BEG-EM – Fenstertausch 2026
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Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| U-Wert Fenster / Balkon- / Terrassentüren | ≤ 0,95 W/(m²·K) |
| U-Wert Dachflächenfenster | ≤ 1,0 W/(m²·K) |
| U-Wert Hauseingangs- / Außentüren | ≤ 1,3 W/(m²·K) |
| U-Wert Ertüchtigung Fenster (z. B. Kastenfenster) | ≤ 1,3 W/(m²·K) |
| U-Wert barrierearme / einbruchhemmende Fenster | ≤ 1,1 W/(m²·K) |
| U-Wert Fenster bei Baudenkmalen | ≤ 1,4 W/(m²·K) |
| Pflicht | Einbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE) |
Technische Mindestanforderungen
Maßgeblich ist Anlage 1 zur BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1, Abschnitt 1.1). Die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten gelten nach Abschluss der Maßnahme für das eingebaute Bauteil:
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren: U ≤ 0,95 W/(m²·K)
- Dachflächenfenster: U ≤ 1,0 W/(m²·K)
- Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren: U ≤ 1,3 W/(m²·K)
- Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster: U ≤ 1,1 W/(m²·K)
- Ertüchtigung von Fenstern, Kastenfenstern, Sonderverglasung: U ≤ 1,3 W/(m²·K)
- Fenster bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz: U ≤ 1,4 W/(m²·K) (bzw. 1,6 W/(m²·K) mit echten glasteilenden Sprossen)
- Vorhangfassaden: U ≤ 1,3 W/(m²·K)
Für Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12 °C < T < 19 °C gelten gelockerte Werte (z. B. 1,3 statt 0,95 W/(m²·K) bei Fenstern).
Zusätzlich ist bei allen Maßnahmen auf eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung zu achten. Bei barrierearmen Fenstern darf das Drehmoment am Fenstergriff 5 Nm nicht überschreiten; einbruchhemmende Fenster müssen mindestens Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 erfüllen.
Förderfähig sind insbesondere
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenstern, Glasdächern
- Erneuerung von Vorhangfassaden
- Erneuerung von Außentüren und Hauseingangstüren beheizter Räume
- Ertüchtigung bestehender Fenster (z. B. Kastenfenster), sofern Mindest-U-Werte eingehalten werden
- Einbau einbruchhemmender oder barrierearmer Fenster
- Einbau von Fenstern bei Baudenkmalen (mit gelockerten U-Wert-Anforderungen)
Förderfähige Kosten
- Material und fachgerechter Einbau der Fenster und Türen
- Demontage und Entsorgung der Altfenster bzw. -türen
- Notwendige Anpassungsarbeiten am Mauerwerk, Putz, Anschlussfugen, Fensterbänke, Rollläden, Verschattung
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten (zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)
Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.
Antragsweg
- Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle.
- Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
- Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker.
- Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
- Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE inkl. U-Wert-Nachweis aus den Datenblättern der Hersteller.
- Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses.
Geltungsbereich
Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.
Ausnahmen
Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.
Häufige Fehler
Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.
Beispiel
Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.
Quellen
- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1, Anlage 1): bundesanzeiger.de
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: bafa.de
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): bafa.de
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen: bafa.de (PDF)
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM: bafa.de (PDF)
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.