Nexvyra

BEG-EM – Außenwand-Dämmung 2026

Förderung BEG-EM Dämmung BAFA Deutschland 2026
Kurzantwort Die Dämmung der Außenwand ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sind 20 % möglich. Förderfähig sind maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP-Bonus). Antragstelle ist das BAFA, der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben
iSFP-Bonus+5 % (Gesamt: 20 %)
Höchstgrenze förderfähige Kosten30.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto
Maximaler Zuschuss (mit iSFP)12.000 € pro Wohneinheit und Jahr
U-Wert-Anforderung Außenwand≤ 0,20 W/(m²·K)
PflichtEinbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE)

Technische Mindestanforderungen

Damit eine Außenwand-Dämmung gefördert wird, muss nach Abschluss der Maßnahme der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Außenwand höchstens 0,20 W/(m²·K) betragen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden.

Förderfähig sind insbesondere:

Förderfähige Kosten

Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.

Antragsweg

  1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle.
  2. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
  3. Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker.
  4. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
  5. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
  6. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
  7. Auszahlung des Zuschusses.

Quellen

Stand:
2026-05-27
Gültig ab:
2026-01-01
Status:
aktuell
Quellenautorität:
A (Primärquellen BAFA / Bundesanzeiger)
Lizenz:
CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.

Verwandte Themen