KfW 308 „Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) – Kreditbeträge, Einkommensgrenze und Sanierungspflicht ab August 2026 In Kraft
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Programm | KfW-Kredit Nr. 308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" („Jung kauft Alt"); Auftraggeber: BMWSB [KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026, S. 1] |
| Programmstart | 03.09.2024 [BMWSB-Pressemitteilung 30.08.2024] |
| Förderart | zinsgünstiger Kredit, Zins in der ersten Zinsbindung aus Bundesmitteln verbilligt – kein Zuschuss [Merkblatt 308, „Zinssatz"] |
| Kredithöchstbetrag | 1 Kind 140.000 € · 2 Kinder 160.000 € · ab 3 Kindern 180.000 €; begrenzt auf den Kaufpreis [Merkblatt 308, „Kreditbetrag"] |
| Vorherige Beträge (bis 02.08.2026) | 100.000 € / 125.000 € / 150.000 € [KfW-Pressemitteilung 30.07.2026] |
| Beispielzins | 0,53 % effektiv bei 35 Jahren Laufzeit / 10 Jahren Zinsbindung (Stand 30.07.2026; tagesaktuell: kfw.de/konditionen) [KfW-Pressemitteilung 30.07.2026] |
| Kind | mind. ein leibliches oder angenommenes Kind unter 18 im Haushalt bei Antragstellung [Merkblatt 308, „Antragstellende und Kinder"] |
| Einkommensgrenze | zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 90.000 € bei 1 Kind + 10.000 € je weiterem Kind; Durchschnitt des 2. und 3. Jahres vor Antrag (Antrag 2026 → 2023 und 2024); § 2 Abs. 5a EStG nicht anzuwenden [Merkblatt 308, „Zu versteuerndes Haushaltseinkommen"] |
| Kein Wohneigentum | kein Haushaltsmitglied darf bei Antrag Wohneigentum in Deutschland haben (auch nicht vermietet, per Nießbrauch genutzt, unentgeltlich überlassen oder leerstehend) [Merkblatt 308, „Förderausschlüsse"] |
| Gebäudezustand | Energieeffizienzklasse F, G oder H laut gültigem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bei Antragstellung [Merkblatt 308, S. 2] |
| Klassengrenzen | F ≤ 200 · G ≤ 250 · H > 250 kWh Endenergie je m² Gebäudenutzfläche und Jahr, d. h. mehr als 160 kWh/(m²·a) [Anlage 10 zu § 86 GModG] |
| Förderfähige Kosten | Kaufpreis inkl. Grundstückskosten; Sanierungskosten nicht förderfähig in 308 [Merkblatt 308, „Förderfähige Maßnahme"] |
| Sanierungspflicht | binnen 54 Monaten ab Zusage: Effizienzhaus 85 EE / Denkmal EE oder die Einzelmaßnahmen nach BEG EM [Merkblatt 308, S. 2–3] |
| Sanktion bei verfehltem Ziel | Sollzins +1,00 Prozentpunkt p. a., sofern mindestens Effizienzhaus 100 EE erreicht wurde [Merkblatt 308, S. 3] |
| Eigentumsanteil | mind. 50 % (Grundbuchauszug) [Merkblatt 308] |
| Selbstnutzung | mind. 5 Jahre ab Einzug (Unterbrechung max. 2 Jahre, verlängert die Frist); Wohnnutzung mind. 10 Jahre [Merkblatt 308] |
| Antragszeitpunkt | vor notariellem Kaufvertrag (= Vorhabenbeginn); maßgeblich ist der Eingang bei der KfW [Merkblatt 308, „Antragstellung"] |
| Laufzeiten | 7 bis 35 Jahre; bis 10 J. endfällig oder mit 1–2 Tilgungsfreijahren; bis 25 J. (1–3 TFJ) bzw. 35 J. (1–5 TFJ) mit 10 J. Zinsbindung [Merkblatt 308, „Laufzeiten"] |
| Bereitstellungsprovision | 0,15 % pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage [Merkblatt 308, „Bereitstellung"] |
| Sondertilgung | nur Gesamtrückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung; Teilrückzahlungen ausgeschlossen [Merkblatt 308, „Tilgung"] |
| Kombination | mit BEG-Krediten/-Zuschüssen für die Sanierung möglich (z. B. KfW 458, 261, BAFA BEG EM) [Merkblatt 308; KfW-Pressemitteilung 30.07.2026] |
| Rechtsanspruch | keiner; Entscheidung nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel [Merkblatt 308, „Rechtsanspruch"] |
Geltungsbereich
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die allein, als Ehe- oder Lebenspartner oder in eheähnlicher Gemeinschaft erstmals selbstgenutztes Wohneigentum in Deutschland erwerben (Haus oder Eigentumswohnung). Im Haushalt muss bei Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 leben. GbR-Zusammenschlüsse sind ausdrücklich nicht antragsberechtigt.
