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BEG-Förderung Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen 2026 – Landesförderung, Wasserrecht, Klimazone

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-07-03 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

BEG-Förderung Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen 2026 – Landesförderung, Wasserrecht, Klimazone

Kurzantwort

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) übernimmt in Nordrhein-Westfalen — wie bundesweit — bis zu 70 % der Investitionskosten einer Wärmepumpen-Anlage im Bestand: 30 % Grundförderung + 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus (bei Heizungstausch bis 31.12.2028) + 20 % Einkommensbonus (bei zvE ≤ 40.000 €) — max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit im EFH. In Nordrhein-Westfalen kommen landesspezifische Besonderheiten hinzu: progres.nrw ab 02/2026 mit neuem Fokus: Standard-WP fuer Ein-/Zweifamilienhaeuser vom Bund; Land foerdert nur noch KOMPLEXE Systeme (Erdwaerme bis 12.000 €, Kalte Nahwaermenetze). Fuer Standard-WP: BAFA-BEG bleibt einzige Foerderung. Zuständig für Wasserrechts-Erlaubnisse (bei Sole-Wasser-WP oder Grundwasser-WP nach §§ 8, 9 WHG) sind Bezirksregierungen Arnsberg/Duesseldorf/Koeln/Muenster/Detmold; Untere Wasserbehoerden der Kreise. Erdwärme-Bohrungen > 100 m fallen in Nordrhein-Westfalen zusätzlich unter das Bundesberggesetz — zuständig ist das Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie (das bundesweit groesste Bergamt). Klimazone: mittel-warm (Region 8-12, atlantisch gemäßigt). Empfehlung: Rheinland mild (JAZ 3,4), Sauerland/Eifel kalt (JAZ 3,7+). Regional differenzieren..

Kernfakten

PunktWert
Rechtsgrundlage BundBundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Richtlinie vom 09.12.2022 (aktuelle Fassung 2026)
Grundförderung Wärmepumpe30 % der förderfähigen Kosten
Klima-Geschwindigkeitsbonus+ 20 % bei Heizungstausch bis 31.12.2028
Einkommensbonus+ 30 % bei zvE ≤ 40.000 €/Jahr (Haushaltseinkommen)
Effizienzbonus+ 5 % bei natürlichem Kältemittel (Propan R290) oder Wasser/Sole als Wärmequelle
Maximaler Fördersatz70 % (Grund + Geschwindigkeit + Einkommen) bzw. 75 % mit Effizienzbonus
Förderfähige Kosten max.30.000 € pro Wohneinheit im EFH; höher bei MFH
AntragsstelleKfW (nicht mehr BAFA seit 2024 für Heizungsförderung)
Antrag vor VorhabenbeginnPflicht — sonst Verlust der Förderung
Landesbauordnung (NW)BauO NRW
Landes-Zusatzförderungprogres.
Zuständige WasserbehördeBezirksregierungen Arnsberg/Duesseldorf/Koeln/Muenster/Detmold; Untere Wasserbehoerden der Kreise
Zuständiges Bergamt (Bohrungen > 100 m)Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie (das bundesweit groesste Bergamt)
Klimazonemittel-warm (Region 8-12, atlantisch gemäßigt)
COP-/JAZ-EmpfehlungRheinland mild (JAZ 3,4), Sauerland/Eifel kalt (JAZ 3,7+). Regional differenzieren.
Landes-EnergieagenturNRW.Energy4Climate (Landesgesellschaft)
Landes-FörderbankNRW.BANK

Geltungsbereich und Landesbezug

Die BEG EM ist Bundesrecht und gilt in Nordrhein-Westfalen unverändert. Bundesland-spezifisch ergänzen sich folgende Regelungen:

BEG-Fördermatrix Wärmepumpe 2026

Grundförderung 30 % — für alle förderfähigen Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser). Voraussetzung: BAFA-Systemliste-Eintrag, JAZ mindestens 3,0, hydraulischer Abgleich, sachgerechter Rückbau der Altheizung.

Klima-Geschwindigkeitsbonus + 20 % — für Heizungstausch bis 31.12.2028 aus fossilem Bestand (Öl, Gas, Kohle-Nachtspeicher) oder aus Biomasse/Gas-Hybrid älter als 20 Jahre.

Einkommensbonus + 30 % — bei zu versteuerndem Einkommen ≤ 40.000 € (Haushalt). Nachweis über Steuerbescheid der Vorvorjahre.

Effizienzbonus + 5 % — bei natürlichem Kältemittel (Propan R290) oder Wasser/Sole/Erdwärme als Wärmequelle. Ausschluss synthetischer Kältemittel (HFKW).

Maximaler Kumulationssatz: 70 % (Grund + Geschwindigkeit + Einkommen) bzw. 75 % (mit Effizienzbonus). Max. Förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit im EFH — daraus ergibt sich max. Zuschuss 22.500 € (75 %). Bei Mehrfamilienhaus höhere Deckelung nach Anzahl WE.

Antragsverfahren Schritt für Schritt

Schritt 1 — Energieeffizienz-Experte einbinden. Für Heizungsförderung Pflicht: eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) unter energie-effizienz-experten.de. Empfehlung: Fachbetrieb + unabhängiger Berater trennen.

Schritt 2 — BAFA-Systemliste prüfen. Die geplante WP muss in der BAFA-Systemliste eingetragen sein. Nur gelistete WPs erhalten Förderung.

Schritt 3 — Wasser-/Bergrecht klären. Bei Sole-/Wasser-WP: Erlaubnis bei Bezirksregierungen Arnsberg/Duesseldorf/Koeln/Muenster/Detmold; Untere Wasserbehoerden der Kreise einholen. Bei Bohrung > 100 m: Anzeige beim Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie (das bundesweit groesste Bergamt). Wichtig: Genehmigung/Anzeige VOR KfW-Antrag.

Schritt 4 — KfW-Antrag stellen. Über das KfW-Zuschussportal (kfw.de). Antrag PRIVATPERSONEN — Antragsnummer 458 (Heizungsförderung Wohngebäude). Antrag vor Auftragsvergabe und vor Vorhabenbeginn — sonst Verlust der Förderung.

Schritt 5 — Landes-Zusatzförderung parallel. Bei NRW.BANK: progres. Kombinationsgrenzen prüfen (EU-Beihilferecht, De-minimis).

Schritt 6 — Nach Fertigstellung. Verwendungsnachweis mit Rechnungen, hydraulischer Abgleich-Protokoll, JAZ-Nachweis. KfW zahlt in einer Rate binnen 2-3 Monaten nach Verwendungsnachweis.

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Siehe auch

Stand