beispiele sind **individuell angefertigte Ware** (Nr. 1), **schnell verderbliche Ware** (Nr. 2), **versiegelte Hygiene- oder Gesundheitsschutzware** nach Entsiegelung (Nr. 3), **entsiegelte Software und Ton-/Videoaufnahmen** (Nr. 6) sowie **datumsgebundene Beherbergung, Mietwagen, Freizeit- und Gastronomieleistungen** (Nr. 9). Wer in den Ausnahmen landet, hat nur noch Gewährleistungsrechte bei Mängeln und die vertraglichen Rücktritts- oder Stornoregeln des Anbieters.

Kernfakten

PunktWert
Nr. in § 312g Abs. 2Ausnahme
1Ware, die nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist
2Ware, die schnell verderben kann oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
3Versiegelte Ware, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
4Ware, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde
5Alkoholische Getränke mit marktabhängigem Preis, deren Lieferung frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss erfolgt
6Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
7Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte (außer Abonnementverträge)
8Waren oder Dienstleistungen mit Preis, der von Finanzmarktschwankungen abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat
9Bestimmte Dienstleistungen mit spezifischem Termin oder Zeitraum: Beherbergung außer zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken, weitere Freizeitdienstleistungen
10Öffentlich zugängliche Versteigerungen
11Dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat
12Wett- und Lotteriedienstleistungen (mit Rückausnahmen bei telefonischem oder Haustürgeschäft)
13Notariell beurkundete Verträge

Wie die Ausnahmen wirken

Die Ausnahmen sind eng auszulegen, denn das Widerrufsrecht ist der Regelfall. Der Unternehmer muss darlegen und beweisen, dass ein Ausnahmetatbestand vorliegt. Bei Nr. 3 und Nr. 6 hängt der Ausschluss davon ab, dass die Versiegelung tatsächlich entfernt wurde: Wer ein verpacktes Produkt original verschlossen zurücksendet, kann widerrufen. Bei Nr. 1 zählt, ob die Ware auf den Verbraucher zugeschnitten ist; bloße Konfigurationen aus Standardbauteilen fallen in der Regel nicht darunter (Einzelfall, Rechtsprechung uneinheitlich).

Reise und Freizeit im Besonderen

Für Nr. 9 ist entscheidend, dass der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das betrifft Hotelzimmer, Ferienunterkünfte (soweit nicht zu Wohnzwecken), Mietwagen, Restaurantreservierungen und Eventtickets. Ob man kostenlos stornieren kann, richtet sich dann nur nach den Stornobedingungen des Anbieters. Personenbeförderung (Flug, Bahn, Bus) ist bereits nach § 312 Abs. 2 Nr. 14 BGB weitgehend ausgenommen; Pauschalreisen folgen dem Rücktrittsrecht nach § 651h BGB. Pauschale Hotel-Stornostaffeln (häufig 90/70/60 % des Preises) sind keine gesetzliche Regel, sondern eine DEHOGA-Empfehlung und Gegenstand von Instanzrechtsprechung. Siehe dazu [[widerrufsrecht-reise-freizeit-312g-bgb]] und [[hotelstornierung-651h-bgb]].

Häufige Fehler

Verwandte Themen

[[widerrufsrecht-355-bgb]] · [[widerrufsrecht-reise-freizeit-312g-bgb]] · [[hotelstornierung-651h-bgb]] · [[agb-kontrolle-305-307-bgb]]

Änderungsverlauf

Quellen

Letzte Änderung:
2026-10-15
Letzte Prüfung:
2026-10-15
In Kraft seit:
2014-06-13
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0