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QNG-Zertifikat für klimafreundlichen Neubau – Stufen QNG-PLUS und QNG-PREMIUM

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-06-21 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉
Förderung QNG Nachhaltiges Bauen Neubau BEG BMWSB Deutschland Status: in Kraft
Kurzantwort Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Siegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), das ein Gebäude nach unabhängiger Prüfung als nachhaltig auszeichnet. Es wird in zwei Stufen vergeben: QNG-PLUS (überdurchschnittliche Qualität) und QNG-PREMIUM (deutlich überdurchschnittliche Qualität). Grundvoraussetzung ist eine Zertifizierung mit einem registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen (z. B. DGNB, NaWoh oder BNK) plus die Einhaltung besonderer Anforderungen im öffentlichen Interesse – vor allem an die Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus. Beim klimafreundlichen Neubau ist das QNG die Voraussetzung für die höchste Förderstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG / KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau").

Kernfakten

PunktWert
SiegelgeberBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
StufenQNG-PLUS (überdurchschnittlich) und QNG-PREMIUM (deutlich überdurchschnittlich)
GrundvoraussetzungZertifizierung mit einem bei der DAkkS registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen
Besondere Anforderungu. a. Grenzwerte für Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
GWP QNG-PLUS (Neubau Wohngebäude)max. 28 kg CO₂-Äq./m²·a (Stand BMWSB-Broschüre 04/2022)
GWP QNG-PREMIUM (Neubau Wohngebäude)max. 20 kg CO₂-Äq./m²·a (Stand BMWSB-Broschüre 04/2022)
Nicht-erneuerbare Primärenergie (PEne) PLUS / PREMIUMmax. 96 / 64 kWh/m²·a (Stand 04/2022)
Nachhaltiges Holz PLUS / PREMIUMmind. 50 % / 80 % aus nachhaltiger Forstwirtschaft (PEFC/FSC)
Prüfungunabhängige Prüfung nach Baufertigstellung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
Siegelvarianten (seit 01.01.2023)WG23 (Wohngebäude) und NW23 (Nichtwohngebäude)
FörderbezugVoraussetzung für die NH-Klasse der BEG bzw. die QNG-Stufe im Klimafreundlichen Neubau (KfW)

Geltungsbereich

Das QNG kann den meisten neu errichteten oder komplett modernisierten Wohn- und Nichtwohngebäuden verliehen werden. Wesentliche Voraussetzung ist, dass für die jeweilige Gebäudeart ein passendes, registriertes Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen verfügbar ist und dem Gebäude Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen zugeordnet werden können. Wohngebäude im Sinne des QNG sind Gebäude nach § 3 Abs. 1 Nr. 33 Gebäudeenergiegesetz (GEG), die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen – einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es je eine Siegelvariante für Neubau und Komplettmodernisierung von Wohngebäuden (WG23) und von Nichtwohngebäuden (NW23).

Die beiden Stufen und ihre Anforderungen

Für die Verleihung des QNG-PLUS müssen neben der Nachhaltigkeitszertifizierung die festgelegten Mindestanforderungen in den Kriterien von besonderem öffentlichen Interesse erfüllt sein. Das QNG-PREMIUM verlangt in jedem dieser Kriterien ein nochmals höheres Niveau, das über die Mindestanforderungen hinausgeht.

Für den Neubau von Wohngebäuden gelten nach der BMWSB-Broschüre (Stand April 2022) unter anderem folgende Werte:

Die genannten Grenzwerte sind dem Gebäudelebenszyklus zugeordnet und werden über eine Ökobilanz (LCA) nachgewiesen. Die jeweils aktuell verbindlichen Anforderungswerte je Siegelvariante (z. B. WG23) veröffentlicht das BMWSB in den QNG-Anforderungsdokumenten auf qng.info; sie können von den oben genannten Werten der Broschüre von 2022 abweichen.

Ablauf der Zertifizierung

Voraussetzung für die Vergabe ist eine Nachhaltigkeitsbewertung auf Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Bewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Das endgültige Gebäudezertifikat wird in der Regel nach Fertigstellung des Gebäudes erstellt. Soll bereits vorher mit dem QNG geworben werden, ist ein temporäres Planungszertifikat möglich; es ist bis zur Fertigstellung gültig und kann frühestens zum Zeitpunkt der Baugenehmigung erteilt werden. Fördervoraussetzung im Rahmen der BEG ist allein das abschließende Gebäudezertifikat.

Mit Stand der BMWSB-Broschüre (April 2022) waren für Wohngebäude unter anderem folgende Bewertungssysteme registriert: DGNB Neubau Wohngebäude (NWO18) und das Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh) für Gebäude ab sechs Wohneinheiten sowie DGNB Neubau Kleine Wohngebäude (NKW) und das Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK) für Gebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten. Die jeweils aktuelle Liste registrierter Systeme führt das Informationsportal nachhaltigesbauen.de.

Bedeutung für die Förderung

Seit dem 1. Juli 2021 wird nachhaltiges Bauen über die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert; Voraussetzung dafür ist die Auszeichnung mit dem QNG. Beim Klimafreundlichen Neubau (KFN, KfW-Programme 297/298 für Wohngebäude) führt das QNG zur höheren Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG": Erst mit einem Nachhaltigkeitszertifikat QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM steigt dort der zinsverbilligte Kreditbetrag von bis zu 100.000 € auf bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Fragen zur konkreten Förderung beantwortet die KfW.

Häufige Missverständnisse

Quellen

Stand:
2026-06-21
Gültig ab:
2021-07-01 (QNG als BEG-Fördervoraussetzung); Siegelvarianten WG23/NW23 seit 01.01.2023
Status:
aktuell
Quellenautorität:
A (GEG § 3 gesetze-im-internet.de; BMWSB als Siegelgeber)
Lizenz:
CC BY 4.0