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BEG-EM-Förderung für Wärmepumpen 2026

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-06-01 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gewährt 2026 zwischen 30 % und 70 % Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude. Förderfähig sind maximal 30.000 € Investitions- kosten – also bis zu 21.000 € Zuschuss bei voller Boni-Ausnutzung. Antragstellung erfolgt bei der KfW (Programm 458), vor Beauftragung des Handwerkers.

Kernfakten

PunktWert
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus+20 % (bis 31.12.2028)
Effizienzbonus+5 % (Sole/Wasser oder natürliches Kältemittel)
Einkommensbonus+30 % (zvE ≤ 40.000 EUR / Jahr)
Maximaler Fördersatz70 %
Max. förderfähige Kosten EFH30.000 EUR pro Jahr
Max. förderfähige Kosten MFH (erste WE)30.000 EUR
Max. förderfähige Kosten MFH (je weitere WE 2-6)+15.000 EUR
Max. förderfähige Kosten MFH (ab 7. WE)+8.000 EUR
Antragstelle Wohngebäude (selbstnutzende Eigentümer)KfW (Zuschussprogramm 458)
Antragstelle Nichtwohngebäude / VermieterBAFA
AntragsfristVOR Auftragserteilung an Fachunternehmen
Umsetzungsfrist nach Bewilligung36 Monate

Förderhöhen im Detail

KomponenteProzentsatzBedingung
Grundförderung30 %für alle selbstnutzenden Eigentümer
Klimageschwindigkeits-Bonus+20 %Tausch einer alten Heizung (Öl, Kohle, Nachtspeicher oder Gas ≥ 20 Jahre)
Einkommens-Bonus+30 %Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr
Effizienz-Bonus+5 %besonders effiziente Wärmepumpen (Erd-, Wasser- oder Luft-WP mit Kältemittel R290 etc.)
Maximum kombiniert70 %Boni-Deckel

Förderfähige Kosten

Voraussetzungen

Antragsweg

  1. Beratung mit Energie-Effizienz-Experte (kann separat gefördert werden).
  2. Angebot vom Handwerker einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
  3. Antrag bei der KfW über das Zuschussportal: Programm 458 (Wärmepumpe für Wohngebäude).
  4. Nach Förderzusage: Vertrag mit dem Handwerker, Einbau, Inbetriebnahme.
  5. Nach Abschluss: Verwendungsnachweis bei der KfW einreichen.
  6. Auszahlung des Zuschusses auf das eigene Konto.

Quellen

Amtliche Primärquellen (Stufe A/B):

Änderungsverlauf

Stand