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BEG-EM – Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 2026

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-05-28 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung ist als Einzelmaßnahme der Anlagentechnik über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sind 20 % möglich. Maximal förderfähig sind 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (mit iSFP-Bonus 60.000 €). Antragstelle ist das BAFA; der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
AntragstelleBAFA [BEG-EM-Richtlinie BAnz AT 29.12.2023 B1]
Grundfördersatz15 % der förderfähigen Ausgaben [BAFA – Anlagentechnik außer Heizung]
iSFP-Bonus+5 % (Gesamt: 20 %) [BAFA – BEG-Überblick]
Höchstgrenze förderfähige Kosten30.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BEG-EM-Richtlinie]
Höchstgrenze mit iSFP-Bonus60.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BEG-EM-Richtlinie]
Mindestinvestitionsvolumen300 € brutto [BAFA Infoblatt förderfähige Kosten]
Maximaler Zuschuss (mit iSFP)12.000 € pro Wohneinheit und Jahr
Fördersatz Nichtwohngebäude (Grund)15 % [BEG-EM-Richtlinie, Anlagentechnik]
Förderfähige GebäudeBestandsgebäude (Bauantrag älter als 5 Jahre)
PflichtEinbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE)
FachunternehmenAusführung durch zugelassene Fachfirma
ProgrammBEG EM (Anlagentechnik außer Heizung)

Technische Mindestanforderungen

Maßgeblich ist Anlage 1 zur BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1, Abschnitt 5 „Anlagentechnik außer Heizung") sowie die BAFA-Liste der technischen FAQ. Geförderte raumlufttechnische Anlagen (RLT) müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:

Bei Kombination mit einer Wärmepumpe können die Kosten der Lüftungsanlage berücksichtigt werden, wenn die Wärmepumpe die Abwärme aus der Abluft als (alleinige oder zusätzliche) Wärmequelle nutzt und beide Anlagen regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden.

Förderfähig sind insbesondere

In Mehrfamilienhäusern ist eine zentrale Lüftungsanlage für das gesamte Gebäude förderfähig, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllt.

Förderfähige Kosten

Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.

Antragsweg

  1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für die Anlagentechnik. Eintragung in der EEE-Liste des Bundes.
  2. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung auf die Förderzusage).
  3. Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.
  4. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme, Einregulierung.
  5. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE inkl. Nachweis des Wärmerückgewinnungsgrades aus dem Datenblatt des Herstellers.
  6. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
  7. Auszahlung des Zuschusses.

Häufige Fehler und Missverständnisse

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.