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KfW 300 – Wohneigentum für Familien (Neubau) 2026 – Einkommensgrenzen und Förderbeträge

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-07-16 · Quellenautorität B (Bundesministerium/Behörde) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Mit dem KfW-Kredit 300 „Wohneigentum für Familien – Neubau" fördert die KfW den Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher, selbstgenutzter Häuser und Eigentumswohnungen. Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind nicht übersteigt (plus 10.000 Euro je weiterem Kind). Der zinsverbilligte Kredithöchstbetrag liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro – je nach Kinderzahl und ob die höhere Förderstufe „mit QNG" erreicht wird. Wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen (Vorhabenbeginn) über einen Finanzierungspartner gestellt werden.

Kernfakten

PunktWert
ProgrammnummerKfW 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau) [KfW-Produktinfo 300, Stand 10.12.2025]
AntragsberechtigtFamilien und Alleinerziehende mit mind. 1 Kind unter 18 Jahren, Selbstnutzung [KfW-Produktinfo 300]
Einkommensgrenze90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei 1 Kind, + 10.000 € je weiterem Kind [KfW-Produktinfo 300]
Kredithöchstbetrag ohne QNG170.000 € (1–2 Kinder) / 200.000 € (3–4) / 220.000 € (ab 5) [KfW-Produktinfo 300]
Kredithöchstbetrag mit QNG220.000 € (1–2 Kinder) / 250.000 € (3–4) / 270.000 € (ab 5) [KfW-Produktinfo 300]
Förderstufen„Klimafreundliches Wohngebäude" und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" [KfW-Produktinfo 300]
Kredit-Laufzeitbis zu 35 Jahre, Zinsbindung bis 10 Jahre, bis 5 Jahre tilgungsfrei [KfW-Produktinfo 300]
ReihenfolgeAntrag/Zusage vor Vorhabenbeginn (sonst keine Förderung) [KfW-Produktinfo 300]
RechtsgrundlageFörderrichtlinie „Wohneigentum für Familien" (BMWSB), i.K. 16.10.2023–31.12.2030

Wer wird gefördert (Geltungsbereich)

Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie bewohnen die geförderte Immobilie selbst, in ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren, das neue Zuhause ist ihre einzige Wohneinheit in Deutschland, und das Haushaltseinkommen hält die Einkommensgrenze ein. Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen; als Berechnungsgrundlage dient der Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung.

Die Einkommensgrenze steigt mit der Kinderzahl: 90.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind – also 100.000 Euro bei zwei, 110.000 Euro bei drei Kindern usw.

Förderbeträge nach Kinderzahl

Wie hoch der maximale Kreditbetrag ist, hängt von der Kinderzahl und der Förderstufe ab:

Anzahl Kindermax. Haushaltseinkommenmax. Kredit ohne QNGmax. Kredit mit QNG
190.000 €170.000 €220.000 €
2100.000 €170.000 €220.000 €
3110.000 €200.000 €250.000 €
4120.000 €200.000 €250.000 €
ab 5130.000 € (+ 10.000 € je weiterem Kind)220.000 €270.000 €

Gefördert wird über einen zinsverbilligten Kredit (nicht über einen Zuschuss). Die konkreten Sollzinssätze legt die KfW tagesaktuell fest und sind unter www.kfw.de/300 abrufbar.

Die zwei Förderstufen

Klimafreundliches Wohngebäude: Das Gebäude erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40, hält die Treibhausgas-Anforderung des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG) über den Lebenszyklus ein und wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: zusätzlich zur Grundstufe eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM. Diese Stufe ermöglicht die höheren Kredithöchstbeträge, erfordert aber die Einbindung einer Beraterin oder eines Beraters für Nachhaltigkeit und einer QNG-Zertifizierungsstelle.

Für beide Stufen ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz einzubinden, die/der die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellt.

Häufige Fehler / Missverständnisse

Hinweis: technische Umstellung Juli 2026

Wegen einer technischen Umstellung ist die Erstellung der „Bestätigung zum Antrag" (BzA) im Zeitraum 9.–20. Juli 2026 vorübergehend nicht möglich. Die Förderkonditionen des Programms 300 bleiben davon unverändert; bereits zugesagte oder in Bearbeitung befindliche Anträge mit vollständiger BzA sind nicht betroffen.

Quellen

Änderungsverlauf

Stand