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← Alle News · Gesetzgebung · Ereignis: 2026-09-02 · Publiziert: 2026-09-02

Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 – Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen

Kurzmeldung

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Beschluss mit Pressemitteilung Nr. 17/2026 vom selben Tag bekannt gegeben. Die Reform sieht ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro vor, das in zwei Stufen wirkt und ab 2028 vollumfänglich greifen soll. Gegenfinanziert wird sie unter anderem durch eine Absenkung der Eingangsschwelle des Reichensteuersatzes und einen neuen Spitzensteuersatz von 47 Prozent.

Kernfakten

PunktWert
Datum2026-09-02
Gericht/InstitutionBundeskabinett; Vortrag: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
AktenzeichenEntwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027; BMF-Pressemitteilung Nr. 17/2026
RechtsgrundlageEinkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 32a EStG (Tarif), § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibeträge), § 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag), § 3b EStG (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge), § 66 EStG / BKGG (Kindergeld)
WirkungRegierungsentwurf beschlossen; Beteiligung von Bundestag und Bundesrat steht aus. Erste Entlastungsstufe für 2027 vorgesehen, vollständige Wirkung ab 2028

Was das bedeutet

Der Entwurf setzt nach Angaben des BMF die Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss von Anfang Juli und aus dem Koalitionsvertrag um. Die vom BMF genannten Kernmaßnahmen sind:

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Familien ist die Reform ab dem Veranlagungszeitraum 2027 relevant; das BMF beziffert die Entlastung einer Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen auf über 600 Euro im Jahr ab 2028. Für Arbeitgeber und Lohnbuchhaltungen bedeutet die Tarif- und Pauschbetragsänderung eine Anpassung der Lohnsteuerberechnung zum jeweiligen Stufenbeginn; die Anhebung der Grenze bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen betrifft Betriebe mit Sonn- und Feiertagsarbeit unmittelbar.

Wichtig: Ein Kabinettbeschluss ist kein geltendes Recht. Der Regierungsentwurf muss das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen; die genannten Beträge können sich dabei noch ändern. Verbindlich werden sie erst mit Verkündung im Bundesgesetzblatt. Eine Nachmeldung erfolgt bei Verabschiedung bzw. BGBl-Verkündung.

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