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KfW 308 „Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) – Kreditbeträge, Einkommensgrenze und Sanierungspflicht ab August 2026 In Kraft

Inhaltlich verantwortlich: Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · letzte Änderung: 2026-10-07 · letzte Prüfung: 2026-10-07 · Quellen-Autorität A Fehler melden ✉
Kurzantwort „Jung kauft Alt" (KfW-Kredit **308**) ist ein zinsverbilligter Förderkredit für Familien mit mindestens einem **minderjährigen Kind**, die erstmals eine **Bestandsimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H** kaufen und selbst bewohnen. Seit dem **3. August 2026** beträgt der Kredithöchstbetrag **140.000 €** (1 Kind), **160.000 €** (2 Kinder) bzw. **180.000 €** (ab 3 Kindern); das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf **90.000 €** bei einem Kind plus **10.000 €** je weiterem Kind nicht übersteigen. Gefördert wird **nur der Kaufpreis** (inkl. Grundstück), nicht die Sanierung – zu der sich die Familie aber verpflichtet: binnen **54 Monaten** ab Zusage auf **Effizienzhaus 85 EE** (bzw. Denkmal EE) **oder** – neu seit 08/2026 – durch die vier vorgegebenen **Einzelmaßnahmen** (Heizung mit 65 % EE, Fenster, Fassade, Dach/oberste Geschossdecke). Der Antrag muss über die Hausbank **vor dem notariellen Kaufvertrag** bei der KfW eingehen.

Kernfakten

PunktWert
ProgrammKfW-Kredit Nr. 308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" („Jung kauft Alt"); Auftraggeber: BMWSB [KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 1]
Programmstart03.09.2024 [BMWSB-Pressemitteilung 30.08.2024]
Förderartzinsgünstiger Kredit, Zins in der ersten Zinsbindung aus Bundesmitteln verbilligt – kein Zuschuss [Merkblatt 308, „Zinssatz"]
Kredithöchstbetrag1 Kind 140.000 € · 2 Kinder 160.000 € · ab 3 Kindern 180.000 €; begrenzt auf den Kaufpreis [Merkblatt 308, „Kreditbetrag"]
Vorherige Beträge (bis 02.08.2026)100.000 € / 125.000 € / 150.000 € [KfW-Pressemitteilung 30.07.2026]
Beispielzins0,53 % effektiv bei 35 Jahren Laufzeit / 10 Jahren Zinsbindung (Stand 30.07.2026; tagesaktuell: kfw.de/konditionen) [KfW-Pressemitteilung 30.07.2026]
Kindmind. ein leibliches oder angenommenes Kind unter 18 im Haushalt bei Antragstellung [Merkblatt 308, „Antragstellende und Kinder"]
Einkommensgrenzezu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 90.000 € bei 1 Kind + 10.000 € je weiterem Kind; Durchschnitt des 2. und 3. Jahres vor Antrag (Antrag 2026 → 2023 und 2024); § 2 Abs. 5a EStG nicht anzuwenden [Merkblatt 308, „Zu versteuerndes Haushaltseinkommen"]
Kein Wohneigentumkein Haushaltsmitglied darf bei Antrag Wohneigentum in Deutschland haben (auch nicht vermietet, per Nießbrauch genutzt, unentgeltlich überlassen oder leerstehend) [Merkblatt 308, „Förderausschlüsse"]
GebäudezustandEnergieeffizienzklasse F, G oder H laut gültigem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bei Antragstellung [Merkblatt 308, S. 2]
KlassengrenzenF ≤ 200 · G ≤ 250 · H > 250 kWh Endenergie je m² Gebäudenutzfläche und Jahr, d. h. mehr als 160 kWh/(m²·a) [Anlage 10 zu § 86 GModG]
Förderfähige KostenKaufpreis inkl. Grundstückskosten; Sanierungskosten nicht förderfähig in 308 [Merkblatt 308, „Förderfähige Maßnahme"]
Sanierungspflichtbinnen 54 Monaten ab Zusage: Effizienzhaus 85 EE / Denkmal EE oder die Einzelmaßnahmen nach BEG EM [Merkblatt 308, S. 2–3]
Sanktion bei verfehltem ZielSollzins +1,00 Prozentpunkt p. a., sofern mindestens Effizienzhaus 100 EE erreicht wurde [Merkblatt 308, S. 3]
Eigentumsanteilmind. 50 % (Grundbuchauszug) [Merkblatt 308]
Selbstnutzungmind. 5 Jahre ab Einzug (Unterbrechung max. 2 Jahre, verlängert die Frist); Wohnnutzung mind. 10 Jahre [Merkblatt 308]
Antragszeitpunktvor notariellem Kaufvertrag (= Vorhabenbeginn); maßgeblich ist der Eingang bei der KfW [Merkblatt 308, „Antragstellung"]
Laufzeiten7 bis 35 Jahre; bis 10 J. endfällig oder mit 1–2 Tilgungsfreijahren; bis 25 J. (1–3 TFJ) bzw. 35 J. (1–5 TFJ) mit 10 J. Zinsbindung [Merkblatt 308, „Laufzeiten"]
Bereitstellungsprovision0,15 % pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage [Merkblatt 308, „Bereitstellung"]
Sondertilgungnur Gesamtrückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung; Teilrückzahlungen ausgeschlossen [Merkblatt 308, „Tilgung"]
Kombinationmit BEG-Krediten/-Zuschüssen für die Sanierung möglich (z. B. KfW 458, 261, BAFA BEG EM) [Merkblatt 308; KfW-Pressemitteilung 30.07.2026]
Rechtsanspruchkeiner; Entscheidung nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel [Merkblatt 308, „Rechtsanspruch"]

