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BAFA-Wärmepumpen-Liste – förderfähige Anlagen finden (Wärmeerzeuger-Portal)

Inhaltlich verantwortet von Andreas Warkentin (warepoint-media GbR) · zuletzt geprüft am 2026-07-18 · Quellenautorität A (amtliche Primärquelle) Fehler melden ✉

Kurzantwort

Nur Wärmepumpen, die das BAFA als „potenziell förderfähig" gelistet hat, werden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst – das gilt sowohl für die BAFA-Einzelmaßnahmen als auch für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458). Die Liste ist seit 2024 in das online durchsuchbare Wärmeerzeuger-Portal (WEP) unter elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen überführt und löst die früheren PDF-Listen ab. Gelistet werden nur Geräte bzw. Innen-/Außengeräte-Kombinationen, für die der Hersteller einen Prüf- bzw. Effizienznachweis (Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad η_s,h ≥ 150 % im Heizbetrieb) erbringt. Antragsteller ist der Hersteller, nicht der Eigentümer – Sie als Bauherr prüfen vor der Antragstellung nur, ob Ihr Wunschgerät gelistet ist.

Kernfakten

PunktWert
Zweck der ListeNachweis der grundsätzlichen Förderfähigkeit einer Wärmepumpe in der BEG [BAFA – WEP]
Online-PortalWärmeerzeuger-Portal (WEP), elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen [BAFA – WEP]
Ablösung PDF-ListenWEP ersetzt seit 2024 die fortlaufend aktualisierten PDF-Listen [BAFA – Listen förderfähiger Anlagen]
Gilt fürBAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung (458) – abgestimmter Gerätekreis [KfW 458]
Listungs-AntragstellerHersteller der Wärmepumpe (nicht der Eigentümer) [BAFA – WEP]
Effizienzkriteriumη_s,h ≥ 150 % im Heizbetrieb (Herstellerdatenblatt gem. VO (EU) 2281/2016) [BAFA – Anlagen zur Wärmeerzeugung]
Kombinationennur Innen-/Außengeräte-Kombinationen mit nachgewiesener Effizienz förderfähig [BAFA – Anlagen zur Wärmeerzeugung]
Geräuschanforderung ab 01.01.2026Luft-Wasser-WP nur förderfähig, wenn Außengerät ≥ 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert (VO (EU) 813/2013) liegt [energiewechsel.de – BEG-FAQ]
Effizienzbonus+5 Prozentpunkte bei Wärmequelle Wasser/Erdreich/Abwasser oder natürlichem Kältemittel [Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie]

Geltungsbereich

Die Liste betrifft alle, die eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe im Gebäudebestand einbauen und dafür BEG-Förderung erhalten wollen – private Eigentümer (über KfW 458), Vermieter, WEG sowie Eigentümer von Nichtwohngebäuden (über die BAFA). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung: Das Gerät muss zu diesem Zeitpunkt im Wärmeerzeuger-Portal als förderfähig geführt sein. Die Liste ist gerätebezogen, nicht projektbezogen; sie sagt nichts über die konkrete Förderhöhe aus, sondern nur, ob das Gerät grundsätzlich zuschussfähig ist. Höhe und Boni ergeben sich aus der BEG-Richtlinie und den Programmbedingungen von BAFA bzw. KfW.

So finden und prüfen Sie eine Wärmepumpe

  1. Wärmeerzeuger-Portal (WEP) öffnen: elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen.
  2. Nach Hersteller und Modell-/Typbezeichnung suchen (exakt wie im Angebot des Fachbetriebs).
  3. Bei Split- und Kombigeräten prüfen, ob genau die angebotene Innen-/Außengeräte-Kombination gelistet ist – nicht nur das Außengerät.
  4. Wärmequelle prüfen (Luft, Wasser, Erdreich/Sole, Abwasser) und ob ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird – das entscheidet über den Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten.
  5. Erst danach den Förderantrag stellen (bei privaten Wohngebäuden über die KfW, Programm 458; sonst über die BAFA).

Wie ein Gerät auf die Liste kommt

Die Listung beantragt der Hersteller beim BAFA und legt für jedes Gerät bzw. jede Gerätekombination einen Prüf- oder Effizienznachweis vor. Grundlage ist der über das Herstellerdatenblatt nach Verordnung (EU) 2281/2016 belegte Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (η_s,h) von mindestens 150 % im Heizbetrieb. Da sich bei der Kombination von Außen- und Innengeräten Abweichungen in der Effizienz ergeben können, sind nur solche Kombinationen förderfähig, für die dieser Nachweis konkret vorliegt. Ab dem 1. Januar 2026 gilt zusätzlich für Luft-Wasser-Wärmepumpen eine Geräuschanforderung: Die Schallemissionen des Außengeräts müssen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der Ökodesign-Durchführungsverordnung (EU) 813/2013 liegen.

Häufige Fehler

Verbreitet ist die Annahme, jede handelsübliche Wärmepumpe sei automatisch förderfähig – tatsächlich zählt allein die Listung im WEP zum Antragszeitpunkt. Ein zweiter Fehler betrifft Split-Geräte: Steht nur das Außengerät in der Liste, ist die konkrete Kombination mit einem bestimmten Innengerät damit nicht automatisch abgedeckt; entscheidend ist die gelistete Kombination. Drittens verwechseln viele die Liste mit der Förderhöhe – die Liste entscheidet nur über das „Ob", nicht über das „Wie viel". Und schließlich: Nicht der Eigentümer, sondern der Hersteller sorgt für die Listung; wer ein nicht gelistetes Gerät kauft, kann die Förderfähigkeit nicht selbst „nachreichen".

Beispiel

Ein Eigentümer plant den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Der Fachbetrieb bietet Modell „X-Air 8 kW" (Außengerät) mit Innengerät „X-Hydro 200" an. Vor Antragstellung sucht der Eigentümer im Wärmeerzeuger-Portal nach dieser Kombination. Ist sie mit gültigem Effizienznachweis gelistet und erfüllt das Außengerät ab 2026 die Geräuschanforderung, ist das Gerät grundsätzlich förderfähig. Da als Wärmequelle Luft (nicht Wasser/Erdreich/Abwasser) genutzt wird, gibt es den Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten nur, wenn das Gerät ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan/R290) verwendet.

Siehe auch

Quellen

Änderungsverlauf

Stand