BEG-EM – Außenwand-Dämmung 2026
Kurzantwort
Die Dämmung der Außenwand ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sind 20 % möglich. Förderfähig sind maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (bzw. 60.000 € mit iSFP-Bonus). Antragstelle ist das BAFA, der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| U-Wert-Anforderung Außenwand | ≤ 0,20 W/(m²·K) |
| Pflicht | Einbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE) |
Technische Mindestanforderungen
Damit eine Außenwand-Dämmung gefördert wird, muss nach Abschluss der Maßnahme der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Außenwand höchstens 0,20 W/(m²·K) betragen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden.
Förderfähig sind insbesondere:
- Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS)
- vorgehängte hinterlüftete Fassaden
- Innendämmung (sofern Außendämmung nicht möglich, z. B. Denkmalschutz)
- Kerndämmung zweischaliger Mauerwerke (Einblasdämmung)
- Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
Förderfähige Kosten
- Material und fachgerechter Einbau der Dämmung
- Notwendige Vor- und Nacharbeiten (Gerüst, Putz, Anstrich, Sockel)
- Demontage und Entsorgung von Altmaterial
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten (zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)
Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.
Antragsweg
- Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle.
- Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung auf Förderzusage).
- Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker.
- Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
- Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
- Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses.
Quellen
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen:: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_31122023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM:: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=7
- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.