BAFA TPN – Technischer Projektnachweis nach Durchführung & Verwendungsnachweis (BEG EM) – TPN-ID, Fristen, Folgen
Kurzantwort
Der Technische Projektnachweis (TPN) ist bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) der Nachweis, der nach Abschluss der Maßnahme bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Er wird bei Gebäudehülle und Anlagentechnik vom Energieeffizienz-Experten (EEE), beim Heizungstausch und der Heizungsoptimierung vom Fachunternehmen online erstellt; das System erzeugt eine TPN-ID, die die Antragstellenden beim Ausfüllen des Verwendungsnachweises im BAFA-Portal eintragen. Die TPN-ID ist zwei Monate gültig. Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (36 Monate ab Zuwendungsbescheid) eingereicht werden – wird die Frist versäumt, entfällt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Instrument | Technischer Projektnachweis (TPN) – Nachweis nach Durchführung der Maßnahme [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Programm | BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) [BAFA Förderprogramm] |
| Zuständige Stelle | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [BAFA] |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), BMWK [BEG-EM-Richtlinie] |
| Zeitpunkt | nach Abschluss der Maßnahme, vor Einreichung des Verwendungsnachweises [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Wer erstellt den TPN | Energieeffizienz-Experte (EEE) bei Gebäudehülle/Anlagentechnik; Fachunternehmen bei Heizung/Heizungsoptimierung [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Ergebnis | System erzeugt eine TPN-ID, die im Verwendungsnachweis anzugeben ist [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Gültigkeit der TPN-ID | 2 Monate; wird beim Ausfüllen des Online-Formulars „Verwendungsnachweis" abgefragt [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Bewilligungszeitraum | 36 Monate ab Zuwendungsbescheid; nicht verlängerbar (Richtlinie ab 01.01.2024) [BAFA Merkblatt Antragstellung] |
| Frist Verwendungsnachweis | spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums [BAFA Anleitung Verwendungsnachweis] |
| Folge bei Fristversäumnis | Verlust des Anspruchs auf Auszahlung des Investitionszuschusses [BAFA Anleitung Verwendungsnachweis] |
| Einreichung | online im BAFA-Portal durch Antragstellende bzw. Bevollmächtigte [BAFA Antragstellung] |
| Fachunternehmererklärung (alt) | entfällt; Abfragen sind im TPN digitalisiert und werden online eingetragen [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Auszahlung | nach positiver Prüfung: Festsetzungsbescheid und Auszahlung des Zuschusses [BAFA Förderprogramm] |
Geltungsbereich
Der TPN betrifft die zweite Stufe des BEG-EM-Verfahrens: Nach dem Förderantrag und dem Zuwendungsbescheid folgt die Durchführung der Maßnahme; ist sie abgeschlossen, weist der TPN die technisch korrekte Umsetzung nach und ist Voraussetzung für den Verwendungsnachweis. Betroffen sind alle förderfähigen Einzelmaßnahmen der BEG EM an Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland, für die BAFA zuständig ist.
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (außer Heizung) erstellt der eingebundene Energieeffizienz-Experte (EEE) aus der dena-Expertenliste den TPN. Bei Heizungsoptimierung (und den von BAFA abgewickelten Heizungsmaßnahmen) beauftragen die Antragstellenden das ausführende Fachunternehmen mit der Erstellung des TPN, bevor der Verwendungsnachweis gestellt wird.
Ablauf Schritt für Schritt
- Maßnahme abschließen: Die beantragte Einzelmaßnahme wird innerhalb des Bewilligungszeitraums (36 Monate ab Zuwendungsbescheid) umgesetzt.
- TPN beauftragen: Der eingebundene EEE (Gebäudehülle/Anlagentechnik) bzw. das ausführende Fachunternehmen (Heizung/Heizungsoptimierung) erstellt den Technischen Projektnachweis online.
- TPN-ID erhalten: Nach Fertigstellung erzeugt das System eine TPN-ID, die an die Antragstellenden weitergegeben wird.
- Verwendungsnachweis ausfüllen: Die Antragstellenden füllen im BAFA-Portal das Online-Formular „Verwendungsnachweis" aus und tragen die TPN-ID ein (gültig 2 Monate).
- Fristgerecht einreichen: Der Verwendungsnachweis mit allen Unterlagen muss spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden.
- Prüfung und Auszahlung: Nach positiver Prüfung durch das BAFA ergeht der Festsetzungsbescheid und der Zuschuss wird ausgezahlt.
Ausnahmen
Die frühere Fachunternehmererklärung als separates Formular ist entfallen: Mit der Verfahrensumstellung sind diese Abfragen im TPN digitalisiert und werden direkt online vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experten eingetragen. Die Heizungsförderung für Wohngebäude wird überwiegend über die KfW abgewickelt und läuft dort über einen eigenen Nachweisweg; der hier beschriebene TPN/Verwendungsnachweis betrifft das BAFA-Verfahren der BEG EM.
Häufige Fehler
- TPN und TPB verwechselt: Die TPB (Technische Projektbeschreibung) steht vor dem Antrag, der TPN (Technischer Projektnachweis) kommt nach der Durchführung. Es sind zwei getrennte Schritte.
- Sechs-Monats-Frist versäumt: Wird der Verwendungsnachweis nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht, entfällt der Anspruch auf Auszahlung – die Zusage verfällt.
- Bewilligungszeitraum überschätzt: Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zuwendungsbescheid und ist nicht verlängerbar; die Maßnahme muss in dieser Zeit abgeschlossen sein.
- TPN-ID zu spät genutzt: Die TPN-ID ist nur 2 Monate gültig. Wird sie in dieser Zeit nicht im Verwendungsnachweis verwendet, muss der TPN neu erstellt werden.
- Fachunternehmererklärung als Papierformular erwartet: Das alte Formular gibt es nicht mehr – die Angaben laufen digital über den TPN.
Quellen
- BAFA – Anleitung zum Verwendungsnachweis (zweistufiges Verfahren, TPN-ID, Frist):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_anleitung_vn.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Informationen für Fachunternehmen und Energieeffizienz-Experten (TPN, TPN-ID, Fachunternehmererklärung entfällt):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Energieberater/informationen_fuer_energieberater_node.html
- BAFA – Informationen zur Antragstellung (BEG EM, Verwendungsnachweis im Portal):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende_node.html
- BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung (Bewilligungszeitraum 36 Monate):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung_neu.html
- BEG-EM-Richtlinie des BMWK (BAFA-Download):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_richtline_beg_em_20231221_PDF.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Änderungsverlauf
- 2026-07-20: Erstveröffentlichung der Faktenseite. TPN-Definition, TPN-ID (2 Monate gültig), Bewilligungszeitraum 36 Monate, Sechs-Monats-Frist für den Verwendungsnachweis und die Folge des Fristversäumnisses am 2026-07-20 gegen die amtlichen BAFA-Seiten und die BEG-EM-Richtlinie geprüft. Hinweis: Für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt eine überarbeitete BEG-Förderrichtlinie (BAFA); das zweistufige Nachweisverfahren (TPN → Verwendungsnachweis) bleibt bestehen. | change_type=initial_publication reviewed_by="Nexvyra Bau-Agent" field="topic_lifecycle" new="published"
Stand
- Stand: 2026-07-20
- Gültig ab: 2024-01-01
- Gültig bis: offen (laufende BEG-EM-Richtlinie; für Anträge ab 21.07.2026 überarbeitete Fassung)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (BEG-EM-Richtlinie / BAFA als Primärquelle)
- Lizenz: CC BY 4.0