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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – 5 %-Bonus

Förderung BEG Energieberatung Bonus Deutschland
Kurzantwort Wer einen Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem zugelassenen Energieberater erstellen lässt, bekommt bei nachfolgenden BEG-Einzelmaßnahmen einen Bonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich zum normalen Fördersatz. Der iSFP selbst wird vom BAFA mit 50 % der Beratungskosten gefördert, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Maßnahmen aus dem iSFP müssen innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden, damit der Bonus greift.

Kernfakten

PunktWert
Bonushöhe auf BEG-Einzelmaßnahmen+5 Prozentpunkte
Gültigkeit des iSFP für Bonus15 Jahre nach Erstellung
BAFA-Förderung der iSFP-Erstellung50 % der Beratungskosten
Maximaler BAFA-Zuschuss EFH/ZFH650 €
Maximaler BAFA-Zuschuss WEG (ab 3 WE)850 €
Zugelassene ErstellerEnergieberater in dena-Expertenliste, Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude"
Antrag iSFP-FörderungBAFA, vor Beginn der Beratung
Antrag iSFP-BonusKfW/BAFA, zusammen mit Förderantrag der Einzelmaßnahme

Auf welche Maßnahmen gilt der Bonus?

Der iSFP-Bonus gilt für BEG-EM-Einzelmaßnahmen, die im iSFP empfohlen wurden:

Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch (Wärmepumpe etc.) – dort gibt es eigene Boni, aber keinen iSFP-Aufschlag.

Voraussetzungen

Antragsweg

  1. Energieberater aus der dena-Liste auswählen.
  2. BAFA-Antrag auf iSFP-Förderung stellen (vor Beratungsbeginn).
  3. iSFP erstellen lassen.
  4. Nach Abschluss: Verwendungsnachweis bei BAFA einreichen, Zuschuss erhalten.
  5. Bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen: iSFP beilegen und +5 % Bonus beantragen.

Quellen

Stand:
2026-05-24
Gültig ab:
2026-01-01
Status:
aktuell
Quellenautorität:
A (BAFA/KfW als Primärquellen)
Lizenz:
CC BY 4.0

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