KfW-Effizienzhaus-Stufen 2026 – 40, 55, 70, 85, EE-Klasse und Denkmal erklärt
Kurzantwort
Die Effizienzhaus-Stufe ist der zentrale Maßstab, mit dem die KfW die energetische Qualität eines Wohngebäudes bewertet. Die Kennzahl (40, 55, 70, 85) gibt an, wie viel Primärenergie das Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlichen Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigt – ein Effizienzhaus 55 verbraucht also nur 55 % der Primärenergie des Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto besser. Zusätzlich wird der Transmissionswärmeverlust (Qualität der Gebäudehülle) begrenzt. Für die Sanierung eines Bestandsgebäudes fördert die KfW über den Kredit 261 die Stufen 40, 55, 70, 85 sowie Effizienzhaus Denkmal – mit Tilgungszuschüssen zwischen 5 % und 20 % (bzw. bis 25 % mit Erneuerbare-Energien-Klasse). Die Stufe wird immer vom Energieeffizienz-Experten berechnet und bestätigt.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Bewertungsmaßstab | Vergleich mit Referenzgebäude nach GEG (= 100 %) |
| Zwei Kriterien | Primärenergiebedarf (Q_P) und Transmissionswärmeverlust (H'_T) |
| Bedeutung der Kennzahl | Primärenergiebedarf in % des Referenzgebäudes |
| Sanierungs-Stufen (KfW 261) | 40, 55, 70, 85 und Effizienzhaus Denkmal |
| Bester geförderter Standard (Sanierung) | Effizienzhaus 40 |
| Max. Kredit je Wohneinheit (Standard) | 120.000 € |
| Max. Kredit je Wohneinheit (mit EE-/NH-Klasse) | 150.000 € |
| Tilgungszuschuss-Spanne | 5 % (EH 85) bis 20 % (EH 40); mit EE-/NH-Klasse bis 25 % |
| EE-Klasse | mind. 65 % des Wärme-/Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien |
| NH-Klasse | Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich |
| Berechnung/Bestätigung | zwingend durch Energieeffizienz-Experten (EEE, dena-Liste) |
Effizienzhaus-Stufen im Überblick (Sanierung, KfW 261)
| Effizienzhaus | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust | Max. Kredit je Wohneinheit |
|---|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 40 % | 55 % | 120.000 € mit 20 % Tilgungszuschuss |
| Effizienzhaus 40 EE- oder NH-Klasse | 40 % | 55 % | 150.000 € mit 25 % Tilgungszuschuss |
| Effizienzhaus 55 | 55 % | 70 % | 120.000 € mit 15 % Tilgungszuschuss |
| Effizienzhaus 55 EE- oder NH-Klasse | 55 % | 70 % | 150.000 € mit 20 % Tilgungszuschuss |
| Effizienzhaus 70 | 70 % | 85 % | 120.000 € mit 10 % Tilgungszuschuss |
| Effizienzhaus 70 EE- oder NH-Klasse | 70 % | 85 % | 150.000 € mit 15 % Tilgungszuschuss |
| Effizienzhaus 85 | 85 % | 100 % | 120.000 € mit 5 % Tilgungszuschuss |
| Effizienzhaus 85 EE- oder NH-Klasse | 85 % | 100 % | 150.000 € mit 10 % Tilgungszuschuss |
Quelle der Werte: KfW – Das Effizienzhaus: Maßstab für Energieeffizienz.
Was bedeuten die beiden Kennwerte?
- Primärenergiebedarf (Q_P): erfasst den gesamten Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung – inklusive der vorgelagerten Verluste bei Gewinnung und Verteilung des Energieträgers. Er bestimmt die Kennzahl der Effizienzhaus-Stufe.
- Transmissionswärmeverlust (H'_T): misst den Wärmeverlust über die Gebäudehülle – also über Fenster, Wände, Decken und Dach. Er beschreibt die Qualität der Dämmung. Beim Effizienzhaus 55 liegt er bei nur 70 % des Referenzgebäudes, der bauliche Wärmeschutz ist damit rund 30 % besser.
Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH)
- EE-Klasse: Sie wird vergeben, wenn nach der Sanierung mindestens 65 % des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser durch erneuerbare Energien gedeckt werden – in der Praxis meist durch eine Wärmepumpe als alleinige Heizung.
- NH-Klasse: Sie setzt das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) voraus, das über die reine Energieeffizienz hinaus Kriterien wie Schadstofffreiheit der Baustoffe, Barrierefreiheit und Ressourceneffizienz bewertet.