Gefördert wird eine Wohneinheit, einmalig je Person. Wer bereits Baukindergeld (KfW 424), KfW 300 („Wohneigentum für Familien – Neubau") oder KfW 308 erhalten hat, ist ausgeschlossen – das gilt auch, wenn nur eine andere Person des künftigen Haushalts diese Förderung bezogen hat.
Die Bedingungen der KfW-Fassung Stand 08/2026 gelten für Anträge, die ab dem 03.08.2026 bei der KfW eingegangen sind; für die Zusage gelten stets die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW.
Die zwei Sanierungswege (seit 08/2026)
Weg 1 – Effizienzhaus: Sanierung mindestens auf Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE nach den Technischen Mindestanforderungen der BEG Wohngebäude. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz (Energieeffizienz-Expertenliste) ist verpflichtend und muss vom ausführenden Betrieb unabhängig sein.
Weg 2 – Einzelmaßnahmen nach BEG EM:
- Heizungstausch auf mindestens 65 % erneuerbare Energien (Ziff. 5.3 b–i BEG EM),
- Fenstertausch (Ziff. 5.1 b BEG EM),
- Fassadendämmung (Ziff. 5.1 a BEG EM),
- Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume (Ziff. 5.1 a BEG EM).
Die Maßnahmen müssen die Technischen Mindestanforderungen der BEG EM einhalten. Nachweis je Maßnahme per Fachunternehmererklärung im Sinne von § 35c EStG oder per Bestätigung einer Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten – ein Energieberater ist auf diesem Weg also nicht zwingend.
Ausnahmen
- Heizung bereits ≥ 65 % EE oder Wärmenetz: Der Heizungstausch entfällt. Nachweis formlos, z. B. per Erklärung des Wartungsunternehmens oder Schornsteinfegers; bei ausschließlich EE-Wärmeerzeugern (Wärmepumpe, Wärmenetz) genügt eine Eigenerklärung.
- Bauteile, die schon gut gedämmt sind: Bauteilflächen, die mindestens die Anforderungen an Außenbauteile bestehender Gebäude nach Anhang 3 der EnEV 2001 erfüllen, sind von der Sanierungsanforderung ausgenommen.
- Aufschiebend bedingter Kaufvertrag: Ein Kaufvertrag, der unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wird, gilt nicht als förderschädlicher Vorhabenbeginn.
- Nicht förderfähig: reine Grundstückskäufe, Ferien- und Wochenendhäuser/-wohnungen, Nutzung durch Wohngemeinschaften, Umschuldungen und Nachfinanzierungen.
Häufige Fehler
- Kaufvertrag vor dem KfW-Antrag unterschreiben. Der notarielle Kaufvertrag ist der Vorhabenbeginn. Maßgeblich ist der Eingang bei der KfW, nicht bei der Bank. Ein Notartermin vor diesem Eingang macht die Förderung unmöglich (Ausnahme: aufschiebende Bedingung).
- „Die KfW zahlt auch die Sanierung." Nein – in 308 ist nur der Kaufpreis förderfähig. Die Sanierung muss separat finanziert werden, etwa über KfW 458 (Heizungsförderung), KfW 261 (BEG Wohngebäude-Kredit) oder BAFA BEG EM.
- Falsches Einkommen ansetzen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (nicht das Brutto), und zwar der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung – für einen Antrag 2026 also 2023 und 2024. Nachweis über Einkommensteuerbescheide.
- Effizienzklasse E für ausreichend halten. Nur F, G oder H sind förderfähig – laut Anlage 10 GModG also ein Endenergiekennwert über 160 kWh/(m²·a). Der Energieausweis muss bei Antragstellung gültig sein.
- Wohneigentum „im Hintergrund" übersehen. Auch eine vermietete, geerbte und leerstehende oder per Nießbrauch überlassene Wohnung in Deutschland schließt die Förderung aus – bei jedem Mitglied des künftigen Haushalts einschließlich der Kinder.
- Einzelmaßnahmen als Auswahl verstehen. Auf Weg 2 sind die genannten Maßnahmen verpflichtend durchzuführen, nicht nach Wahl; entfallen können sie nur über die Ausnahmen (65-%-EE-Heizung, Bauteile bereits auf EnEV-2001-Niveau).
- Verkauf ohne Hinweis. Bei Veräußerung innerhalb von zehn Jahren muss der Erwerber auf die Förderung, die Nutzungspflicht und das Verschlechterungsverbot hingewiesen werden. Das Merkblatt nennt dafür noch die §§ 46 und 57 „Gebäudeenergiegesetz"; im seit 29.07.2026 geltenden GModG steht das Verschlechterungsverbot für Außenbauteile in § 34, für Anlagentechnik weiter in § 57 (§ 46 GModG regelt heute Stromdirektheizungen).
