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KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude)

Förderung KfW Neubau Effizienzhaus 40 QNG BMWSB Deutschland
Kurzantwort Mit den Programmen 297 (selbstnutzende Privatpersonen) und 298 (alle übrigen Antragsteller) fördert die KfW im Auftrag des BMWSB den Bau und den Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Voraussetzung ist mindestens der Effizienzhaus-40-Standard mit ausschließlich erneuerbaren Wärmeerzeugern; seit Dezember 2025 wird parallel die zeitlich befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 (EH55) angeboten. Der zinsverbilligte Kredit beträgt bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit zusätzlichem QNG-Nachhaltigkeitssiegel bis zu 150.000 €. Seit dem 2. März 2026 starten die Zinsen bei 0,6 % effektiv p. a. für EH40 und bei 1,0 % effektiv p. a. für EH55 (jeweils 10 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung).

Kernfakten

PunktWert
ProgrammnameKlimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)
Programmnummern297 (Selbstnutzer) und 298 (alle übrigen Antragsteller)
AuftraggeberBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Geförderte VorhabenNeubau und Ersterwerb von Wohngebäuden bis 12 Monate nach Bauabnahme
Max. Kredit Effizienzhaus 40 / EH55100.000 € je Wohneinheit
Max. Kredit „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG"150.000 € je Wohneinheit
MindeststandardEffizienzhaus 40 (alternativ EH55, befristet) – Wärmeerzeugung ausschließlich aus erneuerbaren Energien
Top-Zinssatz EH40 (ab 02.03.2026)ab 0,60 % effektiv p. a. (10 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung)
Top-Zinssatz EH55 (ab 02.03.2026)ab 1,00 % effektiv p. a. (10 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung)
Budget EH55-Stufe 2025/2026800 Mio. € (Bundesmittel)
Antragsfrist EH55-StufeAntragseingang bei der KfW bis 30.06.2026
Auszahlungssatz100 % der Kreditzusage
Abruffristbis zu 12 Monate nach Zusage in einer Summe oder Teilbeträgen
Antragswegüber Finanzierungspartner (Hausbank), vor Vorhabenbeginn
PflichtbeteiligterEnergieeffizienz-Experte aus der Bundesliste (Erstellung BzA und LCA)

Förderstufen im Überblick

Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG): mindestens Effizienzhaus 40 und Einhaltung der Treibhausgas-Emissionsgrenzwerte über den Gebäudelebenszyklus, nachgewiesen durch eine Ökobilanz (LCA). Kreditbetrag bis zu 100.000 € je Wohneinheit.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG (KFWG-Q): zusätzlich zur KFWG-Stufe muss ein Nachhaltigkeitszertifikat nach „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) oder „QNG-PREMIUM" durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ausgestellt sein. Kreditbetrag bis zu 150.000 € je Wohneinheit.

Effizienzhaus 55 (EH55, befristet): seit Mitte Dezember 2025 als zusätzliche Stufe verfügbar. Anforderungen entsprechen dem Effizienzhaus-55-Standard mit ausschließlich erneuerbaren Wärmeerzeugern. Kreditbetrag bis zu 100.000 € je Wohneinheit. Antragsfrist bis 30. Juni 2026; Gesamtbudget für 2025/2026: 800 Mio. €.

Technische Mindestanforderungen

Antragsberechtigte

Programm 297: natürliche Personen, die das geförderte Wohngebäude oder die geförderte Wohneinheit selbst zu Wohnzwecken nutzen.

Programm 298: alle übrigen Antragsteller, insbesondere

Antragsweg

  1. Energieeffizienz-Experte aus der Bundesliste (energie-effizienz-experten.de) frühzeitig einbinden – Pflicht vor Antragstellung.
  2. Energieeffizienz-Experte erstellt die Ökobilanz (LCA) und anschließend die „Bestätigung zum Antrag" (BzA).
  3. Vor Vorhabenbeginn (vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen) Antrag über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder Finanzvermittler) an die KfW.
  4. Förderzusage der KfW abwarten (Bearbeitungszeit i. d. R. 4 bis 8 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags).
  5. Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abschließen; Kredit innerhalb von 12 Monaten in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen.
  6. Nach Bauabnahme „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) durch den Energieeffizienz-Experten erstellen lassen und beim Finanzierungspartner einreichen.

Was nicht förderfähig ist

Quellen

Stand:
2026-05-26
Gültig ab:
2023-03-01 (Programmstart KFN); Erweiterung EH55-Stufe Mitte Dezember 2025; Konditionsanpassung 02.03.2026
Status:
aktuell
Quellenautorität:
A (KfW und BMWSB als Primärquellen)
Lizenz:
CC BY 4.0

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