QNG-Zertifikat für klimafreundlichen Neubau – Stufen QNG-PLUS und QNG-PREMIUM
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Siegelgeber | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) |
| Stufen | QNG-PLUS (überdurchschnittlich) und QNG-PREMIUM (deutlich überdurchschnittlich) |
| Grundvoraussetzung | Zertifizierung mit einem bei der DAkkS registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen |
| Besondere Anforderung | u. a. Grenzwerte für Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus |
| GWP QNG-PLUS (Neubau Wohngebäude) | max. 28 kg CO₂-Äq./m²·a (Stand BMWSB-Broschüre 04/2022) |
| GWP QNG-PREMIUM (Neubau Wohngebäude) | max. 20 kg CO₂-Äq./m²·a (Stand BMWSB-Broschüre 04/2022) |
| Nicht-erneuerbare Primärenergie (PEne) PLUS / PREMIUM | max. 96 / 64 kWh/m²·a (Stand 04/2022) |
| Nachhaltiges Holz PLUS / PREMIUM | mind. 50 % / 80 % aus nachhaltiger Forstwirtschaft (PEFC/FSC) |
| Prüfung | unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle |
| Siegelvarianten (seit 01.01.2023) | WG23 (Wohngebäude) und NW23 (Nichtwohngebäude) |
| Förderbezug | Voraussetzung für die NH-Klasse der BEG bzw. die QNG-Stufe im Klimafreundlichen Neubau (KfW) |
Geltungsbereich
Das QNG kann den meisten neu errichteten oder komplett modernisierten Wohn- und Nichtwohngebäuden verliehen werden. Wesentliche Voraussetzung ist, dass für die jeweilige Gebäudeart ein passendes, registriertes Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen verfügbar ist und dem Gebäude Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen zugeordnet werden können. Wohngebäude im Sinne des QNG sind Gebäude nach § 3 Abs. 1 Nr. 33 Gebäudeenergiegesetz (GEG), die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen – einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es je eine Siegelvariante für Neubau und Komplettmodernisierung von Wohngebäuden (WG23) und von Nichtwohngebäuden (NW23).
Die beiden Stufen und ihre Anforderungen
Für die Verleihung des QNG-PLUS müssen neben der Nachhaltigkeitszertifizierung die festgelegten Mindestanforderungen in den Kriterien von besonderem öffentlichen Interesse erfüllt sein. Das QNG-PREMIUM verlangt in jedem dieser Kriterien ein nochmals höheres Niveau, das über die Mindestanforderungen hinausgeht.
Für den Neubau von Wohngebäuden gelten nach der BMWSB-Broschüre (Stand April 2022) unter anderem folgende Werte:
- Treibhausgasemissionen (GWP) im Lebenszyklus: höchstens 28 kg CO₂-Äq./m²·a (QNG-PLUS) bzw. 20 kg CO₂-Äq./m²·a (QNG-PREMIUM).
- Nicht erneuerbare Primärenergie (PEne) im Lebenszyklus: höchstens 96 kWh/m²·a (QNG-PLUS) bzw. 64 kWh/m²·a (QNG-PREMIUM).
- Nachhaltige Materialgewinnung: mindestens 50 % (QNG-PLUS) bzw. 80 % (QNG-PREMIUM) der verbauten Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Forstwirtschaft (Nachweis über PEFC, FSC oder gleichwertig).
- Schadstoffvermeidung in Baumaterialien: für QNG-PLUS Bestätigung der Anforderungen durch die ausführenden Firmen, für QNG-PREMIUM zusätzlich genaue Dokumentation der verwendeten Baustoffe.
- Altengerechtes Wohnen (ready-Standard): QNG-PLUS bei mindestens 80 % der Wohneinheiten (7 von 8 Kriterien), QNG-PREMIUM für alle Wohneinheiten nach dem höheren „ready plus"-Standard.
Die genannten Grenzwerte sind dem Gebäudelebenszyklus zugeordnet und werden über eine Ökobilanz (LCA) nachgewiesen. Die jeweils aktuell verbindlichen Anforderungswerte je Siegelvariante (z. B. WG23) veröffentlicht das BMWSB in den QNG-Anforderungsdokumenten auf qng.info; sie können von den oben genannten Werten der Broschüre von 2022 abweichen.
Ablauf der Zertifizierung
Voraussetzung für die Vergabe ist eine Nachhaltigkeitsbewertung auf Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Bewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Das endgültige Gebäudezertifikat wird in der Regel nach Fertigstellung des Gebäudes erstellt. Soll bereits vorher mit dem QNG geworben werden, ist ein temporäres Planungszertifikat möglich; es ist bis zur Fertigstellung gültig und kann frühestens zum Zeitpunkt der Baugenehmigung erteilt werden. Fördervoraussetzung im Rahmen der BEG ist allein das abschließende Gebäudezertifikat.
Mit Stand der BMWSB-Broschüre (April 2022) waren für Wohngebäude unter anderem folgende Bewertungssysteme registriert: DGNB Neubau Wohngebäude (NWO18) und das Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh) für Gebäude ab sechs Wohneinheiten sowie DGNB Neubau Kleine Wohngebäude (NKW) und das Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK) für Gebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten. Die jeweils aktuelle Liste registrierter Systeme führt das Informationsportal nachhaltigesbauen.de.
Bedeutung für die Förderung
Seit dem 1. Juli 2021 wird nachhaltiges Bauen über die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert; Voraussetzung dafür ist die Auszeichnung mit dem QNG. Beim Klimafreundlichen Neubau (KFN, KfW-Programme 297/298 für Wohngebäude) führt das QNG zur höheren Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG": Erst mit einem Nachhaltigkeitszertifikat QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM steigt dort der zinsverbilligte Kreditbetrag von bis zu 100.000 € auf bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Fragen zur konkreten Förderung beantwortet die KfW.
Häufige Missverständnisse
- Das QNG ist kein Energiestandard wie das Effizienzhaus. Es bewertet ganzheitlich Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und technische Qualität sowie den Planungs- und Bauprozess – nicht nur den Energiebedarf im Betrieb.
- Ein Planungszertifikat reicht für die Förderung nicht aus. Für die BEG-Förderung ist das endgültige Gebäudezertifikat nach Fertigstellung erforderlich.
- QNG-PLUS ist nicht „die einfache Variante ohne Anforderungen". Auch QNG-PLUS verlangt die Einhaltung verbindlicher Grenzwerte; QNG-PREMIUM hebt diese lediglich weiter an.
Quellen
- BMWSB – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (Programmübersicht):: https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/foerderprogramme/qualtiaetssiegel-nachhaltige-gebaeude/qualtiaetssiegel-nachhaltige-gebaeude_node.html
- BMWSB – Broschüre „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – Neubau und Modernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden" (PDF, Stand April 2022):: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/bauen/qng-neubau-und-modernisierung-von-wohn-und-nichtwohngebaeuden.pdf?__blob=publicationFile&v=4
- Informationsportal Nachhaltiges Bauen (BBSR/BMWSB) – QNG und BEG:: https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/
- BMWSB – Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (Programmübersicht):: https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/foerderprogramme/klimafreundlicher-neubau/klimafreundlicher-neubau_node.html
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 3 – Begriffsbestimmungen (Wohngebäude, gesetze-im-internet.de):: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__3.html
- QNG-Portal (qng.info) – aktuelle Anforderungsdokumente und Siegelvarianten:: https://www.qng.info/