Nexvyra

BAFA TPN – Technischer Projektnachweis nach Durchführung & Verwendungsnachweis (BEG EM) – TPN-ID, Fristen, Folgen

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-07-20 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Der Technische Projektnachweis (TPN) ist bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) der Nachweis, der nach Abschluss der Maßnahme bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Er wird bei Gebäudehülle und Anlagentechnik vom Energieeffizienz-Experten (EEE), beim Heizungstausch und der Heizungsoptimierung vom Fachunternehmen online erstellt; das System erzeugt eine TPN-ID, die die Antragstellenden beim Ausfüllen des Verwendungsnachweises im BAFA-Portal eintragen. Die TPN-ID ist zwei Monate gültig. Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (36 Monate ab Zuwendungsbescheid) eingereicht werden – wird die Frist versäumt, entfällt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.

Kernfakten

PunktWert
InstrumentTechnischer Projektnachweis (TPN) – Nachweis nach Durchführung der Maßnahme [BAFA Fachunternehmen/EEE]
ProgrammBEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) [BAFA Förderprogramm]
Zuständige StelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [BAFA]
RechtsgrundlageRichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), BMWK [BEG-EM-Richtlinie]
Zeitpunktnach Abschluss der Maßnahme, vor Einreichung des Verwendungsnachweises [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Wer erstellt den TPNEnergieeffizienz-Experte (EEE) bei Gebäudehülle/Anlagentechnik; Fachunternehmen bei Heizung/Heizungsoptimierung [BAFA Fachunternehmen/EEE]
ErgebnisSystem erzeugt eine TPN-ID, die im Verwendungsnachweis anzugeben ist [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Gültigkeit der TPN-ID2 Monate; wird beim Ausfüllen des Online-Formulars „Verwendungsnachweis" abgefragt [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Bewilligungszeitraum36 Monate ab Zuwendungsbescheid; nicht verlängerbar (Richtlinie ab 01.01.2024) [BAFA Merkblatt Antragstellung]
Frist Verwendungsnachweisspätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums [BAFA Anleitung Verwendungsnachweis]
Folge bei FristversäumnisVerlust des Anspruchs auf Auszahlung des Investitionszuschusses [BAFA Anleitung Verwendungsnachweis]
Einreichungonline im BAFA-Portal durch Antragstellende bzw. Bevollmächtigte [BAFA Antragstellung]
Fachunternehmererklärung (alt)entfällt; Abfragen sind im TPN digitalisiert und werden online eingetragen [BAFA Fachunternehmen/EEE]
Auszahlungnach positiver Prüfung: Festsetzungsbescheid und Auszahlung des Zuschusses [BAFA Förderprogramm]

Geltungsbereich

Der TPN betrifft die zweite Stufe des BEG-EM-Verfahrens: Nach dem Förderantrag und dem Zuwendungsbescheid folgt die Durchführung der Maßnahme; ist sie abgeschlossen, weist der TPN die technisch korrekte Umsetzung nach und ist Voraussetzung für den Verwendungsnachweis. Betroffen sind alle förderfähigen Einzelmaßnahmen der BEG EM an Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland, für die BAFA zuständig ist.

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (außer Heizung) erstellt der eingebundene Energieeffizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste den TPN. Bei Heizungsoptimierung (und den von BAFA abgewickelten Heizungsmaßnahmen) beauftragen die Antragstellenden das ausführende Fachunternehmen mit der Erstellung des TPN, bevor der Verwendungsnachweis gestellt wird.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Maßnahme abschließen: Die beantragte Einzelmaßnahme wird innerhalb des Bewilligungszeitraums (36 Monate ab Zuwendungsbescheid) umgesetzt.
  2. TPN beauftragen: Der eingebundene EEE (Gebäudehülle/Anlagentechnik) bzw. das ausführende Fachunternehmen (Heizung/Heizungsoptimierung) erstellt den Technischen Projektnachweis online.
  3. TPN-ID erhalten: Nach Fertigstellung erzeugt das System eine TPN-ID, die an die Antragstellenden weitergegeben wird.
  4. Verwendungsnachweis ausfüllen: Die Antragstellenden füllen im BAFA-Portal das Online-Formular „Verwendungsnachweis" aus und tragen die TPN-ID ein (gültig 2 Monate).
  5. Fristgerecht einreichen: Der Verwendungsnachweis mit allen Unterlagen muss spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden.
  6. Prüfung und Auszahlung: Nach positiver Prüfung durch das BAFA ergeht der Festsetzungsbescheid und der Zuschuss wird ausgezahlt.

Ausnahmen

Die frühere Fachunternehmererklärung als separates Formular ist entfallen: Mit der Verfahrensumstellung sind diese Abfragen im TPN digitalisiert und werden direkt online vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experten eingetragen. Die Heizungsförderung für Wohngebäude wird überwiegend über die KfW abgewickelt und läuft dort über einen eigenen Nachweisweg; der hier beschriebene TPN/Verwendungsnachweis betrifft das BAFA-Verfahren der BEG EM.

Häufige Fehler

Quellen

Änderungsverlauf

Stand