- Wirkung: Beide Klassen erhöhen den anrechenbaren Höchstbetrag von 120.000 € auf 150.000 € je Wohneinheit und den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte. EE- und NH-Klasse sind nicht kumulierbar – es zählt die jeweils höhere.
Effizienzhaus Denkmal
Für Baudenkmäler und für Wohngebäude, die als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz" eingestuft sind, gelten vereinfachte Förderbedingungen. Weil Denkmalschutzauflagen (z. B. Erhalt der historischen Fassade) eine Außendämmung oft ausschließen, wird ein eigener, weniger strenger Standard „Effizienzhaus Denkmal" angesetzt. Voraussetzung ist ein Energieeffizienz-Experte mit spezieller Denkmal-Qualifikation aus der Expertenliste der dena.
„Effizienzhaus 40 Plus" und der Neubau
Die Stufen 40/55/70/85 beziehen sich auf die Sanierung von Bestandsgebäuden (KfW 261). Der frühere Neubau-Standard Effizienzhaus 40 Plus – Effizienzhaus 40 kombiniert mit einem „Plus-Paket" aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Visualisierung des Energieverbrauchs – wird für den Neubau nicht mehr über eigene Effizienzhaus-Stufen gefördert. Seit 2023 läuft die Neubauförderung über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298), das auf dem Effizienzhaus-40-Niveau plus Treibhausgas- bzw. QNG-Anforderungen aufsetzt statt auf der klassischen Plus-Stufe. Wer neu baut, orientiert sich daher an KfW 297/298, nicht an „Effizienzhaus 40 Plus".
Geltungsbereich
- Gilt für Wohngebäude in Deutschland; für Nichtwohngebäude gelten eigene Effizienzgebäude-Stufen.
- Die hier genannten Stufen und Konditionen betreffen die Sanierung von Bestandsgebäuden über den KfW-Kredit 261 (BEG Wohngebäude – Kredit).
- Grundlage der Berechnung ist stets das Referenzgebäude nach GEG in der jeweils gültigen Fassung.
- Die Effizienzhaus-Stufe muss durch einen in der dena-Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten berechnet und bestätigt werden.
Häufige Fehler
- Kennzahl falsch gedeutet: Eine niedrigere Zahl bedeutet weniger Energieverbrauch und damit einen besseren Standard – Effizienzhaus 40 ist besser als Effizienzhaus 85, nicht umgekehrt.
- Nur die Heizung betrachtet: Die Stufe ergibt sich immer aus dem Gesamtkonzept von Heizung, Lüftung und Dämmung. Gleiche Einzelmaßnahmen führen an unterschiedlichen Gebäuden zu verschiedenen Stufen.
- EE- und NH-Klasse addiert: Beide Boni sind nicht kumulierbar; es zählt nur der höhere.
- Neubau mit Sanierungsstufen verwechselt: Für den Neubau ist das Programm KfW 297/298 maßgeblich, nicht die Sanierungsstufen 40–85.
- Antrag zu spät: Der Förderantrag muss – wie bei allen KfW-Krediten – vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner gestellt werden.
Quellen
- KfW – Das Effizienzhaus: Maßstab für Energieeffizienz (Stufen, Primärenergie- und Transmissionswerte, Tilgungszuschüsse):: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/
- KfW – Wohngebäude-Kredit (261/262), Konditionen und Antragsweg:: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude-Wohngebäude-Kredit-(261-262)/
- KfW – Klimafreundlicher Neubau (297/298) für den Neubau:: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngebäude-(297-298)/
- BMWSB – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG):: https://www.qng.info/
- Deutsche Energie-Agentur (dena) – Expertenliste für Förderprogramme des Bundes:: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Änderungsverlauf
- 2026-07-05: Erstveröffentlichung der Faktenseite. Alle Stufenwerte (Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust, Tilgungszuschüsse, Kredithöhen) direkt gegen die amtliche KfW-Quelle „Das Effizienzhaus" verifiziert; EE-/NH-Klasse und QNG gegen KfW/BMWSB abgeglichen; Frontmatter-Felder gesetzt. | change_type=initial_publication reviewed_by="Andreas Warkentin" field="topic_lifecycle" new="published"
Stand
- Stand: 2026-07-05
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (KfW als Primärquelle)
- Lizenz: CC BY 4.0