Beispiel
Ein Paar mit zwei Kindern (5 und 9 Jahre) beantragt im Oktober 2026. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen lag 2023 bei 92.000 € und 2024 bei 96.000 € – Durchschnitt 94.000 €. Die Grenze beträgt 90.000 € + 10.000 € = 100.000 €; sie ist eingehalten. Das Haus hat laut Verbrauchsausweis Klasse G, Kaufpreis 310.000 €.
- Möglicher 308-Kredit: bis 160.000 € (2 Kinder), da unter dem Kaufpreis.
- Ablauf: Bank stellt Antrag → Eingang bei der KfW → danach Notartermin.
- Sanierung bis spätestens 54 Monate nach Zusage, z. B. über Weg 2: Wärmepumpe (separat förderfähig z. B. über KfW 458), neue Fenster, Fassaden- und Dachdämmung; Nachweis je Gewerk per Fachunternehmererklärung.
- Schafft die Familie nur Effizienzhaus 100 EE statt 85 EE, steigt der Sollzins ab Sanierungsabschluss um 1,00 Prozentpunkt p. a.
*Die Zahlen sind frei gewählte Rechengrößen; die Rechtsfolgen folgen unverändert aus dem KfW-Merkblatt 308, Stand 08/2026.*
Änderungsverlauf
- 2026-10-07: Erstveröffentlichung. Erste eigene Themenseite zu KfW 308 im Bestand (bislang nur Querverweis auf kfw-300-wohneigentum-familien). Grundlage: Merkblatt Stand 08/2026 im Volltext (pdftotext) ausgewertet; Hinweis auf die veraltete GEG-Paragrafenangabe im Merkblatt ergänzt.
Stand
- Stand: 2026-10-07
- Gültig ab: 2026-08-03 (Programmfassung Merkblatt 08/2026; Programmstart 03.09.2024 laut BMWSB)
- Gültig bis: offen (kein Rechtsanspruch; Mittel nach Haushaltslage)
- Status: aktuell (in_force)
- Quellenautorität: A (gesetze-im-internet.de) und B (kfw.de, Merkblatt und Pressemitteilung)
- Lizenz: CC BY 4.0
- factcheck_status: ok
Quellen
- KfW – Merkblatt Kredit Nr. 308 „Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb)", Stand 08/2026, Bestellnummer 600 000 5152 (Programmbedingungen, Kreditbeträge, Einkommensgrenze, Sanierungswege, Fristen): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005152_M_308.pdf
- KfW – Pressemitteilung vom 30.07.2026 „KfW und Bund verbessern Förderung für Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien durch Familien" (neue Beträge ab 03.08.2026, vorherige Beträge, Beispielzins, Einzelmaßnahmen): https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_903168.html
- KfW – Produktseite Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)/
- BMWSB – Pressemitteilung vom 30.08.2024 „Jung kauft Alt: Förderprogramm für den Kauf von Bestandsimmobilien startet" (Programmstart 03.09.2024, Zinsverbilligung aus Bundesmitteln): https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/09/JkA.html
- Anlage 10 GModG (zu § 86) – Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden (F ≤ 200, G ≤ 250, H > 250 kWh/(m²·a)): https://www.gesetze-im-internet.de/geg/anlage_10.html
- § 34 GModG – Aufrechterhaltung der energetischen Qualität (Verschlechterungsverbot Außenbauteile): https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__34.html
- § 57 GModG – Verbot von Veränderungen (Anlagentechnik): https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__57.html
- § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Bezugsnorm der Fachunternehmererklärung): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
- § 489 BGB – Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers (Kündigung nach zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html
- § 264 StGB – Subventionsbetrug (Subventionserheblichkeit der Antragsangaben): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__264.html
- KfW 300 – Wohneigentum für Familien (Neubau): https://nexvyra.de/fakten/kfw-300-wohneigentum-familien.md
- KfW 458 – Heizungsförderung: https://nexvyra.de/fakten/kfw-458-heizungsfoerderung.md
- KfW 261 – BEG Wohngebäude-Kredit: https://nexvyra.de/fakten/kfw-261-wohngebaeude-kredit.md
- KfW-Effizienzhaus-Stufen: https://nexvyra.de/fakten/kfw-effizienzhaus-stufen.md
- Energieausweis bei Verkauf: https://nexvyra.de/fakten/energieausweis-bei-verkauf.md
- Steuerliche Förderung nach § 35c EStG: https://nexvyra.de/fakten/steuerliche-foerderung-35c-estg.md