Kann ich Wärmepumpe und iSFP-Bonus kombinieren?
Kurzantwort
Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nicht für die Wärmepumpe selbst. Der Heizungstausch (Wärmepumpe) wird über die separate Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458) gefördert und hat dort eigene Boni – aber keinen iSFP-Aufschlag. Der iSFP-Bonus greift nur bei den „sonstigen Effizienzmaßnahmen" an Gebäudehülle und Anlagentechnik über das BAFA (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung). Kombinieren lohnt sich trotzdem: Die Höchstgrenzen für Effizienzmaßnahmen und Heizungstausch gelten unabhängig voneinander, sodass bei einer Wohneinheit mit iSFP-Bonus insgesamt bis zu 90.000 € förderfähige Ausgaben zusammenkommen können (60.000 € Effizienzmaßnahmen + 30.000 € Heizungstausch).
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| iSFP-Bonus | +5 Prozentpunkte [BEG-EM-Richtlinie 20.07.2026; BMWE-FAQ 2.3] |
| Gilt der iSFP-Bonus für die Wärmepumpe? | Nein – nur für sonstige Effizienzmaßnahmen (Hülle/Anlagentechnik) [BMWE-FAQ 2.3] |
| Förderung der Wärmepumpe | Heizungsförderung KfW-Zuschuss 458, Grundförderung 30 %, max. 70 % [KfW-Heizungsförderung] |
| Höchstgrenze Effizienzmaßnahmen (BAFA) | 30.000 € pro Wohneinheit/Jahr [BMWE-FAQ 2.3] |
| Höchstgrenze Effizienzmaßnahmen mit iSFP | 60.000 € pro Wohneinheit [BMWE-FAQ 2.3] |
| Höchstgrenze Heizungstausch (KfW) | 30.000 € pro Wohneinheit – gilt unabhängig von der Effizienz-Grenze [BMWE-FAQ 2.3] |
| Mögliche Gesamt-Förderausgaben (WE mit iSFP) | bis 90.000 € (60.000 € + 30.000 €) [BMWE-FAQ 2.3] |
| Umsetzungsfenster iSFP-Maßnahmen | innerhalb von 15 Jahren nach iSFP-Erstellung [BEG-EM-Richtlinie 20.07.2026] |
| Antragsstellen | Wärmepumpe: KfW (458); Effizienzmaßnahmen + iSFP-Bonus: BAFA |
So funktioniert die Kombination
Wärmepumpe und iSFP-Bonus laufen über zwei getrennte Förderstränge, die sich nicht gegenseitig ausschließen:
- Wärmepumpe → KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458). Grundförderung 30 %, dazu je nach Fall Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienzbonus bis zu einem Deckel von 70 %. Förderfähig sind maximal 30.000 € pro Wohneinheit. Ein iSFP-Bonus wird hier nicht gewährt.
- Gebäudehülle & Anlagentechnik → BEG EM beim BAFA. Hier greift der iSFP-Bonus von +5 Prozentpunkten, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird. Der iSFP hebt außerdem die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Weil beide Höchstgrenzen laut BMWE-FAQ 2.3 „unabhängig voneinander" gelten, kann eine Wohneinheit mit iSFP-Bonus in der Summe bis zu 90.000 € förderfähige Ausgaben ausschöpfen, wenn parallel eine Wärmepumpe eingebaut und Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden.
Häufige Missverständnisse
- „Der iSFP-Bonus erhöht auch den Wärmepumpen-Zuschuss." Falsch. Der iSFP-Bonus wirkt ausschließlich auf die BEG-EM-Effizienzmaßnahmen beim BAFA, nicht auf die KfW-Heizungsförderung.
- „Effizienzbonus = iSFP-Bonus." Nein – das sind zwei verschiedene Boni. Der Effizienzbonus (+5 %) gehört zur Wärmepumpen-Förderung (z. B. für Sole/Wasser-Wärmepumpen oder natürliches Kältemittel). Der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) gehört zu den Effizienzmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik.
- „Ohne iSFP bringt die Kombination nichts." Auch ohne iSFP lassen sich Wärmepumpe (KfW) und Effizienzmaßnahmen (BAFA) parallel fördern – der iSFP erhöht lediglich Fördersatz (+5 Prozentpunkte) und Kostengrenze (auf 60.000 €) im Effizienz-Strang.
Beispiel
Ein selbstnutzender Eigentümer eines Einfamilienhauses lässt zuerst einen iSFP erstellen. Anschließend baut er eine Wärmepumpe ein (Antrag KfW 458) und dämmt die Fassade (Antrag BAFA, Maßnahme aus dem iSFP). Auf die Fassadendämmung erhält er den iSFP-Bonus von +5 Prozentpunkten, und die Höchstgrenze für Effizienzmaßnahmen steigt auf 60.000 €. Die Wärmepumpe wird davon unabhängig mit bis zu 30.000 € förderfähigen Kosten gefördert. In der Summe stehen ihm damit bis zu 90.000 € förderfähige Ausgaben offen.
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Quellen
- BMWE / Energiewechsel – FAQ BEG 2.3 „Höchstgrenzen förderfähiger Ausgaben für sonstige Effizienzmaßnahmen" (iSFP-Bonus, 60.000 € / 90.000 €):: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-beg-02-03.html
- BMWE – Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)", Stand 20.07.2026 (iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte, 15-Jahres-Frist):: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/PDF-Anlagen/BEG/beg-richtlinien-juli-2026/20260720-beg-einzelmassnahmen.pdf?__blob=publicationFile
- BAFA – „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Anpassungen zum 21. Juli 2026" (Zuständigkeit BAFA/KfW, Strukturkontinuität):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20260709_beg.html
- BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (iSFP):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
- KfW – Heizungsförderung, Zuschuss 458 (Wärmepumpe, bis 70 %):: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/
Änderungsverlauf
- 2026-08-08: Erstveröffentlichung. Quellen gegen amtliche Stellen (BMWE/Energiewechsel-FAQ 2.3, BEG-EM-Richtlinie 20.07.2026, BAFA, KfW) geprüft, alle URLs auf HTTP 200 getestet. Rechtsstand nach BEG-Reform vom 21.07.2026. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
Stand
- Stand: 2026-08-08
- Gültig ab: 2026-07-21
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (BMWE-Richtlinie/FAQ als Primärquelle, BAFA/KfW B)
- Lizenz: CC BY 4.0