BEG EM – Technische Mindestanforderungen 2026 (U-Werte der Gebäudehülle & Anforderungen an die Anlagentechnik)
Kurzantwort
Eine Einzelmaßnahme wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) nur bezuschusst, wenn sie die in der Anlage „Technische Mindestanforderungen" (TMA) zur Förderrichtlinie festgelegten technischen Werte einhält und das energetische Niveau des Gebäudes verbessert. Für die Gebäudehülle gelten feste Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert), z. B. Außenwand ≤ 0,20 W/(m²·K), Dachflächen/oberste Geschossdecke ≤ 0,14 W/(m²·K), Kellerdecke ≤ 0,25 W/(m²·K) und Fenster ≤ 0,95 W/(m²·K). Für die Anlagentechnik und Wärmeerzeuger gelten eigene Anforderungen (u. a. Wärmepumpen-Mindest- Jahresarbeitszahl 2,7 und Eintrag in der BAFA-Anlagenliste). Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Fassung der Richtlinie; Antragstelle für die Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist das BAFA.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | BEG-EM-Förderrichtlinie, Anlage „Technische Mindestanforderungen" [BAnz AT 29.12.2023 B1] |
| Grundprinzip | Einhaltung der TMA und Verbesserung des energetischen Niveaus [BEG-EM-Richtlinie, Nr. 5.1] |
| Ausführung | wärmebrückenreduziert und luftdicht [BEG-EM-Richtlinie, Anlage TMA] |
| Außenwand (Dämmung) | U ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA, Bauteilgruppe Außenwände] |
| Kerndämmung zweischaliges Mauerwerk | λ ≤ 0,035 W/(m·K) [Anlage TMA] |
| Dachflächen Schrägdach / oberste Geschossdecke | U ≤ 0,14 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Flachdach | U ≤ 0,14 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Dachgauben | U ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Kellerdecke / Decke gegen unbeheizten Raum | U ≤ 0,25 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Wände gegen Erdreich / unbeheizte Räume | U ≤ 0,25 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Geschossdecke gegen Außenluft von unten | U ≤ 0,20 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Fenster, Balkon-/Terrassentüren | Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Dachflächenfenster | Uw ≤ 1,0 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Außen-/Hauseingangstüren beheizter Räume | U ≤ 1,3 W/(m²·K) [Anlage TMA] |
| Wärmepumpe – Mindest-Jahresarbeitszahl | JAZ ≥ 2,7 (rechnerisch nachzuweisen) [BAFA – förderfähige Wärmepumpen] |
| Wärmepumpe – Schall (ab 01.01.2026) | Außeneinheit ≥ 10 dB unter Ecodesign-Grenzwert (VO 813/2013) [BAFA; BWP] |
| Antragstelle Gebäudehülle/Anlagentechnik | BAFA |
Geltungsbereich
Die Technischen Mindestanforderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude). Die U-Wert-Anforderungen beziehen sich ausschließlich auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen. Für Nichtwohngebäudezonen mit einer Raum-Solltemperatur zwischen 12 °C und 19 °C gelten durchgängig etwas gelockerte Höchstwerte (z. B. Außenwand 0,25 statt 0,20 W/(m²·K)); für Wohngebäude und beheizte Zonen ab 19 °C gilt die strengere Spalte. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind abweichende, höhere U-Werte bzw. die „höchstmögliche Dämmstoffdicke" zulässig, wenn die Regelwerte technisch nicht erreichbar sind.
U-Werte der Gebäudehülle (Auszug Anlage TMA)
Die folgenden Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten (Umax) sind bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau des jeweiligen Bauteils einzuhalten. Erste Spalte: Wohngebäude und Nichtwohngebäudezonen ab 19 °C; zweite Spalte: Nichtwohngebäudezonen mit 12–19 °C.
| Bauteil | Umax Wohngeb./≥19 °C | Umax 12–19 °C |
|---|---|---|
| Außenwand | 0,20 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) |
| Außenwand Baudenkmal / erhaltenswert | 0,45 W/(m²·K) | 0,55 W/(m²·K) |
| Fenster, Balkon-/Terrassentüren | 0,95 W/(m²·K) | 1,3 W/(m²·K) |
| Dachflächenfenster | 1,0 W/(m²·K) | 1,1 W/(m²·K) |
| Außentüren / Hauseingangstüren | 1,3 W/(m²·K) | 1,6 W/(m²·K) |
| Dachflächen Schrägdach + Kehlbalkenlagen | 0,14 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) |
| Oberste Geschossdecke gegen unbeh. Dachraum | 0,14 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) |
| Flachdach / Dachfläche mit Abdichtung | 0,14 W/(m²·K) | 0,20 W/(m²·K) |
| Dachgauben | 0,20 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) |
| Kellerdecke / Decke gegen unbeheizten Raum | 0,25 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) |
| Wände gegen Erdreich / unbeheizte Räume | 0,25 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) |
| Geschossdecke gegen Außenluft von unten | 0,20 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) |
Quelle: Anlage „Technische Mindestanforderungen" zur BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1, S. 18 f.). Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung zu achten.
