BEG-EM – Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 2026
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Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Wärmebereitstellungsgrad (Pflicht) | ≥ 80 % (zentrale WRG) |
| Spezifische elektrische Leistungsaufnahme | ≤ 0,45 W/(m³/h) |
| Filterklasse Außenluft | ≥ ISO ePM1 50 % (vormals F7) |
| Förderfähige Gebäude | Bestandsgebäude (Bauantrag älter als 5 Jahre) |
| Pflicht | Einbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE) |
Technische Mindestanforderungen
Maßgeblich ist Anlage 1 zur BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1, Abschnitt 5 „Anlagentechnik außer Heizung") sowie die BAFA-Liste der technischen FAQ. Geförderte raumlufttechnische Anlagen (RLT) müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Wärmerückgewinnungsgrad: Zentrale Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmeübertrager müssen einen Wärmebereitstellungsgrad (Trockenmessung) von mindestens 80 % erreichen.
- Spezifische elektrische Leistungsaufnahme: ≤ 0,45 W/(m³/h) für zentrale Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
- Schalldämmung: Innengeräte ≤ 35 dB(A) im Wohnbereich.
- Steuerung: Bedarfsgeführte Regelung (z. B. CO₂- oder Feuchtesensoren) ist vorzusehen, soweit technisch sinnvoll.
- Filterklasse: Mindestens ISO ePM1 ≥ 50 % (vormals F7) auf der Außenluftseite.
- Hygiene: Einhaltung der VDI 6022 für Wohnraum- und Nichtwohnraumlüftung.
Bei Kombination mit einer Wärmepumpe können die Kosten der Lüftungsanlage berücksichtigt werden, wenn die Wärmepumpe die Abwärme aus der Abluft als (alleinige oder zusätzliche) Wärmequelle nutzt und beide Anlagen regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden.
Förderfähig sind insbesondere
- Einbau zentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Wohnungslüftung)
- Einbau dezentraler Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung (raumweise)
- Austausch bestehender Lüftungsanlagen gegen effizientere Geräte mit Wärmerückgewinnung
- Optimierung bestehender raumlufttechnischer Anlagen (z. B. Nachrüstung Wärmerückgewinnung, bedarfsgeführte Regelung)
- Einbau von Klima- und Kältetechnik mit Wärme-/Kälterückgewinnung (insbes. Nichtwohngebäude)
- Notwendige Anpassungen an Luftverteilung, Brandschutzklappen und Filtertechnik
In Mehrfamilienhäusern ist eine zentrale Lüftungsanlage für das gesamte Gebäude förderfähig, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Förderfähige Kosten
- Material und fachgerechter Einbau der Lüftungsanlage inkl. Kanal-, Rohr- und Verteilsystem
- Außen- und Fortluftdurchführungen, Schalldämpfer, Filter, Steuerung und Regelung
- Demontage und Entsorgung bestehender Anlagen
- Notwendige Anpassungs- und Montagearbeiten (Durchbrüche, Verkleidungen, Inbetriebnahme, Einregulierung)
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten (zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)
Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.
Antragsweg
- Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für die Anlagentechnik. Eintragung in der EEE-Liste des Bundes.
- Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung auf die Förderzusage).
- Antrag online beim BAFA stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker.
- Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme, Einregulierung.
- Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE inkl. Nachweis des Wärmerückgewinnungsgrades aus dem Datenblatt des Herstellers.
- Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
- Auszahlung des Zuschusses.
Häufige Fehler und Missverständnisse
- Antrag nach Auftrag: Wer den Handwerker vor BAFA-Antrag verbindlich beauftragt, verliert den Förderanspruch (Bindungswirkung „Antrag vor Auftrag").
- Reine Abluftanlagen: Abluftanlagen ohne Wärmerückgewinnung sind nicht als eigenständige Maßnahme förderfähig.
- Kombination Wärmepumpe + Lüftung: Die Lüftungskosten sind nur dann unter dem Förderhebel der Heizung mitfinanzierbar, wenn die Wärmepumpe die Abluftwärme tatsächlich als Wärmequelle nutzt und beide Anlagen gemeinsam geregelt sind.
Geltungsbereich
Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.
Ausnahmen
Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.
Häufige Fehler
Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.
Beispiel
Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt.
Quellen
- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen (BAnz AT 29.12.2023 B1): bundesanzeiger.de (PDF)
- BAFA – Anlagentechnik (außer Heizung): bafa.de
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): bafa.de
- BAFA – Förderprogramm im Überblick: bafa.de
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen: bafa.de (PDF)
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM: bafa.de (PDF)
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die Technischen Mindestanforderungen des BAFA.