BEG-EM-Förderung für Wärmepumpen 2026
Kurzantwort
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gewährt 2026 zwischen 30 % und 70 % Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude. Förderfähig sind maximal 30.000 € Investitionskosten – also bis zu 21.000 € Zuschuss bei voller Boni-Ausnutzung. Antragstellung erfolgt bei der KfW (Programm 458), vor Beauftragung des Handwerkers.
Förderhöhen im Detail
| Komponente | Prozentsatz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle selbstnutzenden Eigentümer |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | +20 % | Tausch einer alten Heizung (Öl, Kohle, Nachtspeicher oder Gas ≥ 20 Jahre) |
| Einkommens-Bonus | +30 % | Haushaltseinkommen ≤ 40.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr |
| Effizienz-Bonus | +5 % | besonders effiziente Wärmepumpen (Erd-, Wasser- oder Luft-Wärmepumpe mit Kältemittel R290 etc.) |
| Maximum kombiniert | 70 % | Boni-Deckel |
Förderfähige Kosten
- Maximal förderfähige Investitionssumme: 30.000 € für die erste Wohneinheit.
- Bei voller Boni-Ausnutzung also bis zu 21.000 € Zuschuss.
- Pro weitere Wohneinheit im selben Gebäude: 15.000 € (zweite bis sechste), darüber 8.000 €.
- Förderfähig sind die Kosten für Anschaffung, Installation, Inbetriebnahme, ggf. Demontage der alten Heizung, hydraulischer Abgleich.
Voraussetzungen
- Bestandsgebäude mit Bauantrag älter als 5 Jahre (bzw. Bauanzeige bei verfahrensfreien Vorhaben).
- Selbstgenutztes Wohneigentum oder vermietete Wohnung (Bonus-Strukturen unterscheiden sich).
- Antrag vor Beauftragung. Der Vertrag mit dem Handwerker darf erst nach Antragstellung unterschrieben werden – sonst keine Förderung.
- Fachunternehmererklärung nach Einbau.
- Wärmepumpe muss im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal gelistet sein.
Antragsweg
- Beratung mit Energie-Effizienz-Experte (kann separat gefördert werden).
- Angebot vom Handwerker einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
- Antrag bei der KfW über das Zuschussportal: Programm 458 (Wärmepumpe für Wohngebäude).
- Nach Förderzusage: Vertrag mit dem Handwerker, Einbau, Inbetriebnahme.
- Nach Abschluss: Verwendungsnachweis bei der KfW einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses auf das eigene Konto.
Quellen
Amtliche Primärquellen (Stufe A/B):
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM), Heizung:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- KfW – Zuschuss-Programm 458 für Wärmepumpen in Wohngebäuden:: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie 2024 (Volltext der Förderbedingungen):: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf
- BMWK – Förderwegweiser Heizungstausch (energiewechsel.de):: https://www.energiewechsel.de/
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die jeweilige Programmbeschreibung der KfW.