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BEG EM – Technische Mindestanforderungen 2026 (U-Werte der Gebäudehülle & Anforderungen an die Anlagentechnik)

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-07-23 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Eine Einzelmaßnahme wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) nur bezuschusst, wenn sie die in der Anlage „Technische Mindestanforderungen" (TMA) zur Förderrichtlinie festgelegten technischen Werte einhält und das energetische Niveau des Gebäudes verbessert. Für die Gebäudehülle gelten feste Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert), z. B. Außenwand ≤ 0,20 W/(m²·K), Dachflächen/oberste Geschossdecke ≤ 0,14 W/(m²·K), Kellerdecke ≤ 0,25 W/(m²·K) und Fenster ≤ 0,95 W/(m²·K). Für die Anlagentechnik und Wärmeerzeuger gelten eigene Anforderungen (u. a. Wärmepumpen-Mindest- Jahresarbeitszahl 2,7 und Eintrag in der BAFA-Anlagenliste). Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Fassung der Richtlinie; Antragstelle für die Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist das BAFA.

Kernfakten

PunktWert
RechtsgrundlageBEG-EM-Förderrichtlinie, Anlage „Technische Mindestanforderungen" [BAnz AT 29.12.2023 B1]
GrundprinzipEinhaltung der TMA und Verbesserung des energetischen Niveaus [BEG-EM-Richtlinie, Nr. 5.1]
Ausführungwärmebrückenreduziert und luftdicht [BEG-EM-Richtlinie, Anlage TMA]
Außenwand (Dämmung)U ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA, Bauteilgruppe Außenwände]
Kerndämmung zweischaliges Mauerwerkλ ≤ 0,035 W/(m·K) [Anlage TMA]
Dachflächen Schrägdach / oberste GeschossdeckeU ≤ 0,14 W/(m²·K) [Anlage TMA]
FlachdachU ≤ 0,14 W/(m²·K) [Anlage TMA]
DachgaubenU ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Kellerdecke / Decke gegen unbeheizten RaumU ≤ 0,25 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Wände gegen Erdreich / unbeheizte RäumeU ≤ 0,25 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Geschossdecke gegen Außenluft von untenU ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Fenster, Balkon-/TerrassentürenUw ≤ 0,95 W/(m²·K) [Anlage TMA]
DachflächenfensterUw ≤ 1,0 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Außen-/Hauseingangstüren beheizter RäumeU ≤ 1,3 W/(m²·K) [Anlage TMA]
Wärmepumpe – Mindest-JahresarbeitszahlJAZ ≥ 2,7 (rechnerisch nachzuweisen) [BAFA – förderfähige Wärmepumpen]
Wärmepumpe – Schall (ab 01.01.2026)Außeneinheit ≥ 10 dB unter Ecodesign-Grenzwert (VO 813/2013) [BAFA; BWP]
Antragstelle Gebäudehülle/AnlagentechnikBAFA

Geltungsbereich

Die Technischen Mindestanforderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude). Die U-Wert-Anforderungen beziehen sich ausschließlich auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen. Für Nichtwohngebäudezonen mit einer Raum-Solltemperatur zwischen 12 °C und 19 °C gelten durchgängig etwas gelockerte Höchstwerte (z. B. Außenwand 0,25 statt 0,20 W/(m²·K)); für Wohngebäude und beheizte Zonen ab 19 °C gilt die strengere Spalte. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind abweichende, höhere U-Werte bzw. die „höchstmögliche Dämmstoffdicke" zulässig, wenn die Regelwerte technisch nicht erreichbar sind.

U-Werte der Gebäudehülle (Auszug Anlage TMA)

Die folgenden Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten (Umax) sind bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau des jeweiligen Bauteils einzuhalten. Erste Spalte: Wohngebäude und Nichtwohngebäudezonen ab 19 °C; zweite Spalte: Nichtwohngebäudezonen mit 12–19 °C.

BauteilUmax Wohngeb./≥19 °CUmax 12–19 °C
Außenwand0,20 W/(m²·K)0,25 W/(m²·K)
Außenwand Baudenkmal / erhaltenswert0,45 W/(m²·K)0,55 W/(m²·K)
Fenster, Balkon-/Terrassentüren0,95 W/(m²·K)1,3 W/(m²·K)
Dachflächenfenster1,0 W/(m²·K)1,1 W/(m²·K)
Außentüren / Hauseingangstüren1,3 W/(m²·K)1,6 W/(m²·K)
Dachflächen Schrägdach + Kehlbalkenlagen0,14 W/(m²·K)0,25 W/(m²·K)
Oberste Geschossdecke gegen unbeh. Dachraum0,14 W/(m²·K)0,25 W/(m²·K)
Flachdach / Dachfläche mit Abdichtung0,14 W/(m²·K)0,20 W/(m²·K)
Dachgauben0,20 W/(m²·K)0,25 W/(m²·K)
Kellerdecke / Decke gegen unbeheizten Raum0,25 W/(m²·K)0,25 W/(m²·K)
Wände gegen Erdreich / unbeheizte Räume0,25 W/(m²·K)0,25 W/(m²·K)
Geschossdecke gegen Außenluft von unten0,20 W/(m²·K)0,25 W/(m²·K)

Quelle: Anlage „Technische Mindestanforderungen" zur BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1, S. 18 f.). Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung zu achten.

Anlagentechnik und Wärmeerzeuger

Neben der Gebäudehülle enthält die Anlage TMA eigene Anforderungen für die Anlagentechnik. Für Lüftungsanlagen gelten Grenzwerte der spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren (z. B. bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme mit Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h)). Für die Heizungsoptimierung ist bei wassergeführten Systemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (VdZ-Formular) durchzuführen. Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen gilt: förderfähig sind nur Anlagen aus der fortlaufend aktualisierten BAFA-Anlagenliste; die rechnerische Jahresarbeitszahl muss mindestens 2,7 betragen. Seit dem 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn die Schallemissionen der Außeneinheit mindestens 10 dB unter den Ecodesign-Grenzwerten der EU-Verordnung 813/2013 liegen (zuvor genügten 5 dB). Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind nicht förderfähig.

Häufige Fehler / Missverständnisse

Beispiel

Ein Eigentümer dämmt 2026 die Außenwand seines Wohnhauses. Die Maßnahme ist förderfähig, wenn die gedämmte Wand danach einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²·K) erreicht und wärmebrückenreduziert sowie luftdicht ausgeführt ist. Ein gleichzeitiger Fenstertausch ist förderfähig, wenn die neuen Fenster einen Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) aufweisen. Werden beide Werte eingehalten und verbessert sich das energetische Niveau, bestätigt der Energieeffizienz-Experte (bzw. bei bestimmten Maßnahmen das Fachunternehmen) die Einhaltung der TMA im Nachweisverfahren.

Hinweis zur Reform ab 21.07.2026

Das BMWE hat die BEG EM reformiert. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen; bis dahin (bzw. für bis zum 20.07.2026 gestellte Anträge mit gültiger TPB-ID) gelten die hier dargestellten Bedingungen der Fassung BAnz AT 29.12.2023 B1. Stand dieser Seite: 2026-07-14. Prüfe vor der Antragstellung stets die aktuelle Fassung der Richtlinie und der TMA beim BAFA.

Quellen

Änderungsverlauf

Stand

Hinweis: Die genauen Anforderungen können sich mit der jeweils geltenden Richtlinienfassung ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Anlage „Technische Mindestanforderungen" zur BEG-EM-Richtlinie sowie die BAFA-Vorgaben zum Zeitpunkt der Antragstellung.