KfW 300 – Wohneigentum für Familien (Neubau) 2026 – Einkommensgrenzen und Förderbeträge
Kurzantwort
Mit dem KfW-Kredit 300 „Wohneigentum für Familien – Neubau" fördert die KfW den Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher, selbstgenutzter Häuser und Eigentumswohnungen. Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind nicht übersteigt (plus 10.000 Euro je weiterem Kind). Der zinsverbilligte Kredithöchstbetrag liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro – je nach Kinderzahl und ob die höhere Förderstufe „mit QNG" erreicht wird. Wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen (Vorhabenbeginn) über einen Finanzierungspartner gestellt werden.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Programmnummer | KfW 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau) [KfW-Produktinfo 300, Stand 10.12.2025] |
| Antragsberechtigt | Familien und Alleinerziehende mit mind. 1 Kind unter 18 Jahren, Selbstnutzung [KfW-Produktinfo 300] |
| Einkommensgrenze | 90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei 1 Kind, + 10.000 € je weiterem Kind [KfW-Produktinfo 300] |
| Kredithöchstbetrag ohne QNG | 170.000 € (1–2 Kinder) / 200.000 € (3–4) / 220.000 € (ab 5) [KfW-Produktinfo 300] |
| Kredithöchstbetrag mit QNG | 220.000 € (1–2 Kinder) / 250.000 € (3–4) / 270.000 € (ab 5) [KfW-Produktinfo 300] |
| Förderstufen | „Klimafreundliches Wohngebäude" und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" [KfW-Produktinfo 300] |
| Kredit-Laufzeit | bis zu 35 Jahre, Zinsbindung bis 10 Jahre, bis 5 Jahre tilgungsfrei [KfW-Produktinfo 300] |
| Reihenfolge | Antrag/Zusage vor Vorhabenbeginn (sonst keine Förderung) [KfW-Produktinfo 300] |
| Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie „Wohneigentum für Familien" (BMWSB), i.K. 16.10.2023–31.12.2030 |
Wer wird gefördert (Geltungsbereich)
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie bewohnen die geförderte Immobilie selbst, in ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren, das neue Zuhause ist ihre einzige Wohneinheit in Deutschland, und das Haushaltseinkommen hält die Einkommensgrenze ein. Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen; als Berechnungsgrundlage dient der Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung.
Die Einkommensgrenze steigt mit der Kinderzahl: 90.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind – also 100.000 Euro bei zwei, 110.000 Euro bei drei Kindern usw.
Förderbeträge nach Kinderzahl
Wie hoch der maximale Kreditbetrag ist, hängt von der Kinderzahl und der Förderstufe ab:
| Anzahl Kinder | max. Haushaltseinkommen | max. Kredit ohne QNG | max. Kredit mit QNG |
|---|---|---|---|
| 1 | 90.000 € | 170.000 € | 220.000 € |
| 2 | 100.000 € | 170.000 € | 220.000 € |
| 3 | 110.000 € | 200.000 € | 250.000 € |
| 4 | 120.000 € | 200.000 € | 250.000 € |
| ab 5 | 130.000 € (+ 10.000 € je weiterem Kind) | 220.000 € | 270.000 € |
Gefördert wird über einen zinsverbilligten Kredit (nicht über einen Zuschuss). Die konkreten Sollzinssätze legt die KfW tagesaktuell fest und sind unter www.kfw.de/300 abrufbar.
Die zwei Förderstufen
Klimafreundliches Wohngebäude: Das Gebäude erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40, hält die Treibhausgas-Anforderung des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG) über den Lebenszyklus ein und wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: zusätzlich zur Grundstufe eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM. Diese Stufe ermöglicht die höheren Kredithöchstbeträge, erfordert aber die Einbindung einer Beraterin oder eines Beraters für Nachhaltigkeit und einer QNG-Zertifizierungsstelle.
Für beide Stufen ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz einzubinden, die/der die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) erstellt.
Häufige Fehler / Missverständnisse
- KfW 300 ist ein Kredit, kein Zuschuss. Der Vorteil liegt in der Zinsverbilligung, nicht in einer Auszahlung ohne Rückzahlung.
- Reihenfolge beachten: Erst die Zusage der KfW abwarten, dann Liefer- und Leistungsverträge abschließen (z. B. Bauunternehmen beauftragen). Wer vorher beauftragt, verliert die Förderung.
- Antrag läuft über den Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW – diese betreibt keine Filialen.
- KfW 300 gilt nur für den Neubau/Erstkauf. Für den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien gibt es das Schwesterprogramm KfW 308 („Jung kauft Alt").
- Kombinierbar ist KfW 300 z. B. mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124).
Hinweis: technische Umstellung Juli 2026
Wegen einer technischen Umstellung ist die Erstellung der „Bestätigung zum Antrag" (BzA) im Zeitraum 9.–20. Juli 2026 vorübergehend nicht möglich. Die Förderkonditionen des Programms 300 bleiben davon unverändert; bereits zugesagte oder in Bearbeitung befindliche Anträge mit vollständiger BzA sind nicht betroffen.
Quellen
- KfW – Wohneigentum für Familien – Neubau (300), Produktinfo (Stand 10.12.2025): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/Produktinfos/6000005079_Produktinfo_300_WEF.pdf
- KfW – Produktseite „Wohneigentum für Familien – Neubau (300)": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/
- KfW – Merkblatt Kredit Nr. 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005060_M_300_WEF.pdf
Änderungsverlauf
- 2026-07-16: Erstveröffentlichung der Faktenseite, alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen gegengeprüft, Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level, wikidata_subjects). | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
Stand
- Stand: 2026-07-16
- Gültig ab: 2023-10-16 (Förderrichtlinie WEF, BMWSB)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: B (KfW als offizielle Programmstelle)
- Lizenz: CC BY 4.0