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BEG-EM – Fenstertausch 2026

Förderung BEG-EM Fenster BAFA Deutschland 2026
Kurzantwort Der Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie Außentüren ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sind 20 % möglich. Förderfähig sind maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP-Bonus). Neue Fenster und Balkon-/Terrassentüren müssen einen U-Wert von höchstens 0,95 W/(m²·K) erreichen, Hauseingangstüren höchstens 1,3 W/(m²·K). Antragstelle ist das BAFA, der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben
iSFP-Bonus+5 % (Gesamt: 20 %)
Höchstgrenze förderfähige Kosten30.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto
Maximaler Zuschuss (mit iSFP)12.000 € pro Wohneinheit und Jahr
U-Wert Fenster / Balkon- / Terrassentüren≤ 0,95 W/(m²·K)
U-Wert Dachflächenfenster≤ 1,0 W/(m²·K)
U-Wert Hauseingangs- / Außentüren≤ 1,3 W/(m²·K)
U-Wert Ertüchtigung Fenster (z. B. Kastenfenster)≤ 1,3 W/(m²·K)
U-Wert barrierearme / einbruchhemmende Fenster≤ 1,1 W/(m²·K)
U-Wert Fenster bei Baudenkmalen≤ 1,4 W/(m²·K)
PflichtEinbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE)

Technische Mindestanforderungen

Maßgeblich ist Anlage 1 zur BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1, Abschnitt 1.1). Die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten gelten nach Abschluss der Maßnahme für das eingebaute Bauteil:

Für Zonen von Nichtwohngebäuden mit 12 °C < T < 19 °C gelten gelockerte Werte (z. B. 1,3 statt 0,95 W/(m²·K) bei Fenstern).

Zusätzlich ist bei allen Maßnahmen auf eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung zu achten. Bei barrierearmen Fenstern darf das Drehmoment am Fenstergriff 5 Nm nicht überschreiten; einbruchhemmende Fenster müssen mindestens Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 erfüllen.

Förderfähig sind insbesondere

Förderfähige Kosten

Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.

Antragsweg

  1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle.
  2. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
  3. Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker.
  4. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
  5. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE inkl. U-Wert-Nachweis aus den Datenblättern der Hersteller.
  6. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
  7. Auszahlung des Zuschusses.

Geltungsbereich

Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.

Ausnahmen

Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.

Häufige Fehler

Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.

Beispiel

Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.

Quellen

Stand:
2026-05-28
Gültig ab:
2026-01-01
Status:
aktuell
Quellenautorität:
A (Primärquellen BAFA / Bundesanzeiger)
Lizenz:
CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.