Anlagentechnik und Wärmeerzeuger
Neben der Gebäudehülle enthält die Anlage TMA eigene Anforderungen für die Anlagentechnik. Für Lüftungsanlagen gelten Grenzwerte der spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren (z. B. bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme mit Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h)). Für die Heizungsoptimierung ist bei wassergeführten Systemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (VdZ-Formular) durchzuführen. Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen gilt: förderfähig sind nur Anlagen aus der fortlaufend aktualisierten BAFA-Anlagenliste; die rechnerische Jahresarbeitszahl muss mindestens 2,7 betragen. Seit dem 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn die Schallemissionen der Außeneinheit mindestens 10 dB unter den Ecodesign-Grenzwerten der EU-Verordnung 813/2013 liegen (zuvor genügten 5 dB). Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind nicht förderfähig.
Häufige Fehler / Missverständnisse
- Förderung ≠ nur U-Wert erreichen. Neben dem Einhalten der TMA muss die Maßnahme zusätzlich das energetische Niveau des Gebäudes verbessern; reine Instandhaltung ohne energetische Verbesserung ist nicht förderfähig.
- Der U-Wert bezieht sich auf das fertige Bauteil. Maßgeblich ist der U-Wert der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach der Maßnahme, nicht die Dämmstoffdicke allein.
- Denkmalschutz lockert die Werte – aber nicht beliebig. Für Baudenkmale gelten höhere zulässige U-Werte bzw. die „höchstmögliche Dämmstoffdicke", nicht der Wegfall jeder Anforderung.
- Die Werte ändern sich mit der Richtlinienfassung. Es gilt die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Fassung. Zum 21. Juli 2026 treten reformierte BEG-EM-Förderbedingungen in Kraft (siehe Hinweis unten).
Beispiel
Ein Eigentümer dämmt 2026 die Außenwand seines Wohnhauses. Die Maßnahme ist förderfähig, wenn die gedämmte Wand danach einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²·K) erreicht und wärmebrückenreduziert sowie luftdicht ausgeführt ist. Ein gleichzeitiger Fenstertausch ist förderfähig, wenn die neuen Fenster einen Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) aufweisen. Werden beide Werte eingehalten und verbessert sich das energetische Niveau, bestätigt der Energieeffizienz-Experte (bzw. bei bestimmten Maßnahmen das Fachunternehmen) die Einhaltung der TMA im Nachweisverfahren.
Hinweis zur Reform ab 21.07.2026
Das BMWE hat die BEG EM reformiert. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen; bis dahin (bzw. für bis zum 20.07.2026 gestellte Anträge mit gültiger TPB-ID) gelten die hier dargestellten Bedingungen der Fassung BAnz AT 29.12.2023 B1. Stand dieser Seite: 2026-07-14. Prüfe vor der Antragstellung stets die aktuelle Fassung der Richtlinie und der TMA beim BAFA.
Quellen
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Förderrichtlinie inkl. Anlage „Technische Mindestanforderungen" (BAnz AT 29.12.2023 B1):: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=
- BAFA – Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html
- BAFA – Liste der technischen FAQ (BEG EM):: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=8
- BAFA – Informationen für Antragstellende ab 21.07.2026 (Reform):: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende_20072026/informationen_fuer_antragstellende_21072026_node.html
- Bundesverband Wärmepumpe (BWP) – Neue Schallanforderungen 2026 (ergänzend):: https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/beg-foerderung-2026-neue-schallanforderungen-fuer-waermepumpen/
Änderungsverlauf
- 2026-07-14: Erstveröffentlichung. U-Werte der Gebäudehülle direkt aus der. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin" Anlage „Technische Mindestanforderungen" der BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1) entnommen; Wärmepumpen-Schallanforderung ab 01.01.2026 und Reform-Hinweis 21.07.2026 ergänzt. Alle Quellen-URLs live auf HTTP 200 geprüft.
Stand
- Stand: 2026-07-14
- Gültig ab: 2024-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquelle Bundesanzeiger; ergänzend BAFA/BWP)
- Lizenz: CC BY 4.0
Hinweis: Die genauen Anforderungen können sich mit der jeweils geltenden Richtlinienfassung ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Anlage „Technische Mindestanforderungen" zur BEG-EM-Richtlinie sowie die BAFA-Vorgaben zum Zeitpunkt der Antragstellung.