Geltungsbereich

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die allein, als Ehe- oder Lebenspartner oder in eheähnlicher Gemeinschaft erstmals selbstgenutztes Wohneigentum in Deutschland erwerben (Haus oder Eigentumswohnung). Im Haushalt muss bei Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 leben. GbR-Zusammenschlüsse sind ausdrücklich nicht antragsberechtigt.

Gefördert wird eine Wohneinheit, einmalig je Person. Wer bereits Baukindergeld (KfW 424), KfW 300 („Wohneigentum für Familien – Neubau") oder KfW 308 erhalten hat, ist ausgeschlossen – das gilt auch, wenn nur eine andere Person des künftigen Haushalts diese Förderung bezogen hat.

Die Bedingungen der KfW-Fassung Stand 08/2026 gelten für Anträge, die ab dem 03.08.2026 bei der KfW eingegangen sind; für die Zusage gelten stets die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW.

Die zwei Sanierungswege (seit 08/2026)

Weg 1 – Effizienzhaus: Sanierung mindestens auf Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE nach den Technischen Mindestanforderungen der BEG Wohngebäude. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz (Energieeffizienz-Expertenliste) ist verpflichtend und muss vom ausführenden Betrieb unabhängig sein.

Weg 2 – Einzelmaßnahmen nach BEG EM:

  1. Heizungstausch auf mindestens 65 % erneuerbare Energien (Ziff. 5.3 b–i BEG EM),
  2. Fenstertausch (Ziff. 5.1 b BEG EM),
  3. Fassadendämmung (Ziff. 5.1 a BEG EM),
  4. Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume (Ziff. 5.1 a BEG EM).

Die Maßnahmen müssen die Technischen Mindestanforderungen der BEG EM einhalten. Nachweis je Maßnahme per Fachunternehmererklärung im Sinne von § 35c EStG oder per Bestätigung einer Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten – ein Energieberater ist auf diesem Weg also nicht zwingend.

Ausnahmen

Häufige Fehler

Beispiel

Ein Paar mit zwei Kindern (5 und 9 Jahre) beantragt im Oktober 2026. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen lag 2023 bei 92.000 € und 2024 bei 96.000 € – Durchschnitt 94.000 €. Die Grenze beträgt 90.000 € + 10.000 € = 100.000 €; sie ist eingehalten. Das Haus hat laut Verbrauchsausweis Klasse G, Kaufpreis 310.000 €.

*Die Zahlen sind frei gewählte Rechengrößen; die Rechtsfolgen folgen unverändert aus dem KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026.*

Änderungsverlauf

Stand

Quellen

Letzte Änderung:
2026-10-07
Letzte Prüfung:
2026-10-07
In Kraft seit:
2026-08-03
Status:
In Kraft
Quellen-Autorität:
A
Lizenz:
CC BY 4.0