BAFA TPB – Technische Projektbeschreibung vor Antragstellung (BEG EM) – Pflichtinhalte, TPB-ID, Frist
Kurzantwort
Die Technische Projektbeschreibung (TPB) ist bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Grundlage für den Förderantrag bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (außer Heizung). Sie wird vor der Antragstellung von einem in der dena-Expertenliste gelisteten Energieeffizienz-Experten (EEE) in einem digitalen BAFA-Formular erstellt. Nach dem Ausfüllen erzeugt das System eine TPB-ID, die der oder die Antragstellende im BAFA-Portal in den Förderantrag einträgt. Die TPB-ID ist maximal zwei Monate gültig – innerhalb dieser Frist muss der Antrag gestellt werden, sonst muss die TPB neu erstellt werden. Beim Heizungstausch (Wärmeerzeuger) und bei der Heizungsoptimierung ist keine TPB nötig; dort genügt die Fachunternehmererklärung bzw. der separate Nachweisweg.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Instrument | Technische Projektbeschreibung (TPB) – Grundlage des BEG-EM-Förderantrags [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Programm | BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) [BAFA Förderprogramm] |
| Zuständige Stelle | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [BAFA] |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), BMWK [BEG-EM-Richtlinie] |
| Wer erstellt die TPB | Energieeffizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste [BAFA / energie-effizienz-experten.de] |
| Zeitpunkt | vor der Antragstellung (Antrag stets vor Vorhabenbeginn) [BAFA Antragstellung] |
| Ergebnis | System erzeugt eine TPB-ID, die im BAFA-Antragsformular anzugeben ist [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Gültigkeit der TPB-ID | maximal 2 Monate ab Erstellung; in dieser Frist muss der Antrag gestellt werden [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Pflicht bei | Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (außer Heizung) [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Keine TPB nötig bei | Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizung) und Heizungsoptimierung [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Zugang zum Formular | Login mit den Zugangsdaten aus der Energieeffizienz-Expertenliste [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Nach Durchführung | Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE vor dem Verwendungsnachweis [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
Geltungsbereich
Die TPB ist bei der BEG EM immer dann erforderlich, wenn Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung von Wänden, Dach oder Kellerdecke, Fenster- und Türentausch) oder an der Anlagentechnik außer Heizung (z. B. Lüftung mit Wärmerückgewinnung) beantragt werden. In diesen Fällen bescheinigt der Energieeffizienz-Experte in der TPB die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme. Ohne gültige TPB-ID kann der Antrag für diese Gewerke nicht gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Eigentümer und weitere Berechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Der einzubindende EEE muss in der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.
Ablauf Schritt für Schritt
- EEE beauftragen: einen in der dena-Expertenliste gelisteten Energieeffizienz-Experten auswählen (Verzeichnis unter energie-effizienz-experten.de).
- TPB erstellen: Der EEE loggt sich mit seinen Zugangsdaten aus der Expertenliste in das digitale TPB-Formular ein und erfasst die Projektdaten der geplanten Maßnahme.
- TPB-ID erhalten: Nach Fertigstellung erzeugt das System eine TPB-ID, die der EEE an die Antragstellenden weitergibt.
- Antrag stellen: Die Antragstellenden geben die TPB-ID im BAFA-Onlineportal an – der Antrag muss vor Vorhabenbeginn und innerhalb von zwei Monaten nach Erstellung der TPB-ID gestellt werden.
- Nach Durchführung: Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der EEE den Technischen Projektnachweis (TPN), bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird.
Ausnahmen
Für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstausch) und für die Heizungsoptimierung ist keine TPB erforderlich. Für diese Maßnahmen läuft der Nachweis über die Fachunternehmererklärung bzw. den jeweils vorgesehenen Weg; die Heizungsförderung für Wohngebäude wird zudem überwiegend über die KfW abgewickelt.
Häufige Fehler
- TPB und TPN verwechselt: Die TPB (Technische Projektbeschreibung) steht vor dem Antrag, der TPN (Technischer Projektnachweis) kommt nach der Umsetzung. Es sind zwei getrennte Schritte.
- Zwei-Monats-Frist verstreichen lassen: Wird der Antrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erstellung der TPB-ID gestellt, verfällt die TPB-ID und die TPB muss neu erstellt werden.
- TPB beim Heizungstausch erwartet: Für Wärmeerzeuger und Heizungsoptimierung ist keine TPB vorgesehen – hier genügt die Fachunternehmererklärung.
- Vorhabenbeginn vor Antrag: Wie in der gesamten BEG EM gilt „Antrag vor Auftrag" – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann die Förderung ausschließen. Die TPB-Erstellung selbst gilt nicht als Vorhabenbeginn.
- Berater ohne Listeneintrag: Nur Energieeffizienz-Experten aus der dena-Expertenliste können das TPB-Formular nutzen und die TPB erstellen.
Quellen
- BAFA – Informationen für Fachunternehmen und Energieeffizienz-Experten (TPB/TPN, TPB-ID, Gültigkeit):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Energieberater/informationen_fuer_energieberater_node.html
- BAFA – Informationen zur Antragstellung (BEG EM):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende_node.html
- BAFA – Förderprogramm im Überblick (BEG):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
- BEG-EM-Richtlinie des BMWK (BAFA-Download):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_richtline_beg_em_20231221_PDF.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena):: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Änderungsverlauf
- 2026-07-19: Erstveröffentlichung der Faktenseite. TPB-Definition, Rolle des EEE, TPB-ID, Zwei-Monats-Gültigkeit sowie die Abgrenzung „Pflicht bei Gebäudehülle/Anlagentechnik – keine TPB bei Heizung" am 2026-07-19 gegen die amtlichen BAFA-Seiten geprüft. Hinweis: Für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt eine überarbeitete BEG-Förderrichtlinie (BAFA). | change_type=initial_publication reviewed_by="Nexvyra Bau-Agent" field="topic_lifecycle" new="published"
Stand
- Stand: 2026-07-19
- Gültig ab: 2024-01-01
- Gültig bis: offen (laufende BEG-EM-Richtlinie; für Anträge ab 21.07.2026 überarbeitete Fassung)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (BEG-EM-Richtlinie / BAFA als Primärquelle)
- Lizenz: CC BY 4.0